DNA Analyse als Nachweis zulässig?
-
-
Das stimmt wohl. Aber ich möchte nicht, dass es der Hund nachher ausbaden muss, weil ich mich nicht richtig informiert habe...
Es braucht ja nur einer kommen und mich melden, weil er meint ich hätte einen Listi...denke dann könnts kniffelig werden und rein darauf berufen, dass er lieb und nett ist bringt ja auch nichts :/ -
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Ich kenne den DNA-Test nur anders. Er wurde mal von einem mir bekannten Mix abgefordert, der angeblich Listi-frei war, aber den Typ hatte. Da mußte der DNA-Nachweis des Hundes UND seiner angeblichen Eltern vorgelegt werden, um die Abstammung von diesen Nichtlistirassen nachzuweisen.
-
Ja, so habe ich das auch mal gelesen. Problem wäre, dass es sich um einen Hund aus dem Tierschutz handelt. Eltern unbekannt...
-
in welchem bundesland wohnst du denn?
-
In Hamburg
-
-
Ich kenne den DNA-Test nur anders. Er wurde mal von einem mir bekannten Mix abgefordert, der angeblich Listi-frei war, aber den Typ hatte. Da mußte der DNA-Nachweis des Hundes UND seiner angeblichen Eltern vorgelegt werden, um die Abstammung von diesen Nichtlistirassen nachzuweisen.
Warum denn den der der Eltern? Es reicht doch der des eigentlichen Hundes? Wenn die z.b. Mutter ein Listi war, wird ja wohl kaum beim DNA Test des eigenen Hundes eine andere Rasse anzeigen? BZW wenn die Eltern nicht bekannt sind, geht es ja auch gar nicht.
-
okeee, dann würde ich kein risiko eingehen wollen, was die listenhundoptik angeht.
ist das tierheim auch in hamburg?
ich hatte mal einen "dogge-labbi"-mix (hat sich erst kurz vor seinem ableben herausgestellt, dass ein staff mit drinne war - lange geschichte) mit gutachten. mit dem gutachten konnte ich ihn überall "normal" halten, sogar in bayern.
wie das mit der DNA-analyse aussieht ist - glaube ich - von bundesland zu bundesland verschieden. es gibt wohl welche, die erkennen das an und welche, da kannst du dir mit der DNA-analyse dein brötchen einpacken.
wenn du es genau wissen willst, ruf bei dem zuständigen OA an
-
Ein Risiko eingehen möchte ich auf keinen Fall.
Leider ist das Tierheim nicht in Hamburg.Bei der zuständigen Behörde ruf ich mal an, mal sehen was die so zu sagen haben...
-
Warum denn den der der Eltern? Es reicht doch der des eigentlichen Hundes? Wenn die z.b. Mutter ein Listi war, wird ja wohl kaum beim DNA Test des eigenen Hundes eine andere Rasse anzeigen? BZW wenn die Eltern nicht bekannt sind, geht es ja auch gar nicht.
Die Ordnungsbehörden haben den DNA-Test, nachdem ein paar Prozentpunkte Verwandtschat mit quasi jeder Rassengruppe bei fast jedem Hund rauskommt, nicht anerkannt. Das andere Behörden das tun, ist mir überhaupt schleierhaft. Das untersuchende Labor hat keine offizielle Lizensierung, keinen Nachweis, das die Ergebnisse stimmen, keinen Nachweis, ALLE aufgeführten Rassen hinsichtlich ihrer genetischen Ausstattung und der gerichtsfesten Abgrenzung voneinander feststellen zu können. Wenn es nur darum geht, einem Hundebesitzer einen unverbindlichen Tip zu geben, was in seinem Mix stecken könnte, ist das in Ordnung. Bei Fragen der definitiven Abstammung für Behörden, wo es um Verwaltungsakte usw. geht, ist das zu wenig, da nicht nachprüfbar und fehlerbehaftet. Wenn eine genaue Abstammung festgestellt werden soll, geht das nur über den Vergleich der DNA engst verwandter Hunde, die in Augenschein genommen werden können.
In dem speziellen Fall war es ein wirklicher Boxermix, kein umgelabelter, und das konnte zweifelsfrei über die Eltern nachgewiesen werden.
-
Jedes OA und jede Polizei handhabt DNA Analysen anderes.
Gerade in Hamburg erkennt die Polizei in den meisten Fällen nur Analysen an, die sie selbst in Auftrag gegeben hat.Wenn es ein Englische Bulldoggen Mix ist, frage ich mich gerade, wie da eine Ähnlichkeit zu Pit/Staff/Bullterrier entsteht.
Oder ist es ein American Bulldog Mix?Bezüglich deiner Frage:
Wenn es da irgendwie Zweifel gibt, kann man dann die DNA Analyse als "Nachweis" vorlegen, oder wie läuft das ab?
Wenn du deinen Hund als Bulldoggen Mix anmeldest und irgendwann jemand auf die Idee kommt, dich bei der Polizei zu melden, dann wirst du mit deinem Hund vorgeladen und er wird von einem Gutachter phänotypisch eingeschätzt und normalerweise wird zustäzlich eine DNA Analyse gemacht.
Je nachdem was dabei rauskommt, darfst du den Hund behalten, wird der Hund sichergestellt oder du lieferst dir eine langjährigen Prozess, um deinen Hund zu behalten. -
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!