Preis und Klauseln im Kaufvertrag, Liebhaberhund vs. Zuchthund
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Wenn es dann ein Liebhabertier mit Klauseln im Vertrag ist.
Ich kenne das aus der Katzenzucht.
Hat verschiedene Gründe
- z.B. der Welpe hat "Fehler" die er nicht weitervererben soll (Farbe/Gebisstellung/Einhodigkeit etc)- auch wenn sie für ihn selbst nicht gesundheitsgefährdend sind. Solche Tiere werden sogar im Original-Stammbaum mit "nicht zur Zucht geeignet" gekennzeichnet. Eine seröse vereinsüberwachte Zucht ist dann eh nicht mehr möglich.
- z.B. die Zuchtstätte will "exklusiv" bleiben in ihren Linien. Hat vielleicht viele Jahre lang für ihr Zuchtziel (z.B. eine bestimmte Farbe) gearbeitet und investiert und möchte nicht, dass ein dahergelaufener Kunde mal eben damit weiterzüchtet. Oder gar ein Züchter-Rivale (ja leider zumindest in der Katzenszene ein großes Thema) irgendwie in den Besitz eines Tieres aus dem eigenen Stall kommt. Welpen mit den gezüchtet werden kann, werden viel teurer weiterverkauft, an ausgewählte befreundete Kollegen.
Vertragsstafen dürften allerdings vor dem Gesetzgeber keinen Bestand haben.
Eine Verpflichtung zur Kastration verstößt gegen das Tierschutzgesetz und ist somit eh unwirksam.
Die Röntgenuntersuchung auf HD/ED ist narkosetechnisch keine große Sache (leichte Sedierung) - wir haben dafür 280 Euro bezahlt - Schriftliches Gutachten und Eintrag im Stammbaum gibts vom Rasseverband selbst, das zahlt dann der Züchter. Eine Verpflichtung dazu würde ich mir nicht vorschreiben lassen, aber ich nehme Empfehlungen gerne an und kann verstehen, dass die Ergebnisse für die Zucht meiner Rasse einfach wichtig sind. Und nun weiß ich auch, dass bei meinem Hund keine Einschränkungen zu erwarten sind - die Prognose gabs schon in der Tierklinik. Sehr beruhigend, da gerade Labradore sehr von HD/ED-Schäden geplagt sind und viele schon mit nur wenigen Lebensjahren in der Physio landen oder gar operiert werden müssen. Also auf jeden Fall eine sinnvolle Untersuchung, wenn man nicht mit dem Tier züchten will.
Wegen dem Preis - er sollte schon im Rahmen liegen. Aber wenn für einen Welpen einer bestimmten Rasse eben 2000 Euro Standard wären, muss ich ihn zahlen, wenn ich diese Rasse eben unbedingt haben will.
Vorkaufsrecht dient auch zum Schutz des Tieres - also kein Makel in einem Vertrag - es soll nicht zum Wanderpokal werden, verständlich dass sich das ein Züchter wünschen könnte.
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Hi
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Es gibt schon komische und unhaltbare Klauseln in Verträgen.
Das Vorkaufsrecht ist aber rechtens, nur darf kein fester Preis da stehen (so funktioniert Vorkaufsrecht halt nicht).
Ich hatte mir einen Vetrag probeweise von einem meiner favorisierten Züchter zusenden lassen, da stand zb drin, dass der Hund gebarft werden muss. Nachkontroll-Ansagen gab es auch (bis zur Nachkontrolle gehört der Hund einem nicht vollständig). Dann hab ich Abstand von dem Züchter genommen, obwohl die Klauseln unwirksam sind und ich deswegen auch hätte unterschreiben können. Ich wollte dann halt nicht mehr.
Gut gelöst fand ich aber: Röntgen erwünscht, deswegen wird vom urspr. Kaufpreis ein Großteil der Kosten für Röntgen erstattet, wenn der Züchter die Ergebnisse zurückbekommt. -
Zum Thema züchten: in meinem Kaufvertrag steht, dass ich mit Caja züchten darf, solange dies im Verband geschieht und ich dann (logischerweise) alle erforderlichen Untersuchungen machen müsste. Es stehr sogar im Vertrag, dass mir meine Züchterin, bei Bedarf, bei der Zuchtpartnerwahl behilflich ist.
Röntgenuntersuchung: steht im Vertrag nur als "Pflicht" wenn ich mit Caja aktiv Hundesport betreiben möchte. Wäre aber andernfalls auch kein Thema für mich, da ich Caja, wenn sie alt genug ist, sowieso röntgen und offiziell auswerten lassen möchte.
Kastration: in meinem Vertrag steht sogar drin, dass ich Caja ohne medizinische Indikation gar nicht kastrieren lassen darf. Ob das jetzt rechtens ist oder nicht, ist mir relativ egal, weil ich nicht vorhabe, meinen Hund operieren zu lassen ohne driftige Gründe.
Vorkaufsrecht: auch meine Züchterin hat ein Vorkaufsrrecht, sollte ich Caja aus irgendwelchen Gründen nicht behalten können. Das finde ich auch gut und nur richtig und macht für mich auch einen seriösen Züchter aus.
Caja hat ganz normale Papiere vom Club für britische Hütehunde, wie alle ihre Geschwister auch. Bei einem seriösen Züchter bekommt jeder Hund Papiere, egal ob er sich zur Zucht eignet oder nicht. Sollte er schon im Welpenalter zuchtausschließende Fehler haben, wird das dann ggfs. in der Ahnentafel vermerkt, aber trotzdem hat dieser Hund Papiere.
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Je nach Rasse sind 1200 € angemessen oder auch nicht. Das Röntgen ist ungemein wichtig für die Zucht genauso wie ggf. weitere Untersuchungen je nach Rasse.
Ich habe zwei VDH-Hunde - einen direkt vom Züchter mit Vertrag, den anderen aus 2. Hand. Der eine hat einen Vetrag mit Vorkaufsrecht und Vertragsstrafe. Außerdem Verbot von Zwingerhaltung und dem Verbot außerhalb des Vereins zu züchten. Der Vertrag erhält auch einen Hinweis aufs HD/ED Röntgen und die Augenuntersuchungen, beim Röntgen wurde ein Betrag X zurückerstattet, sobald die Daten in die Datenbank eingetragen sind.
Die andere Hündin hat keinen entsprechenden Vertrag, da sie (mit Einverständnis des Züchters) in meine Hände gewechselt ist. Diese hat einen zuchtausschließenden Fehler (Rückbiss), trotzdem hat sie ganz normale Papiere, nur wird sie eben nie eine ZZL erhalten aufgrund des Fehlers (dieser wurde auch im Kaufvertrag vermerkt). Natürlich sind die beiden geröngt, genauso wie mein papierloser Labrador - ich würde mir nämlich in den A*** beißen, wenn mein Hund mit 4 Jahren nur noch lahmt wegen ED/HD. So habe ich ggf. die Möglichkeit rechtzeitig zu reagieren und den Verlauf zu verlangsamen oder weitere Schädigungn zu vermeiden.
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Ich hab' gerade mal in die Verträge meiner Hunde geguckt: Hund 1 stammt aus VDH-Zucht, im Kaufvertrag wird nur eine reine Zwingerhaltung ausgeschlossen (ob das rechtlich Bestand hat, bezweifele ich, kam für mich aber eh nie in Frage) und der Züchterin ein Vorkaufsrecht eingeräumt. Eine Vertragsstrafe ist nicht genannt. (Ob das Vorkaufsrecht nach knapp 10 Jahren Desinteresse seitens der Züchterin überhaupt noch gewünscht ist und jetzt, wo sie ihre Zucht schon lange komplett aufgelöst hat, auch durchsetzbar wäre, steht natürlich auf einem anderen Blatt.
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Hund 2 hat keine Papiere vom VDH, sondern von der Dissidenz (ASCA). Auch in seinem Vertrag wird der Züchterin ein Vorkaufsrecht eingeräumt – hier allerdings mit einer Vertragsstrafe bei Nichteinhaltung. Außerdem ist er NFB (= not for breed), d.h. solange er nicht ein Mindestalter erreicht hat und bestimmte Gesundheitsuntersuchungen positiv ausgefallen sind, darf er nicht zur Zucht eingesetzt werden (bzw. würden seine Nachkommen dann keine Papiere bekommen).
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Also ich habe gar keinen schriftlichen Vertrag. Die Züchterin hätte einen aufgesetzt, wenn ich Wert drauf gelegt hätte. Aber schließlich gelten bei jedem Vertrag die gesetzlichen Vorschriften. Bei speziellen Klauseln ist es sowieso fraglich, ob die überhaupt in einem Klageverfahren bestand hätten und es müsste ja auch erst mal geklagt werden.
Bei Kauf eines Hundes gehen alle Pflichten aber auch Rechte an den Käufer über. Haltungsbedingungen, Vorschriften zur Zucht oder Nicht-Zucht, wesentliche Veränderungen am Hund (Kastration), Vorschrift über Vereinszugehörigkeit, das alles ist wohl nicht zulässig, das greift schließlich ganz erheblich in die Eigentumsrechte ein und in die Persönlichkeitsrechte.
Ich hätte keine Probleme, so einen Vertrag zu unterschreiben, im Wissen, dass es wohl ungültig wäre und dadurch eventuell der ganze Vertrag hinfällig. Dann gelten wie bei jedem Kauf die ganz normalen Gesetze.
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