Niedersachsen: Hundegesetz, Hundesteuern
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Hallo,
in der Threadsuche habe ich keinen Thread gefunden, wenn es schon so einen gibt und ich meine Frage da stellen kann, dann bitte ich drum, dass mein beitrag dahin verschoben wird.Wir, mein (bald, noch 2 Monate-)Mann und ich, überlegen uns gerade einen zweiten Hund anzuschaffen. Da in Niedersachsen die Rechtslage ja noch etwas anders ist und ich mit dem Beamtendeutsch nicht wirklich klar komme, möchte ich hier gern nochmal nachfragen... Wir möchten einen Hund adoptieren, der nachweislich kein Listenhund ist (hat Papiere) und sogar einen Wesens- und Verhaltenstest besitzt, der natürlich positiv ist.
Wir haben aktuell einen Hund, 6 Jahre alt. war nie auffällig, ich habe hier noch nie Ordnungsbeamte gesehen, die Hundehalter kontrollieren - hier interessiert sich sowieso keiner vom OA für Hunde. Da ich den Hund schon länger als 2 Jahre vor dem 1. Juli 2012 hatte, betreffen mich ja diese ganzen Regelungen zum Hundeführerschein nicht.
Mein Mann wohnt seit 2010 mit mir zusammen in einem Haushalt. Sehe ich das dann richtig, dass er auch die Sachkunde nachweisen kann, obwohl der Hund auf mich angemeldet ist? Demnach müsste auch er keinen Hundeführerschein mehr machen, oder? So entnehme ich das diesem Absatz:
"(6) 1Die nach Absatz 1 Satz 1 erforderliche Sachkunde besitzt auch, wer nachweislich1. innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung oder Betreuungfür eine juristische Person über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahrenununterbrochen einen Hund gehalten oder für eine juristische Person betreut hat" HundegesetzSoweit ich das richtig gelesen habe, gelten alle Hunde innerhalb eines Hauses als Hausgemeinschaft. Es würde uns also auch keine finanziellen Vorteile bringen, wenn mein Mann den Zweithund auf sich anmeldet, oder? Wird das in der Tat so praktiziert? Was wäre denn, wenn ich ausschließlich den einen und mein Mann den anderen Hund besitzen würden, ohne aufeinander einzuwirken? Und wie machen das z.B. WGs mit mehreren Hunden? Mir kommt diese Klausel hier so vor, als würde man nur noch mehr abkassieren wollen:
"Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.
Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist."Und dann habe ich noch eine Frage zu den lieben Steuern...
In unserer Stadt zahle ich für den 1. Hund 120 Euro, für den zweiten aber 220 Euro. Das ist finanziell zwar machbar, aber ich möchte der Stadt, die niiiirgendwo auch nur einen Beutelspender aufstellt, wo Hunde überall verboten sind, es keine Hundefreilauffläche gibt (sprich nichts für die Hunde getan wird) auch nur einen Penny mehr in den Rachen werfen. Hundesteuern sind für mich sowieso ein absolutes NoGo und die Stadt kann sich gern anderswo ihre Haushaltslöcher stopfen, aber dieser Luxussteuer gegenüber stehe ich wirklich sehr negativ gegenüber.
Ich überlege deswegen, dass ich meinen Erstwohnsitz bei den Eltern anmelde (wo ich regelmäßig bin, die brauchen auch viel Unterstützung) und meinen Zweitwohnsitz in meiner Wohnung unter der Woche. Dort beträgt die Hundesteuer nur 40 für Nr1 und 60 für Nr2 (dh weniger als für einen Hund in meiner Stadt und ich würde 240 Euro sparen, die ich ja auch gut für eventuelle Ops in unser Hundesparbuch packen könnte). Außerdem wird da echt was für die Hunde getan. Obwohl es nur ein Dorf ist, gibt es einen Hundestrand, ein Sandbecken zum entleeren, überall Beutelspender... das möchte ich einfach mehr unterstützen, es ist richtig hundefreundlich. Wäre es überhaupt rechtmäßig mich dorthin zu melden? Eine andere Möglichkeit wäre es, nur einen Hund dorthin zu melden. Jedoch müsste dann meine Mutter einen Sachkundenachweis erbringen, oder?
Ich frage mich auch, ob sich das alles so lohnen würde, denn wir bleiben hier nur noch maximal anderthalb Jahre. Und dann gehts hoffentlich von der Stadt in die Perpherie.... -
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Ich würde die Lösung mit dem Zweitwohnsitz in der Stadt machen. Wenn Du echt oft am erstwohnsitz bist, kannst Du immer sagen, daß Du dort eigentlich wohnst, aber wegen der Arbeit unter der Woche weg bist. :-)
Warum soll man denen das Geld so in den Rachen stopfen, da hast schon recht....
Ich selbst zahle pro Hund 40,- €, egal, wie viele Hunde man hat. Net mal ne erhöhte Kampfisteuer gibts bei uns..... :-) Und die Biene als geprüfter einsatzfähiger Rettungshund ist steuerbefreit.
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Danke @BieBoss
Ja 40Euro finde ich auch noch tragbar... Aber fast 350Euro für 2 Hunde? Und dann auch noch ohne einzige Leistung? Das finde ich echt frech... Uch denke, wir werden das so machen mit Ummelden. Ob ich hier gemeldet bin oder bei meinen Eltern, nimmt sich nicht viel. Wir sind öfter da.Sonst keine Niedersachsen am Start, die mir da weiterhelfen können?
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Warum sollte deine Mutter einen Sachkundenachweis erbringen müssen, wenn der Hund auf dich gemeldet ist und du deinen Erstwohnsitz bei ihr angibst? Der SKN ist nur für den Hundeführer obligatorisch, aber nicht für alle im Haushalt wohnhaften Personen. Ich würde mich an deiner Stelle komplett dort anmelden. Sofern es du es logisch begründen kannst, kräht kein Hahn danach, ob es wirklich dein Erstwohnsitz ist.
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Weil ich dann meinen Erstwohnsitz hier belassen und den Hund auf meine Eltern anmelden kann.Im Schnitt bin ich ja doch eher mehr bei mir zuhause als bei meinen Eltern, wobei der dann bei mir zum Dauerbesuch und das wohl nicht ganz legal wäre. Außerdem möchten die in den nächsten 5 Jahren auch einen Hund bei Renteneintritt und einer von beiden muss den SKN dann eh bringen. Dann könnten sie ihn auch mit meinem Hund machen.
Es ist halt die Frage, ob sich das ganze Ummelden für gut 16 Monate noch lohnt... Oder ob es überhaupt auffällt, wenn mein Freund den zweiten einfach auf sich anmeldet, es wird ja eher sein Hund werden. Dann würden wir immer noch 100Euro weniger bezahlen.
Wie machen das denn WGs mit mehreren Hunden? Für jeden weiteren Hund bezahlt man ja mehr... Die melden den Hund doch auch alle auf sich an und nicht innerhalb einer Hausgemeinschaft. -
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Das mit dem Wohnsitz ist eine Möglichkeit. Um Zweifel zu vermeiden, würde ich dann aber auch bei der Versicherung und dem Hunderegister diese Adresse als deine angeben. Heißt die Post geht dann an den Wohnsitz deiner Eltern.
Den Sachkundenachweis muss der erbringen, auf den der Hund angemeldet ist. Ob dein Freund dann auch mit im Haushalt lebt und mit ihm rausgeht, ist wurscht.
Sollte er den Hund auf sich anmelden, müsste er die Sachkunde nachweisen, weil er ja bis zu dem Stichdatum kein offizieller Hundehalter war. -
Nur eine Frage: deine Eltern haben ein eigenes Haus? Also kein Mietverhältnis?
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Ne, als Halter gilt, wer mit einem Hund zusammen im Haushalt lebt und dies belegen kann:
"Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat."
Den Sachkundenachweis muss man bringen, wenn man nicht nachweisen kann, dass man in den letzten 10 Jahren mindestens 2 davon einen Hund gehalten hat (und nicht, dass er so lange auf jemanden angemeldet sein muss).
So habe ich das zumindest verstanden und in der Ordnung der Stadt und des Landes nachgelesen.
Auf uns bezogen heißt es dann doch, dass mein Freund seit 5 Jahren mit Hund zusammenlebt, das durch Steuer nachgewiesen werden kann und er damit die Sachkunde besitzt, auch wenn Hund auf mich angemeldet ist (auf beide anmelden geht ja nicht, aber im Prinzip hab ich den Hund 8 Monate länger als er).Ja stimmt, dann sollte ich auch die ganzen Versicherungen ummelden, danke für den Hinweis! :)
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Mir wurde das genau anders erklärt: ich lebe seit x Jahren immer mit Hunden zusammen, aber es waren immer die Hunde meiner Eltern/meines Exfreundes.
Als Nero im Februar einzog, habe ich bei der Gemeinde angerufen und nachgefragt, da wurde mir dann gesagt ich hätte leider Pech gehabt. Ich hab den Führerschein dann gemacht.Ich glaube auf dem Zettel zum
Anmelden konnte ich auch ankreuzen "ich war bis Datum x länger als 2 Jahre Halter eines Hundes mit der Steuernummer ... " . Also irgendwie war der Haltenachweis an den gekoppelt, der die Steuern gezahlt hat. -
Ich kenne das auch so, daß es für den gilt, auf dessen Name der Hund angemeldet ist. Sonst könnte man ja immer behaupten, meine Freundin hatte aber schon 10 Jahre einen Hund , deshalb bin ich sachkundig.
Bei WGs ist das anders, die gelten sozusagen als mehrere Haushalte in einer Wohnung. -
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