Anzeige Ordnungsamt von der Deutschen Post
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Naja, deine Beiträge hier im Thread erwecken einfach bei mir den Eindruck, dass du entweder schlechte Erfahrungen allgemein mit Paketzustellern hast oder mit Unfallopfern Ich meins nicht bös, aber lies mal deine Beiträge im Thread nach, dann verstehst du vielleicht was ich meine Ich könnte sie auch untereinander zitieren, aber das finde ich immer etwas albern
Ja...ich habe leider schon so etwas durch machen müssen
Es war ein wirklich leichter Autounfall, sie ist uns in die Seite gefahren, hat nicht gebremst.
Hätte bei der Geschwindigkeit in der Zone 30 locker bremsen können. Sie kam von rechts, wir waren schon fast durch und sie ist in die Beifahrertür gefahren.
Das Ende vom Lied : Schmerzensgeld zahlen, lange krank und lief mit einer Halskrause rum
Sie hat es richtig ausgeschöpft . -
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Was mich mal interessieren würde :
Der Zusteller gibt an, das der Hund ihn beissen wollte.
Die TS gibt an, das ihr Hund keine Beissabsicht hatte.Streiten sich dann die Versicherungen oder geht es dann über die Anwälte der TS und dem Zustellen ?
Bis es dazu kommt, muss erst mal klar sein, dass jemand Regressansprüche stellt. Und darüber wissen wir noch nichts.
Die Anzeige der Post beim Ordnungsamt hat damit gar nichts zu tun. Da gehts darum, ist der Hund gefährlich oder nicht, sonst um gar nichts.
Ordnungsamtsanzeige und Regressansprüche sind zwei komplett verschiedene Sachen.
Genauso wie bei einem Autounfall, ein Strafverfahren gegen den Unfallverursacher (= Strafrecht) hat mit Schadensersatzansprüchen/Schmerzensgeldforderung (= Zivilrecht) nichts zu tun.Es kann durchaus sein, dass die Berufsgenossenschaft der Post keine Erstattung der Behandlungskosten einfordert. Auch weil es ja wirklich nur eine Schürfwunde war und kein Hundebiss.
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Ach ja....dann war da noch die Radfahrerin, die meinte wegen Paula gestürzt zu sein
Sie wollte gleich meine ganzen Daten inkl. Versicherung haben.
Dabei ist sie mit ihren zu hohem Rad auf dem Kiews ausgerutscht. Zum Glück waren da viele Zeugen. Somit gab es nichts
Wenn niemand da gewesen wäre, wäre Aussage gegen Aussage und ich hätte wohl auch alt ausgesehen und hätte für nichts zahlen müssen wegen einer Falschaussage.Ja, man wird vorsichtig und misstrauisch !
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Bis es dazu kommt, muss erst mal klar sein, dass jemand Regressansprüche stellt. Und darüber wissen wir noch nichts.
Die Anzeige der Post beim Ordnungsamt hat damit gar nichts zu tun. Da gehts darum, ist der Hund gefährlich oder nicht, sonst um gar nichts.Ordnungsamtsanzeige und Regressansprüche sind zwei komplett verschiedene Sachen.
Genauso wie bei einem Autounfall, ein Strafverfahren gegen den Unfallverursacher (= Strafrecht) hat mit Schadensersatzansprüchen/Schmerzensgeldforderung (= Zivilrecht) nichts zu tun.Es kann durchaus sein, dass die Berufsgenossenschaft der Post keine Erstattung der Behandlungskosten einfordert. Auch weil es ja wirklich nur eine Schürfwunde war und kein Hundebiss.
Also müsste der Zusteller über seinen Anwalt Regressansprüche anmelden, das OA ist nur für die Kontrolle vom Hund zuständig.
Aber die TS hat ja alle Tests und nötigen Unterlagen, von der Seite aus dürfte da ja nichts auf sie zukommen dürfen -
Denn für die Post ist ja der Huund unbekannt und somit nicht einzuschätzen und möglicherweise soll das nun vom Ordnungamt gemacht werden, um weitere Zwsichenfälle zu vermeiden.
Deshalb finde ich auch so eine Meldung der Post nicht uebertrieben.
Klar ist es fuer den Hundehalter unschoen, wenn der eigene Hund so negativ aufgefallen ist und das auch noch durch bloede Zufaelle/Verkettungen, aber ich steh nunmal in der Verantwortung fuer das Handeln meines Tieres und muss im Zweifelsfall dafuer gerade stehen.Die Post kennt mit Sicherheit ganz andere Hundegeschichten und bevor sie damit rechnen muessen, dass staendig ihre Paketboten zerfleischt (Achtung ! Uebertrieben!) werden, lassen sie halt mal jemanden draufschauen und "wehren" sich. Personalausfall ist fuer die ja auch nicht ohne.
Ich wuerde mit einem Begleiter (Zeugen) selbst zum OA gehen mit allen Unterlagen und das persoenliche Gespraech suchen. Dort sitzen auch nur Menschen( evt. selber Hundehalter ! ), mit denen in der Regel gut zu reden ist. Tatsache ist ja, dass es keine ernsthafte Verletzung gibt und Aussage gegen Aussage steht.
Biete an, den Hund mal vorzustellen und falls du einen Trainer haben solltest seine Kontaktdaten weiterleiten, damit nochmal vom OA Erkundigungen eingeholt werden koennen. -
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Also müsste der Zusteller über seinen Anwalt Regressansprüche anmelden, das OA ist nur für die Kontrolle vom Hund zuständig.Aber die TS hat ja alle Tests und nötigen Unterlagen, von der Seite aus dürfte da ja nichts auf sie zukommen dürfen
Genau.
Die Berufsgenossenschaft (als Bezahler der Kosten für die medizinische Behandlung) könnte Regressansprüche stellen gegen die HH, also die Erstattung der Behandlungskosten fordern. Und der Zusteller könnte Schmerzensgeldansprüche stellen gegen die HH. Übrigens auch ohne Anwalt. Ein Anwalt hilft nur als Fachmann, solche Sachen korrekt juristisch zu formulieren.Aber damit hat das Ordnungsamt überhaupt nichts zu tun. Wie du schreibst, die schauen nur, ob der Hund ordnungsgemäß gesichert wird, Maulkorb tragen sollte etc.
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Ich würde definitiv persönlich bei OA vorsprechen, Unterlagen von deinem Hund mitnehmen und gut ist.
Mir hat heute unser Postbotin erzählt, dass sie erst gestern wieder von einem Hund gebissen wurde.
Aussage von ihr war dann auch das sie auch meist immer nur von kleinen Hunden komischerweise gebissen wird.Drücke die Daumen das alles gut geht.
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Der Zusteller gibt an, das der Hund ihn beissen wollte.Die TS gibt an, das ihr Hund keine Beissabsicht hatte.Streiten sich dann die Versicherungen oder geht es dann über die Anwälte der TS und dem Zustellen ?
Den Versicherungen ist es völlig egal, ob der Hund gebissen hat, beißen wollte oder nur begeistert über den Besuch war. Für die zählt ganz einfach EINE Tatsache: Durch diesen Hund kam jemand zu Schaden. Ohne dessen Schuldhaftes Verhalten. Punktum!Für das OA ist es nach Anzeige wichtig, wie das Verhalten des Hundes und der Halterin sich darstellt.
Da kann die TE ja problemlos Überzeugungsarbeit leisten.
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Also müsste der Zusteller über seinen Anwalt Regressansprüche anmelden
Ich glaube, dass es für eine Schürfwunde weder Krankschreibung noch Schmerzensgeld gibt, sonst wäre die Missbrauchsgefahr zu groß. Für Schmerzensgeld muss es einen langwierigen oder bleibenden Schaden geben, zum Beispiel, wenn der Arm nachher entstellt wäre.
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So extrem muss es nicht sein. Wir hatten den Fall in der Familie, dass ein Auto einem Bus die Vorfahrt nahm, der Bus stark bremsen musste und die Dame aus meiner Familie den Sitz gegenüber umarmt hat. Mit ein paar ziemlich heftig blutenden Verletzungen, die ausnahmslos komplett abgeheilt sind. Sie hat Schmerzensgeld (und zwar nicht unerheblich) bekommen, ohne das sie zu Gericht musste. Sie hat nur deswegen einen Anwalt eingeschaltet, weil der Unfallverursacher sich so unmöglich aufgeführt hat.
Aber Recht hast du: Für Schürfwunden wird ein solcher Aufwand sicher nicht betrieben.
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