Sicheres Verwahren des Hundes- Sabotage durch Mitmenschen
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Ich locke mal @Demona1984 hierher, falls sie überhaupt noch da ist.
Sie erzählte doch von einem Fall, wo einer Bekannten die Scheibe eingeschlagen wurde, während der Hund bei Regen im Auto saß.
Mich würde sowieso interessieren, wie die Sache ausgegangen ist, vielleicht kann sie daher auch was zur Haftungsfrage in einem tatsächlichen Fall sagen? -
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Hi
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Das traurige ist ja dass das nicht nur Demona passiert ist. Aber ja, mir dämmerts.. da war ja was
Ich mein.. der Schaden am Auto ist mir ehrlich gesagt nicht so wichtig. Genauso wie aufgestemmte Haustüren und geklaute DvD-Player. Aber wir wissen doch alle wie scheiße es ist wenn ein Hund zubeißt.
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Es gab auch einen anderen Fall, wo jemand in das Auto eingebrochen ist und der Hund hat zugebissen. Oder meint ihr den:
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ich les das direkt mal...
Eben so einen Fall meine ich. Menschen werkeln unberechtigt und unbegründet am Auto herum, stecken die Griffel ins Auto und werden getackert. Denn ich würde meine hand nicht dafür ins Feuer legen dass Cici das nicht ebensowenig witzig findet...
Das Sommer/hitze-Thema kam eher auf weil ich nie auf die Idee gekommen wäre es gibt Spinner die dies auch bei kühlem Wetter machen würden. So ein wenig Hoffnung hatte ich eigentlich schon in die Menschheit...
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Wenn jemand aus welchen Gründen auch immer, die Scheibe von deinem Auto einschlägt, ist das Sachbeschädigung und eine Straftat.
Sollte das Einschlagen der Scheibe aus dem Grund erfolgen, das Leben in Gefahr ist so fällt das unter einen “Tatbestand der Nothilfe“ und wird nicht geahndet.
Wird der “Retter“ bei sei der Aktion gebissen, trägt er dafür die eigene, volle Verantwortung, da er sich möglicher Folgen seines Handelns bewusst ist/bewusst sein sollte, da es sich um ein Tier handelt, das während einer solchen Aktion unter aussergewöhnlichen Stress steht und seiner Natur entsprechend handelt.
Sollte es durch einen flüchtenden Hund zu einem Autounfall oder ähnlichem kommen, so wird auch da der Auslöser der Handlungskette (der Scheibenschmeisser) belangt, da er in dem Moment der “Befreiung“ die Verantwortung für das weitere Handeln des Tieres trägt, da er es aus einem geschlossenen Raum (fremdes Eigentum) geholt hat.
Im Grunde muss man immer die Polizei verständigen, wenn man den Verdacht hat, das ein Tier im Auto Gefahr läuft zu sterben.
Ausnahme ist halt nur, wenn eindeutig zu erkennen ist (möglichst mit Zeugen), das die Zeitspanne bis die Polizei eintrifft, zu lang ist um das Überleben des Tiere zu sichern. Und selbst das ist schwammig, da Tiere immer noch von Recht wegen als Sache behandelt werden.
Das der Hund immer Schuld ist und der Halter haftbar gemacht wird, ist ein hartnäckiges Gerücht. Sobald jemand sich in Ausübung einer Straftat wissentlich oder bereitwillig in Situationen begibt die körperlichen Schaden entstehen lassen können, hat er einfach mal Pech gehabt. -
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Wenn jemand aus welchen Gründen auch immer, die Scheibe von deinem Auto einschlägt, ist das Sachbeschädigung und eine Straftat.
Sollte das Einschlagen der Scheibe aus dem Grund erfolgen, das Leben in Gefahr ist so fällt das unter einen “Tatbestand der Nothilfe“ und wird nicht geahndet.
Wird der “Retter“ bei sei der Aktion gebissen, trägt er dafür die eigene, volle Verantwortung, da er sich möglicher Folgen seines Handelns bewusst ist/bewusst sein sollte, da es sich um ein Tier handelt, das während einer solchen Aktion unter aussergewöhnlichen Stress steht und seiner Natur entsprechend handelt.
Sollte es durch einen flüchtenden Hund zu einem Autounfall oder ähnlichem kommen, so wird auch da der Auslöser der Handlungskette (der Scheibenschmeisser) belangt, da er in dem Moment der “Befreiung“ die Verantwortung für das weitere Handeln des Tieres trägt, da er es aus einem geschlossenen Raum (fremdes Eigentum) geholt hat.
Im Grunde muss man immer die Polizei verständigen, wenn man den Verdacht hat, das ein Tier im Auto Gefahr läuft zu sterben.
Ausnahme ist halt nur, wenn eindeutig zu erkennen ist (möglichst mit Zeugen), das die Zeitspanne bis die Polizei eintrifft, zu lang ist um das Überleben des Tiere zu sichern. Und selbst das ist schwammig, da Tiere immer noch von Recht wegen als Sache behandelt werden.
Das der Hund immer Schuld ist und der Halter haftbar gemacht wird, ist ein hartnäckiges Gerücht. Sobald jemand sich in Ausübung einer Straftat wissentlich oder bereitwillig in Situationen begibt die körperlichen Schaden entstehen lassen können, hat er einfach mal Pech gehabt.Das klingt doch sehr beruhigend..
Wie gesagt, die Scheibe ist mir im ersten Moment vollkommen egal (dafür gibts ne Haftpflicht). Mir geht es da wirklich nur um den Hund, der unter Umständen (weil verstört durch die "Befreiungsaktion") zubeißen könnte.
Das der Hund immer Schuld ist und der Halter haftbar gemacht wird, ist ein hartnäckiges Gerücht. Sobald jemand sich in Ausübung einer Straftat wissentlich oder bereitwillig in Situationen begibt die körperlichen Schaden entstehen lassen können, hat er einfach mal Pech gehabt.
Das heißt so viel wie: wenn der Hund anständig (in so weit dass er nicht nach Lust und Laune Menschen beißen darf) gesichert ist und ein Depp bricht den Zwinger auf, bricht in ein Haus ein oder eben das Auto auf muss ich mir keine Sorgen um den Hund und etwaige Auflagen machen? -
Ich locke mal @Demona1984 hierher, falls sie überhaupt noch da ist.
Sie erzählte doch von einem Fall, wo einer Bekannten die Scheibe eingeschlagen wurde, während der Hund bei Regen im Auto saß.
Mich würde sowieso interessieren, wie die Sache ausgegangen ist, vielleicht kann sie daher auch was zur Haftungsfrage in einem tatsächlichen Fall sagen?Ich lasse mich mal herlocken.
Situation meiner Bekannten:
bewölkter Himmel, strömender (!) Regen, ca. 12 °und zwei Hunde im Auto. Sie war einkaufen und kam zurück, ZWEI Scheiben eingeschlagen und Hunde, die frei auf dem Parkplatz rumliefen weil sie kein Halsband dran hatten und sich nicht festhalten ließen. Polizei davor und zwei "Tierschützerinnen", die meine Bekannte anzeigen wollten.Selbst die Polizei, die nach dem Scheiben einschlagen dazu kamen, schüttelten den Kopf über die Aktion.
Ende vom Lied:
- Anzeige meiner Bekannten wegen Sachbeschädigung und versuchten Diebstahls- komplette Elektronik des Autos musste erneuert werden weil der Wagen fast eine STunde im strömenden Regen mit zwei eingeschlagenen Scheiben stand - mussten die "Tierschützerinnen" bezahlen.
- komplette Inneneinrichtung des Autos musste gesäubert werden - mussten die "Tierschützerinnen" bezahlen.
- Anzeige wegen Verdienstausfall weil meine Bekannte das Auto für die Arbeit braucht - sie ist selbstständige Vertreterin für irgendwas - ich vergesse es immer wieder - mussten auch die "Tierschützerinnen" bezahlen.
Es war wohl ein hoher vierstelliger Betrag, den die "Tierschützerinnen" zahlen mussten - ob jetzt privat oder über Versicherung, weiß ich nicht. Und dennoch hat meine Bekannte noch Wochenlang Anrufe und Briefe von denen bekommen, wo sie als Tierquälerin hingestellt wurde. Erst als sie ihren Anwalt eingeschaltet hatte, gab es Ruhe. Einsicht allerdings nicht.
Ich traue den super tollen "Tierschützern" mittlerweile alles zu.
Lg Demona
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@Lendril:
Solange dein Hund während seines Aufenthaltes in oder auf deinem Eigentum entsprechend seines Wesens gesichert ist (Grundstück abgeschlossen durch Zaun und Tor, Wohnung oder Haus mit ge- bzw.verschlossenen Türen und Fenster, verschlossenes Auto, eventuell einem Hinweis, das sich ein Hund in deinem Besitz befindet), wirst du im Normalfall nicht belangt werden und dein Hund wird auch keine Auflagen bekommen. Er kann ja nichts für die Blödheit von Menschen mit latenter krimineller Energie. -
@Lendril:
Solange dein Hund während seines Aufenthaltes in oder auf deinem Eigentum entsprechend seines Wesens gesichert ist (Grundstück abgeschlossen durch Zaun und Tor, Wohnung oder Haus mit ge- bzw.verschlossenen Türen und Fenster, verschlossenes Auto, eventuell einem Hinweis, das sich ein Hund in deinem Besitz befindet), wirst du im Normalfall nicht belangt werden und dein Hund wird auch keine Auflagen bekommen. Er kann ja nichts für die Blödheit von Menschen mit latenter krimineller Energie.Beruhigend
Mein heimlicher Traum ist ja immer noch ein HSH.. und ich bin mir sicher der wäre über so einen "ungebetenen Besucher" not amused
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Ich meine mal von einem Fall gelesen zu haben, wo ein Einbrecher ins Haus eingestiegen ist und vom Hund, der da alleine war, gebissen wurde. Soweit ich das noch im Kopf hab, musste der Besitzer das bezahlen und außerdem wurde der Hund wegen Menschenbiss als gefährlich eingestuft.
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