Holland-Urlaub Tollwut-Impfung zu frisch?

  • Nein, kommt nicht drauf an. Der Eintrag im Impfpass zählt.

  • die Frage ist wohl wer kontrolliert. ein normaler Zollbeamter hat keine Ahnung von den 21 Tagen. ein Amts-TA eher.
    ich hatte das genau so voriges Jahr mit Ziva (sind am Tag 19 nach der Erstimpfung losgefahren). habe beim Zoll angerufen und die Situation geschildert und die haben gesagt für sie zählt das Gültigkeitsdatum im Pass.
    es handelte sich dabei nicht um Holland.

  • ein normaler Zollbeamter hat keine Ahnung von den 21 Tagen.


    Oh doch.... Sie haben Ahnung....


    Manche drücken bei 1 - 2 Tagen mal ein Auge zu aber verlassen würde ich mich nicht darauf!


    (Sooo schwierig sind die Einfuhrbestimmungen in Bezug auf Tier ja nicht, dass ein "Grenzer" ausgerechnet diese nicht wissen sollte. Ist schließlich sein Beruf...)

  • ich hab nur von meiner Erfahrung bzw. was mir die am Tel sagten berichtet.


    aber ich wurde seit ich mit dem Hund reise eh nie kontrolliert - und das obwohl wir durch den Zoll fahren jedes Mal und es noch Grenzkontrollen gibt. bei 12 Grenzübergängen Ungarn/Rumänien/Ungarn wurde Zivas Pass nie angeguckt.
    Italien rein raus + Strandurlaub auch nie.


    ich persönlich bin auch zu sehr Schisser um mit ungültiger TW Impfung zu reisen. hab unseren Urlaub so umgebucht, dass wir am Tag 22 nach Welpis TW Impfung (mit genau 15 Wochen) nach Italien fahren...

  • Ich bin nach DK schon öfters kontrolliert worden und bei meiner bisher einzigen Reise in die Schweiz bei der Rückkehr nach Deutschland.....

  • Oh doch.... Sie haben Ahnung....


    Manche drücken bei 1 - 2 Tagen mal ein Auge zu aber verlassen würde ich mich nicht darauf!


    (Sooo schwierig sind die Einfuhrbestimmungen in Bezug auf Tier ja nicht, dass ein "Grenzer" ausgerechnet diese nicht wissen sollte. Ist schließlich sein Beruf...)

    Noch einfacher ist es, als Hundehalter ZWEI Einfuhrbestimmungen zu wissen.


    Nämlich die des eigenen Landes und dann noch die des Urlaubslandes.
    Zur Not einfach den Tierarzt fragen, oder in einem Hundeforum diskutieren, ob und welcher Zollbeamter gültige gesetze nicht kennt oder Augen zudrückt oder ob vielleicht gar nicht kontrolliert wird.


    Sorry, aber es wird ein Zirkus um Hunde veranstaltet, um sie dann sehenden Auges in die Gefahr zu bringen beschlagnahmt zu werden...


    Is mir zu hoch.
    Entweder ich will ein Gesetz brechen oder nicht. Will ich es, dann ist die Absolution nicht in einem Hundeforum zu holen.

  • von 2010 - 2014 jedes Jahr gegen T? Warum? Spätestens 2011 hätte man doch locker 3 Jahre Gültigkeit geben können. Warum neu geimpft dieses Jahr? Wenn es der gleiche TA war, hätte er die Impfung von 2014 doch verlängern können.
    Jetzt ist es aber zu spät. Da die neue drin steht, wirst Du 21 Tage warten müssen. Oder Du riskierst es, wirst zurück gewiesen und suchst Dir einen andern Grenzübergang... dumm nur, wenn Du bei der Einreise nach D kontrolliert wirst und die 21 Tage noch nicht um sind....

  • Das ist ja das Drama, ein überimpfter Hund ohne gesetzesgültigen Impfschutz...


    Mit einer 3 jährigen Impfung immer auf den Punkt musse ich meine jetzt 10 jährige Hündin bisher genau VIER mal gegen Tollwut impfen lassen und hatte IMMER! einen durchgehenden Schutz, ich konnte immer jederzeit von heute auf morgen in fast jedes Eu Land reisen.


    Die nächste Impung steht 2018 an.


    Das ist ein Beispiel....

  • Da würde ich dann eher dazu raten, wenn denn 2014 mit einem 3 Jahres-Impfstoff geimpft wurde, den Tierarzt der diese Impfung durchführte darum zu bitten die Gültigkeit im Impfpass zu korrigieren, wenn, dann darf nur er das.


    Nur ob das jetzt überhaupt noch ginge wenn im Anschluss bereits eine neue Impfung erfolgt ist?

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