Anzeige Ordnungsamt von der Deutschen Post

  • Beim OA einen Termin zum Gespräch machen.
    Sämtliche Unterlagen den Hundes mitnehmen, vielleicht den Hund sogar selber,
    dann kann er sich gleich ein Bild von dem braven Hund machen xD
    Wichtig : auf jeden fall die Versicherung in Kenntnis setzen und den Fall aus deiner Sicht schildern.
    Ich denke, der " nette " Paketzusteller wird versuchen diese Situation zu seinem Gunsten schön auszunutzen :verzweifelt: Seinerseits, bzw. seines Anwaltes kommst bestimmt noch etwas.

  • Ich hab mal eine Zeit lang für einen privaten Zusteller Post ausgetragen, irgendwie wär ich nie auf die Idee gekommen, jemanden anzuzeigen, weil der Hund "territorial" reagiert. Und blöde Situationen hatte ich einige... Wie sieht es da rechtlich auf dem eigenen Grundstück eigentlich aus, wenn der Hund nicht beißt, aber "bedrohlich" oder "stürmisch" ist, also es mehr unter "erschrecken" fällt? Denn so sind echt richtig viele Hunde, nach meiner Erfahrung (bei unserem Postboten haben wir uns eingeschleimt :D , laut und stürmisch können meine ja auch sein...). Ich würde da auch wirklich mal einen Rechtsanwalt fragen, falls (kostengünstig) möglich. Dass ein Hund auf dem eigenen Grundstück bellend angerannt kommt, würde für mich noch nicht unter irgendwas fallen, womit das Ordnungsamt was zu tun hat. Wir haben eine Rechtsschutzversicherung und in einigen Lebenslagen schon die Erfahrung gemacht, dass ein simpler Brief vom Rechtsanwalt auf der anderen Seite völlig anders ankommt, als wenn wir das gleiche "privat" geschrieben hätten...

    Ich denke, dass nicht der Paketzusteller persönlich das Ordnungsamt eingeschaltet hat, sondern dass durch die ärztliche Behandlung alles seinen Gang nahm.
    Denn das ist ein Unfall während der Arbeitszeit, den der Arbeitgeber meines Wissens der Berufsgenossenschaft melden muss, wegen der Kostenübernahme. Und evtl. gibts dann bei der Deutschen Post die Regelung, dass in so einem Fall automatisch Meldung beim Ordnungsamt erfolgt.

  • Ja, automatisch schickt das Krankenhaus eine Meldung an die Krankenkasse und die versucht die Kosten abzuwälzen.


    Der Betreffende bekommt ein Unfallberichtsprotokoll, muss es ausfüllen und aufgrund der Angaben wird der Beschuldigte in Regress genommen.


    Im Grunde bleibt am Ende nichts anderes übrig, als sich gerichtlich zu einigen.

  • .... Meldung an die Krankenkasse und die versucht die Kosten abzuwälzen.

    Die Krankenkasse versucht nicht die Kosten abzuwälzen, sondern die Behandlungskosten für einen Arbeitsunfall muss schlicht und einfach nicht die Krankenkasse des Arbeitsnehmers zahlen, sondern die Berufsgenossenschaft (oder wer auch immer bei der Deutschen Post die Versicherung für Arbeitsunfälle ist).


    Wichtig : auf jeden fall die Versicherung in Kenntnis setzen und den Fall aus deiner Sicht schildern.
    Ich denke, der " nette " Paketzusteller wird versuchen diese Situation zu seinem Gunsten schön auszunutzen Seinerseits, bzw. seines Anwaltes kommst bestimmt noch etwas.

    Das finde ich auch wichtig. Falls die Versicherung der Post Regressforderungen stellt.
    Aber dem Paketzusteller nun so etwas "nettes" zu unterstellen, finde ich unschön.
    Der Mann macht seine Arbeit, geht ja nicht aus Spaß auf ein fremdes Grundstück. Und er hat sich wahrscheinlich auch nicht aus Spaß auf den Boden geworfen, sondern wird ziemlich erschrocken sein.


    Dumm gelaufen, und die TE hat ja schon selber gesagt, dass es ihr Fehler war. Ich drücke die Daumen, dass es keine Probleme mit dem OA gibt :smile:

  • Ich denke, der " nette " Paketzusteller wird versuchen diese Situation zu seinem Gunsten schön auszunutzen Seinerseits, bzw. seines Anwaltes kommst bestimmt noch etwas.

    Wie kommst Du denn da drauf?


    Bei Arbeitsunfällen schaltet sich nun mal die Berufsgenossenschaft ein, wenn man sich ärztlich behandeln lassen musste. Korrekte Angaben bei Unfallmeldungen über die BG können dann besonders wichtig werden, wenn evtl. Folgeschäden auftreten sollten, d. h. ein "die Wahrheit etwas leiser drehen", um den Hundehalter zu "schonen", kann für einen beruflich Verunfallten im Vorfeld nicht erkennbare, böse Folgen haben. Auch vermeintlich leichte Verletzungen können zu Komplikationen führen.


    Hier http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-8637.pdf sind z. B. die betriebstypischen Handlungsabläufe genannt - Hunde werden dort auf S. 30 erwähnt.


    Und zur eigentlichen Frage - im Gegensatz zu einigen anderen, ziehe ich bei so formalen Dingen die reine Schriftform vor. Da kann man in Ruhe an den Sätzen feilen, im Gespräch kann das je nach Gegenüber manchmal sehr schwierig werden.


    Einen persönlichen Besuch beim OA kann man ja dennoch anbieten.


    LG, Chris

  • Die Krankenkasse versucht nicht die Kosten abzuwälzen, sondern die Behandlungskosten für einen Arbeitsunfall muss schlicht und einfach nicht die Krankenkasse des Arbeitsnehmers zahlen, sondern die Berufsgenossenschaft (oder wer auch immer bei der Deutschen Post die Versicherung für Arbeitsunfälle ist).

    Hektorine, genau so ist es.
    Wenn jemand zum Arzt kommt und hat eine Verletzung, die während der Arbeitszeit entstanden ist, dann wird das der zuständigen Stelle ( z.B. BG) gemeldet. Das ist ganz wichtig und sollte auch alles korrekt angegeben werden. Da hat dann der Geschädigte selbst gar keinen Einfluss drauf.


    Bin schon überrascht, wie schnell manche Menschen bereit sind, was negatives zu unterstellen. Das ist weder vom Geschädigten, noch vom behandelten Arzt böse Absicht und es wird auch nichts an Kosten abgewälzt. Sorry, aber solche Unterstellungen sind auch nicht gerade die feine Art.


    Zu Thema selbst:
    Ich würde wohl auch alles korrekt schriftlich wiedergeben und dann in ein paar Tagen mal auf dem OA anrufen, ob denn alles zu dem Vorfall vorliegt oder ob noch ein persönliches Gespräch stattfinden sollte.


    Das ist wirklich total blöd gelaufen und ich drücke fest die Daumen, daß da nichts negatives nach kommt. Alles Gute für den weiteren Verlauf.

  • Ich meine, das er das bestimmt ausnutzen wird, indem er sich krank schreiben lässt und Schmerzensgeld fordert.
    Kommt leider oft genug vor, das diese Art von Unfällen mehr ausgenutzt werden als sie tatsächlich sind :verzweifelt:

  • Aber Du kennst den Zusteller doch gar nicht. Nur, weil andere evtl. so handeln würden, muss man das doch nicht einem völlig Unbekannten unterstellen.


    LG, Chris

  • Dass die Krankenkasse die Berufsgenossenschaft (oder wer immer für die Post zuständig ist) hinzuzieht und die sich dann an den Unfallverursacher (bzw an den Halter des Hundes wendet ist schon klar.


    Aber wieso bekommt die TE dann nicht ein Schreiben von der Berufsgenossenschaft mit der Forderung einer Stellungnahme, sondern vom OA?
    Was hat das OA mit der BG zu tun?


    Dem Postboten was zu unterstellen, finde ich ziemlich frech!

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