Vermittelter Hund wird trotz Probleme nicht zurückgegeben
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Hmm..also ich hab ja auch eine Hündin aus Rumänien und ich wurde von der Verantwortlichen der Organisation direkt aufgeklärt in welchen Fällen man die Schutzgebühr zurück bekommt und in welchen nicht. Bei Selbstverschulden oder einem schnellen Meinungswechsel selbstverständlich nicht - ist ja auch irgendwo logisch. Wenn ich mir schon einen Hund anschaffe, dann nicht mal eben so und 1 Woche später will ich mein Geld zurück.
Das Problem ist nur, dass im Vertrag wahrscheinlich geregelt sein wird, dass der Hund nur bei sichtbaren Verstößen wieder eingezogen werden kann. Beispielsweise wenn der Hund sichtbar untergewichtig und in schlechtem Zustand ist...nur, wie will man beweisen, dass er falsch erzogen wird, wenn sich dies nicht auf seine gesundheitliche Verfassung auswirkt? Ich denke, wenn die Dame den Hund nicht freiwillig abgibt, wird es da Probleme geben. Je nachdem was im Vertrag steht. Ich glaub in meinem steht sogar, dass der Verdacht auf Misshandlung schon ausreicht. Aber ich glaube rechtlich ist der Hund ja bereits in den Besitz der Frau übergegangen und dürfte somit nicht einfach wieder entzogen werden ohne ersichtlichen Grund :|
Ok, ich merk grad, dass ich mir Schmarrn zusammenschreibe.
Jedenfalls wollte ich eig. nur sagen, dass die Frau wissen müsste, dass sie bei Erziehungsproblemen keinen Anspruch auf Rückerstattung der Schutzgebühr hat. -
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Hi
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Ich würde aus dem Verhalten der (momentan überforderten?) Halter auch nicht gleich schließen dass der Hund ein schlechtes Leben hat und weiterhin haben wird vielleicht mußte da nur grad mal Frust raus oder es ist der hier im Forum so häufig strapazierte "Welpenblues" (was immer das sein mag...)
Wenn es den Haltern ernst ist mit der Rückgabe und Dir mit dem "Rausholen" dann pack Dir 200 Euro ein, fahr hin und übernehm den Welpen!
Rein rechtlich wirst Du wenig / keine Chancen haben! (Sonst würde ja auch niemand mehr Welpen oder Hunde aus dem Tierschutz aufnehmen, wenn sie einfach so wieder eingezogen werden können...)
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Na ja, die Besitzerin wollte den Hund ja schon abgeben....wollte nur nicht auf das Geld verzichten :/ für mich hört sich das schon so an als ob die Person kein großes Interesse mehr an dem Hund hat.
Ich würde auch die Schutzgebühr zurückgeben und den Hund abholen, wenn es der Besitzerin nur ums Geld geht landet der Hund vielleicht auf irgendwelchen Kleinanzeigenportalen....
Rechtlich weiß ich leider nicht welche Handhabe man hat, habe aber mal gelesen das die meisten Tierschutzverträge rechtlich nicht haltbar sein sollen
Das finde ich jetzt aber auch nicht fair der Besitzerin gegenüber.
Ich verstehe die Schutzgebühr bei solchen Verträgen so, dass damit verhindert werden soll, dass der Käufer nach ein paar Tagen/Wochen zur Vermittlungsstelle kommt und den Hund zurückgeben will.
In diesem Fall scheint aber nicht die neue Besitzerin von sich aus den Hund zurück geben zu wollen, sondern die TE bzw. ihre Helferin haben der Besitzerin mitgeteilt, sie wäre nicht die geeignete Halterin für den Welpen und sie soll deswegen den Hund zurückgeben.
Da würde ich auch mein Geld zurückhaben wollen.Deswegen der Besitzerin zu unterstellen, es ginge ihr nur ums Geld, finde ich ziemlich unschön.
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mit wieviel wochen ist er welpe enn nach deutschland gekommen?
für mich wären die genannten probleme kein grund den hund wieder zurück zu verlangen. wenn mich jemand belehren will hätte ich sofort aufgelegt. -
Hallo,
ich würde vorbei fahren, mir die Situation anscheun, mit der Besitzerin sprechen und dann entscheiden.
Vielleicht läuft es einfach nur ein wenig schief. Ich kenne einige Menschen die anfangs Probleme hatten und später glückliche Hundebesitzer waren.
Einpacken würde ich die 200€ für alle Fälle auch, aber vielleicht hilft ja schon ein Gespräch bei einer Tasse Kaffee.
Am Telefon redet man auch schnell mal aneinander vorbei.LG Terrortöle
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In diesem Fall scheint aber nicht die neue Besitzerin von sich aus den Hund zurück geben zu wollen, sondern die TE bzw. ihre Helferin haben der Besitzerin mitgeteilt, sie wäre nicht die geeignete Halterin für den Welpen und sie soll deswegen den Hund zurückgeben.
Da würde ich auch mein Geld zurückhaben wollen.Deswegen der Besitzerin zu unterstellen, es ginge ihr nur ums Geld, finde ich ziemlich unschön.
Die TE hat doch gesagt, dass die Besitzerin den Hund zurück geben wollte, ihn jetzt NUR behält, weil sie das Geld eben nicht zurück bekommt.
Ich verstehe dass du dir Gedanken machst, aber Polizei einschalten etc. bringt da nichts. Die Polizei wird dich wahrscheinlich eher auslachen, leider hast du ja keine Beweise in der Hand...
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Man müsste den Schutzvertrag sehen, meistens sind die aber rechtlich nichts wert. Meistens sind Schutzverträge Kaufverträge, wo der Veräusserer keine Rechte mehr an dem Hund hat.
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Die TE hat doch gesagt, dass die Besitzerin den Hund zurück geben wollte, ihn jetzt NUR behält, weil sie das Geld eben nicht zurück bekommt.
Nein, das geht aus dem Eingangsposting aus meiner Sicht nicht so hervor.
Wobei es sowieso müßig ist, aus einem Posting, das eine Partei geschrieben hat, alles analysieren zu wollen.
Wenn man jedes Wort aus dem EP auf die Goldwaage legen wollen würde, dann würde mir aufstoßen, dass die TE die neue Besitzerin "belehrt" hat. Ich denke, die TE hat es sicher gut für den Welpen gemeint und sich im EP auch ungeschickt ausgedrückt. Denn der Begriff "Belehrung" gefällt mir so gar nicht.
Und darauf erst entstand die Debatte über Welpen wieder zurückgeben/Welpe wird zurückverlangt, in welcher Reihenfolge wissen wir nicht.
Bei mir kam das eher so an, dass die neue Besitzerin aufgefordert wurde, den Welpen zurückzugeben, weil schlechte Haltung, und dann hat sie eingewilligt, wollte aber die 200 Euro zurück.
Ja und letzteres kann ich verstehen, wenn es so ablief, wie ich es interpretiert hat. -
Nach dem ich sie belehren wollte, kam wieder keine Reaktion. Später hat mich dann eine Bekannte, die mit mir wegen den Hunden zusammen arbeitet und die Verträge macht, angeschrieben und gemeint, dass der Welpe nun zurückgehen würde. Und nochmal später hieß es dann, die Besitzerin würde den Welpen nun doch behalten weil sie die Schutzgebühr von 200 EUR nicht wiederbekommt.Die TE hat über eine dritte Person erfahren, dass der Hund zurückgegeben werden soll, also hat sie scheinbar nicht dazu aufgefordert.
Man bekommt doch immer nur eine Seite zu hören. Dann ist ja in allen Foren etc so. Entweder man kann das Ganze eben kritisch sehen, oder es eben glauben.
Fakt ist dennoch, dass die Besitzerin den Hund abgeben wollte.
Spätestens wenn die TE der Besitzerin 200 Euro geben würde, weil sie ein so schlechtes Gefühl hat und die Besitzerin nimmt das an und gibt den Hund zurück, würde man ja sehen, wie wenig ihr an der Sache lag. Wenn sie ihn nicht zurück gibt, hatte sie vielleicht einfach mal einen schlechten Tag und hat übertrieben, wie sehr der Welpe nervt. -
Ich würde auch das Geld einpacken, dann hinfahren und meine Hilfe anbieten. Sollten die das ablehnen, würde ich ein Gespräch beginnen und beobachten, wie die mit dem Welpen umgehen (der jetzt übrigens schon ein Junghund ist) und ggf. entscheiden, den Hund mitzunehmen.
Aber dafür muss man sich das Ganze vor Ort anschauen und nicht über ein paar Zeilen entscheiden.
Zu der Orga sage ich lieber nichts -
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