HILFE!!! Hundehaltung verboten!!!

  • @Biber kann dir nur recht geben.
    Auch wir sind Vermieter, haben soeben einem Ehepaar mit neunjährigen Knaben den Hund gestattet. Sie sind sehr verantwortungsbewusst.
    Aber, wir haben noch einen Vermieter, der soll ja rausgehen, er setzt einfach über alles hinweg. Nun hat er noch die Zahlung eingestellt.
    Er hat sich einfach einen Hund her ohne nachzufragen, und wir als Mieter sind in der Beweispflicht, dass er einen Hund hat.
    Denn offiziell ist dieser Hund nur zu Besuch da, da wir nicht im gleichen Haus wohnen und der Hund nicht gemeldet ist.
    Man lässt immer mit sich reden denke ich mal, hat es lieber vorher gefragt zu werden, als einfach überfallen zu werden. Da ist das Vertrauensverhältnis hin.


    Aber, da ist immer noch das kleine Baby.
    Tine

  • Zitat

    Also, auch bei Verbot von Hundehaltung kannst du, in einigen Bundesländern einen Hund halten und zwar einen Yorkie oder einen anderen kleinen Hund, diese zählen nämlich nicht zu den Hunden (zumindest nicht vor manchen Gerichten) sondern zu den Kleintieren, wie Hasen und Meerschweinchen. l

    Das Urteil will ich sehen.

  • Sauberes Urteil, :lol:
    dem Richter wünsche ich mal von einem Yorkshire-Terrier gebissen zu werden. Dann hoffentlich richtig, damit es sich lohnt.


    Bin mal gespannt wie er dann das Urteil begründen will.



    Schönen tag noch


  • Was mich dabei interessiert, ob der Yorkshire dann in den Käfig muss und an der Blumenbank spazierengeführt wird.
    Ist doch ein Hammer, Hund ist Hund, egal welche Größe
    Tine

  • Zitat

    Was mich dabei interessiert, ob der Yorkshire dann in den Käfig muss und an der Blumenbank spazierengeführt wird.
    Ist doch ein Hammer, Hund ist Hund, egal welche Größe
    Tine


    dazu kommt dann auch noch körnerfutter.
    aber jedenfalls ist damit die behauptung gerechtfertigt, dass kleine hunde nicht erzogen werden müssen. wer erzieht schon ein meerschwein ;D

  • Naja,
    ganz so unrüttelbar ist das Urteil noch nicht.
    Es wurde von zwei Landgerichten gesprochen. Es sind also immer noch höhere Instanzen drüber.
    Die Auslegung des BGH für Kleintiere ist damit nicht angesprochen.
    Ich bin mir sicher, daß diesbezüglich bald ein entgegengesetztes Urteil einer höheren Instanz gefällt wird.


    Auszug aus dem BGH-Urteil:

    Zitat

    Egal, was im Mietvertrag steht, so entschied in letzter Instanz der Bundesgerichtshof, sei das Halten von Kleintieren immer erlaubt. Kleintiere sind: Goldhamster, Meerschweinchen, Zwergkaninchen, Aquarienfische und Wellensittiche (BGH VIII ZMR 10/92 WM 93, 109).

    Hunde sind hier eindeutig nicht dabei.


    Schönen tag noch

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