Fragen, die man sich nicht zu stellen traut - Teil VI

  • Der gelbe Ausweis ist eigentlich nur ein Impfbuch für den Besitzer, hat aber sonst keine Funktion.


    - oder in Hundeschulen, die einen Impfnachweis verlangen

    In meiner Hundeschule hat der gelbe Impfausweis gereicht. Das war aber noch vorletztes Jahr oder so, kann sein, dass das jetzt anders ist wegen Paragraph 11, da sollte ich auch die Transpondernummer angeben letztens und so. Naja, auf jeden Fall danke für die vielen Antworten. :smile:

  • Ja, genau.


    Aber wenn du eben zB niemals in eine Hundeschule möchtest, dann verpflichtet dich auch nichts dazu, für deinen Hund einen Pass zu haben - ob blau oder gelb. Das meinte ich. :)

  • Keine Frage zum Hund..
    Aber vielleicht kann mich hier jemand beruhigen..
    Ich bin ja erst neu eingezogen. Nun kommen leichte Schimmelflecken durch die Wand. Es sieht auch aus als würden noch mehrere "unter der Wand" stecken.
    Inwiefern besteht jetzt mein Recht? Kann der Vermieter mir die Schuld geben? Oder muss er dafür aufkommen? :fear:

  • Wann bist du denn eingezogen? Wenn das erst vor wenigen Wochen war, dann kannst du m.E. gar nicht schuld sein. Ich würde mal mit dem Vermieter sprechen, was er dazu meint, wie ihr das jetzt "behandelt".

  • Die meisten Vermieter versuchen, die Schuld auf den Mieter abzuwälzen, mit der Begründung, der Mieter hätte falsch gelüftet und geheizt.
    Ein Gutachter kann feststellen, ob der Schimmel vom falschen Lüften oder von Schäden im Bauwerk selbst kommt.
    Melde dich doch erst einmal beim Vermieter und besprich mit ihm, wie es weitergeht.


    Wenn es hilft - ich hatte in meiner vorletzten Wohnung massiven Schimmelbefall. Als ich es dem Vermieter gemeldet habe, hat der direkt einen Gutachter bestellt, der festgestellt hat, dass die Nässe durch einen Riss in der Wand kommt (nicht mein Verschulden also). Ich durfte fristlos aus der Wohnung raus und hab dafür eine andere vom gleichen Vermieter bekommen (die auch sehr begehrt war, da gab es etliche Interessenten).

  • Seit 2 Monaten bin ich drinne. Lüfte und Heize so,das es definitiv nicht mein verschulden ist. Ich habe Sie jetzt kontaktiert ( zunächst per E-Mail mit Lesebestätigung) und schau ob sie reagiert.
    Habe nur echt Angst, das sie es auf mich abwälzt! Und wenn nicht, muss man aufjedenfall aus der Wohnung raus?

  • Hast du mal die Nachbarn oder die anderen Hausbewohner gefragt, ob die auch Schimmelbefall haben ?
    Schimmel in der Wohnung ist gesundheitlich gefährlich. Es gibt verschiedene Arten von Schimmel.
    Du atmest die Sporen ein.
    Der Vermieter muss umgehend für Abhilfe schaffen, das ist seinerseits mit Kosten verbunden.
    Daher kommt gerne der Spruch : Sie lüften falsch, sie müssen Stosslüften. Und schon gar keinen Wäscheständer in der Wohnung aufstellen, damit die Wäsche trocknet.
    Du kannst dich gegen kleines Geld, wenn du kein Mitglied bist, dich an einen Mietverein wenden.
    Gegen die wird er keinen Chance haben. Du kannst auch die Miete mindern, aber erst nach Aufforderung der Abhilfe mit Fristsetzung.
    Eine frühere Nachbarin hatte mal einen Mietverein wegen Feuchtigkeit eingeschaltet.
    Da kam ein Gutachter vorbei und hat mit einem Gerät die Wände gemessen, wieviel Feuchtigkeit drin steckt. Auch der Schimmel wurde fotografiert und Proben genommen.
    Ob und was bei raus gekommen ist, weiß ich nicht. Sie hatte panisch die Wohnung gewechselt, da sie ein Baby hatte.

  • Selbst wenn der Schimmel "deine Schuld" wäre, müsstest du nicht aus der Wohnung ;) Ich musste nur raus, weil der Befall so massiv war, dass mein Getier und ich massive Atemwegsprobleme hatten; da kam mir der Vermieter nur mit einer neuen Wohnung entgegen ;)
    Bei Befall durch falsches Lüften hilft richtiges Lüften und Schimmel-Ex - hilft das nicht, ist das Lüften nicht das Problem ;)


    Wie gesagt, woher der Schimmel kommt, kann ein Gutachter feststellen. Liegt es am Bauwerk selber, muss der Vermieter den Schaden beheben. Stellt der Vermieter sich quer, gibt es auch noch den Mieterschutzbund, der gern weiterhilft.
    Aber im Normalfall ist dem Vermieter daran gelegen, derartige Probleme schnell aus der Welt zu schaffen.
    Im Zweifelsfall kannst du auch selbst einen Gutachter holen (wenn dir der vom Vermieter nicht zusagt), den musst du dann aber selber bezahlen.

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