Hund an der Kette melden?
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Hallo ich würde mal gerne wissen wie ihr drüber denkt.
Von meine Schwester der alter Vermieter ,hällt sein Hund an einer ca 3 Meter langen Kette der Hund hat zwar eine kleine Hundehütte aber er geht da nie rein.
Meine Schwester und ich habe ihn schon angesprochen, warum der Hund an der Kette ist er ist echt ein liebes Tier.
Der Vermieter sagt das der Hund sofort über den Zaum springt und abhaut deswegen bleibt der an der Kette.
Obwohl der Hund würde auch mit der Kette über den Zaun springen, die Gefahr das er hängen bleibt ist nicht gering.
Würdet ihr das Melden?
Mir tut der Hund echt leid der Vermieter sagt ja selber das ihn egal ist wenn was passiert.
Der arme hat auch komplett Angst vor Gewitter meine Schwester hat schon gesehen, wie er aus Panik über den Zaun springen wollte :(. -
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Wenn es wirklich eine dauerhafte Kette/Anbindehaltung ist würde ich es melden nachdem ich den Besitzer erfolglos angesprochen habe.
Ich halte mich sonst aus den Angelegenheiten von Mitmenschen raus, aber sowas geht einfach nicht
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Melden? Ich würds an die Tierschützer weitergeben, die werden sich schon darum kümmern.
Von einer Meldung beim OA würde ich persönlich Abstand nehmen. -
Ja der Hund ist dauerhaft an der Kette :(.
Er hat ja sogar einen 2 Hund der darf aber ins Haus.Ist das Va nicht dafür zuständig?
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Doch Vetamt ist zuständig..
Rein rechtlich können die "Tierschützer" auch nicht mehr machen als den Vorfall anzuzeigen. Einfach mitnehmen dürfen die den Hund nicht.
Es sein denn der Besitzer gibt ihn freiwillig raus -
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Der Veterinär ist dafür schon zuständig, ja.
Tierschutz könnte ggf. auch helfen, da dem Mann das Wohlbefinden seines Hundes ja egal zu sein scheint, gibt er ihn ja vielleicht ab, wenn er damit dann keinen weiteren Stress hat?
Könnte man evtl. ja auch so fragen? -
Dann werde ich mal beim Vetamt anrufen mal schauen was die sagen.
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Anbindehaltung ist nicht verboten, muss nur einige Gegebenheiten erfüllen wie soundsoviel Meter nach vorne, nach links und nach rechts plus Wasser zur ständigen Verfügung plus erreichbare Schutzhunde plus Hund darf keine Gefahr laufen, sich zu verletzen.
Ein Vetamt würde eine Meldung auf jeden Fall überprüfen und dem Besitzer Anweisungen geben, was er im Sinne des Gesetzes noch verbessern muss und wird dafür eine Frist setzen und das auch noch mal kontrollieren.
Dann wäre dem Tierschutzgesetz Genüge getan und mehr kann man dann leider auch nicht machen.
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Das stimmt, aber dort steht, dass A: Genügend Zeit ausßerhalb also im Freilauf verbracht werden muss und B ) eine 6 Meter lange, frei gleitende Laufvorrichtung vorhanden sein muss.
Demnach lasst sich bei der oben beschriebenen Haltung sicher etwas machen
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