Sicheres Verwahren des Hundes- Sabotage durch Mitmenschen

  • Hey...


    ich habe eine Frage die mich brennend interessiert. Ist ja gerade sehr aktuell und meine Sorge durchaus vorhanden.


    Angenommen meine Hunde sind in der Autobox im KLIMATISIERTEN Fahrzeug während ich 5min weg bin. Und irgend so ein Hirnverbrannter schlägt mir die Scheibe ein, wird gebissen und lässt den Hund frei. Dieser verursacht dann auch noch nen Autounfall weil er auf die Straße rennt.


    Wer ist da Schuld?


    Ich mein, wenn ich meinen Hund im Zwinger habe und irgendein Depp bricht den auf- wäre meines Empfindens nach der Einbrecher Schuld gesetzt den Fall ich habe den Zwinger abgeschlossen und so gesichert dass man nicht mal eben aufmachen und reinklettern kann.


    Ebenso ist ein Auto ja abgeschlossen und die Hunde sind so verwahrt dass keine Gefahr von ihnen ausgeht. Und EIGENTLICH sind sie auch so verwahrt dass eine fremde Person nicht "mal eben so" an sie rankommt.



    Ich finde es aktuell da ich bei meinen 4en durchaus jedes Horror-Szenario erwarten könnte. Cici würde gnadenlos zubeißen. Poco würde jedem Passanten folgen, genauso wie Darcey. Und Abbey würde in Panik davonlaufen.

  • Aus persönlicher Sicht: DU, weil du deinen Hund im Auto lässt. Wenns eine Standklima haben sollte, tut dir und deinen Hunden den Gefallen und mach einen Zettel an die Scheibe, dass das Fahrzeug eine Standklima hat. Dann wird auch niemand das Auto aufbrechen. Außer um was zu klauen und dann ist er selbst Schuld. Wenn das Fahrzeug nur vorher auf Kilma gelaufen ist gehört ein Hund nicht ins Auto


    Aus rechtlicher Sicht schätze ich, dass die Schuld geteilt wird oder so. Wenn die Hunde schon Zähne flätschend im Auto steht, wird auch niemand die Scheibe einschlagen.

  • Ich denke, der Hund wird nicht als gefährlich eingestuft, wenn er provoziert wird, was in diesem Fall ja gegeben ist. Aber du wirst eine Teilschuld erhalten und deine Versicherung wird wahrscheinlich zur Kasse gebeten.

  • Wenn die Hunde schon Zähne flätschend im Auto steht, wird auch niemand die Scheibe einschlagen.

    och du.. einer Bekannten sind mal Deppen zu den 2 DSH in den Zwinger rein. Beide Hunde haben die dann auch "beschädigt". Ich kannte die beiden, wunderbare Hunde zu Besuch und zur Familie, aber wer nicht eingeladen war...


    Ist allerdings im Ausland und vor einigen Jahren (in etwa 10) passiert.


    Das zeigt mir dass es Deppen gibt die sogar bei SO einem Hund ins Auto grabbeln würden.



    Und klar, im besten Fall bleiben die Hunde nicht im Auto. Aber für 5min Brief aufgeben fahr ich nicht 30min heim und wieder 30min zur Post. So dicke hab ichs mim Spritgeld dann wieder nicht, mal abgesehen von der Umwelt ;)

  • Grundsätzlich bist du erstmal immer "Schuld" , wenn dein Hund schaden anrichtet. Wer dann nun was zahlen muss, welche und ob es Auflagen gibt, hängt im einzelnen extrem von den genauen Gegebenheiten und auch von Menschen, die es beurteilen ab. Das wird man so nicht erörtern können sondern im Zweifel ein Richter entscheiden.. und auch da gibt es sehr unterschiedliche Urteile.

  • Ich habe da gerade heute erst was gelesen. Mal sehen ob ich das noch zusammenbringe. Sind die Hunde im Grundstück ordentlich gesichert, und jemand bricht ein, so begibt er sich wissentlich in Gefahr. Somit verliert er seine Schadensersatzansprüche. Im Zweifel entscheidet zwar das Gericht, aber es ist wohl mitnichten so, dass in jedem Fall der Hundehalter schuld ist.


    Im Auto ist das nich mal etwas anderes, hier gehts ja nicht darum, etwas zu stehlen, sondern Leben zu retten. Zumindest handelt derjenige in dem Sinne. Soweit ich weiss, darf aber nicht jeder beliebige Autoscheiben einschlagen, das darf wohl nur die Polizei bei Gefahr.

  • Sind die Hunde im Grundstück ordentlich gesichert, und jemand bricht ein, so begibt er sich wissentlich in Gefahr. Somit verliert er seine Schadensersatzansprüche. Im Zweifel entscheidet zwar das Gericht, aber es ist wohl mitnichten so, dass in jedem Fall der Hundehalter schuld ist.


    äh.. NEIN!


    Du kannst Tausend Schilder á la "Vorsicht, bissiger Hund!" vor Deinem Grundstück stehen haben. Wenn ein Einbrecher, Mörder oder was auch immer bei seinem Tun auf Deinem Grundstück von Deinem Hund verletzt wird, KANN er Schadensersatzansprüche an Dich stellen!


    In unsere "Gesellschaft" hat ein Hund nunmal nicht zu beißen. Egal aus welchem Grund!


    Wenn man Glück hat, hat man einen eher hundefreundlichen Richter. Mit Pech einen Hundehasser.. und dann?

  • Wie gesagt, ich habe das heute erst gelesen, als ich beim Ta sass. Ich denke mir das doch nicht aus. Ist der Hund im Haus hinter verschlossener Tür gilt er als ausreichend gesichert.


  • Wenn die Hunde schon Zähne flätschend im Auto steht, wird auch niemand die Scheibe einschlagen.

    Sowas anzunehmen ist reichlich naiv. Menschliche Dummheit kennt leider keine Grenzen. Es gibt Leute, die steigen in Eisbär- oder Nashorngehege.....

  • Darf denn einfach jeder daherkommende meine Scheibe einschlagen und meinen Hund da raus klauen? Wer haftet dann für den Schaden am Auto?
    Theoretisch müsste doch bewiesen werden, dass sich der Hund tatsächlich in Lebensgefahr befand, oder?

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