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Also freundlich nachfragen, evtl. erkundigen ob ein oder mehrere Hunde beim gleichen Vermieter wohnen und dann reagieren.Das halte ich wieder nicht für eine so tolle Idee. Wenn du schon ausdrücklich weißt dass Hunde verboten sind, woher willst du dann wissen ob der andere Hundebesitzer seinen Hund "legal" hält?
Damit würdest du ihm sicherlich keinen Gefallen tun und dir auch nicht.
Ich an deiner Stelle würde vorher mit den Hundebesitzer reden und fragen wie er es angestellt hat, anstelle aufs geradewohl zum Vermieter zu gehen.Andere Frage: ich mein, was kann denn schon großartiges passieren wenn man trotzdem einen Hund hält? Im schlimmsten Fall fliegt man raus... oder?
Soll jetzt allerdings kein Ratschlag meinerseits sein, würd mich nur interessieren. -
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Der Vermieter kann das nun mal bestimmen. Diskrimnierend finde ich das nicht. Das ist nun mal die Meinung das Vermieters. Hier ist es zb so: 1 Hund ist erlaubt, ein 2. nicht.
Daher ist Bruno ja auch der Hund meines Freundes und somit hab ich hier nur noch ein Hund der mir gehört
Auch wenn es ein wenig offtopic ist: Weiß jemand von euch wielang ne Person zu Besuch sein darf?? Und wieviel Zeit der Pause dazwischen sein muss bis er wieder kommen darf?
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Ich habe damals eine Wohnung gesucht...natuerlich mit Hund..es hat wahnsinnig lange gedauert,bis ich was passendes gefunden habe.
Als ich dann ne wirklich tolle Wohnugn fand...stand auch im Mietvertrag...dass Hunde verboten sind.
Naja..ich habe dann mit dem Vermieter ganz nett gesprochen,ihm gesagt,dass es sich um einen schon ältern Hund handelt....und ihm auch angeboten,dass ich den Hausflur regelmäßig einmal die Woche oder bei Bedarf reinige.
Vorher habe ich noch bei allen andern Mietern nachgefargt,ob sie was dagegen hätten...
Und was soll ich sagen..ich durfte meinen Hund mitnehmen...und es hat nie Theater gegeben.
LG
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Hallo,
ZitatAndere Frage: ich mein, was kann denn schon großartiges passieren wenn man trotzdem einen Hund hält? Im schlimmsten Fall fliegt man raus... oder?
Kann ich Dir sagen : Ärger ->Unterlassungsklage bzw. Kündigung.
LG
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Hallo,
ich selber vermiete Wohnungen und bei mir steht in jedem Mietvertrag, dass Hundehaltung verboten ist. Würde ich jedoch gefragt, ob Hundehaltung möglich wäre, wäre ich gesprächsbereit. Mich würde interessieren, was es für ein Hund wäre und wie man ihn beschäftigen würde. ich hatte schon Mietinteressenten, die einen Hund hatten und ich hätte denen die Wohnung gegeben. Sie wollten allerdings einen Zweithund, das fand dann ich nicht so toll. Ja, ich würde von Fall zu Fall entscheiden.
Für mich spielt eine Rolle, was es für Mieter sind. Hab grad welche, die zahlen die Miete nicht. Denen würde ich keinen Hund gestatten. Anderen Mietern würde ich bedenkenlos den Hund genehmigen.
Aber im Mietvertrag steht es bei mir auch immer drin. Logisch, will nicht, dass am Ende lauter Tiere drin sind, die Miete nicht gezahlt wird und die Wohnung total abgewohnt wird.
Ich würde an eurer Stelle mit dem Vermieter reden und evtl. anbieten, dafür mehr Kaution zu hinterlegen, falls Schäden entstehen. Eine Haftpflichtversicherung für den Hund für evtl. Schäden würde ich auch zusichern. Ebenso, dass der Hund im Treppenhaus immer an der Leine ist und vor dem Haus nicht hinmachen darf, und wenn doch, man es wegputzen wird.
Solltet ihr den Hund heimlich anschaffen, darf der Vermieter euch rausklagen. Ist es euch das wert?
Gruß Biber
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Hallo,
da hatten wir ja Glück mit unserem Vermieter: nach langer Suche (Hund, nein danke) an unseren jetzigen geraten: Einen Hund, kein Problem! Könnten Sie uns das auch im Mietvertrag eintragen? Ja ... und er schrieb: Hundehaltung bis 2 Hunde erlaubt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Seht Ihr, so etwas gibt es auch :blume:
LG
Kikibalu -
Also, auch bei Verbot von Hundehaltung kannst du, in einigen Bundesländern einen Hund halten und zwar einen Yorkie oder einen anderen kleinen Hund, diese zählen nämlich nicht zu den Hunden (zumindest nicht vor manchen Gerichten) sondern zu den Kleintieren, wie Hasen und Meerschweinchen.
Ansonten: http://www.ratgeberrecht.de/fragen/view/rf04194.html
Haustierhaltung
Nach dem Mietvertrag ist Hundehaltung nicht erlaubt. Obwohl es verboten ist, hat sich der Mieter einen Hund angeschafft. Zu Störungen oder Belästigungen der Mitmieter ist es bisher nicht gekommen. Trotzdem verlangt der Vermieter die Entfernung des Tieres aus der Wohnung. Kann er das?--------------------------------------------------------------------------------
Ja, das kann der Vermieter. Daß die Hundehaltung bisher keine Störungen hervorgerufen hat, ist nicht von Bedeutung. Sein Recht auf Entfernung des Tieres kann der Vermieter aber dadurch verwirkt haben, daß er die Tierhaltung längere Zeit wissentlich geduldet hat und sich die tatsächlichen Umstände nicht geändert haben.
Diese Hompage fand ich sehr hilfreich:
http://www.verbraucher-urteile.de/miet/tierecontent.html -
@jannika besuch gilt bis zu 6 wochen,die unterbrechung muss glaub ich ca 1 woche sein damit es als neuer besuch zählt.
@Danna ich weiß ja nicht wo du wohnst aber 500€ für 75 qm würde ich nicht als schnäppchen bezeichnen.
also einen welpen holen würde ich mir an deiner stelle auf keinen fall,mein sohn ist jetzt 13 monate un dich bin froh dass ich mir vor 3 monaten für einen erwachsenen hund entschieden habe. -
Zitat
Daher ist Bruno ja auch der Hund meines Freundes und somit hab ich hier nur noch ein Hund der mir gehört
Damit wäre ich vorsichtig, es heisst z.B. bei sog. Besucherhunden :
"Es ist als Hundehaltung mit allen Konsequenzen anzusehen wenn der Besucher ständig einen hund mizt in die Wohnung bringt und der Hund dort übernachtet bleibt" (Gibt es ein Urteil drüber)
Ständiger Besuch mit Hund (gilt jetzt nicht stundenweise !) jedenfalls wird einer Hundehaltung durch den Mieter gleichgestellt.
ZitatWeiß jemand von euch wielang ne Person zu Besuch sein darf?? Und wieviel Zeit der Pause dazwischen sein muss bis er wieder kommen darf?
6 Wochen, m.Wissens nach reicht 1 Tag Pause und dann beginnt die "Frist" wieder von vorne. (Aber das ist jetzt nicht Dein ernst oder ?!?! Dein Freund wohnt ja dann quasi bei Dir ...... dann lass das mal nicht den VM bzw. die anderen Mieter spitz kriegen (schlafen ja auch nicht auf dem Baum) Das kann sich auf die NK aufwirken (Abrechnungspositionen die z.B. auf Personen umgerechnet werden - ich denke mal da zahlt keiner gerne für einen anderen mit ) und dann noch "Besuchshund Bruno" (siehe oben ...... :flehan: )
LG
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Damit wäre ich vorsichtig, es heisst z.B. bei sog. Besucherhunden :
"Es ist als Hundehaltung mit allen Konsequenzen anzusehen wenn der Besucher ständig einen hund mizt in die Wohnung bringt und der Hund dort übernachtet bleibt" (Gibt es ein Urteil drüber)
Ständiger Besuch mit Hund (gilt jetzt nicht stundenweise !) jedenfalls wird einer Hundehaltung durch den Mieter gleichgestellt.
Hm ok danke ich dir erstmal dafür. Dann müßen wir wirklich gucken wie wir das machen.. Weil wie gesagt ist halt sein Hund nur ist er halt die meiste Zeit mit bei mir....
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