Niedersachsen: Hundegesetz, Hundesteuern

  • Demnach müsste auch er keinen Hundeführerschein mehr machen, oder? So entnehme ich das diesem Absatz:
    "(6) 1Die nach Absatz 1 Satz 1 erforderliche Sachkunde besitzt auch, wer nachweislich1. innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung oder Betreuungfür eine juristische Person über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahrenununterbrochen einen Hund gehalten oder für eine juristische Person betreut hat" Hundegesetz

    Das ist richtig, es ist ausreichend wenn Du z.B.
    den HFS machst, alle anderen brauchen dann
    innerhalb einer Familiengemeinschaft/Partnerschaft
    keinen zu machen.


    Soweit ich das richtig gelesen habe, gelten alle Hunde innerhalb eines Hauses als Hausgemeinschaft. Es würde uns also auch keine finanziellen Vorteile bringen, wenn mein Mann den Zweithund auf sich anmeldet, oder? Wird das in der Tat so praktiziert? Was wäre denn, wenn ich ausschließlich den einen und mein Mann den anderen Hund besitzen würden, ohne aufeinander einzuwirken? Und wie machen das z.B. WGs mit mehreren Hunden? Mir kommt diese Klausel hier so vor, als würde man nur noch mehr abkassieren wollen:
    "Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.
    Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist."

    Auf ein Haus/Hausgemeinschaft wird nicht abgestellt,
    eher auf den Haushalt und der dazu gehörigen Hunde
    und insofern würde es keine Vorteile bringen, wenn Dein
    Mann den Hund auf seinen Namen als Ersthund anmeldet.
    Der 2. Hund und jeder weitere gilt für den Haushalt, nicht
    pro Person, in aller Regel. Wie es Deine Gemeinde hält, kannst
    Du aber per Nachfrage genau erfahren. Zu Zeiten knapper
    Kassen, würde ich pro Haushalt annehmen, aber fragen kostet
    ja nichts.
    Ob die Hunde- Gesamt-Schuldenhaftung für die Gemeinden wirklich so positiv und einfach geht, wage ich mal zu bezweifeln.
    Vermutlich würde sie im E-Fall einer grichtlichen Prüfung nicht
    stand halten, denn ähnlich einer ehelichen Gemeinschaft haftet
    der Partner nur dann, wenn er sich ausdrücklich per Unterschrift
    verpflichtet. Hast Du einen Kaufvertrag auf Deinen Namen und
    der Hund ist dazu auch nur über Deinen Namen angemeldet, muss der Partner nicht haften. So einfach ist das alles nicht.


    Und dann habe ich noch eine Frage zu den lieben Steuern...

    Ja, dann kommen die lieben Steuern und da ist es
    schließlich egal, wo Du den Hund anmeldest, wenn es
    einen starken Bezug und Grund für die Anmeldung in
    einer anderen Gemeinde gibt. Das sind Deine Eltern,
    vielleicht noch Geburtsort und mit zunehmenden Alter
    der Eltern hält man sich automatisch etwas mehr dort
    auf. Es gibt keinen Zwang und Vorschrift den Hund bei
    Deiner Wohnort-Gemeinde zu versteuern, wichtig ist:
    der Nachweis, dass der Hund in der Gemeinde xy versteuert
    wird, wo spielt überhaupt keine Rolle.
    Und solange der Hund nicht alleine bei "Mama" bleibt, also Du
    ihn immer mit führst, braucht auch keine weitere Person den
    HFS. Mache Dir nicht so viele Gedanken. Vor den europäischen
    Gerichtshof liegt ohnehin ein Klage auf Wegfall der Hundesteuer
    in D vor, die gute Aussichten auf Erfolg hat, da in fast allen
    Ländern der EU keine Hundesteuer existiert, nur die haben sehr
    viel zu tun. Damals hieß es: nicht vor 2015, nun bin ich mal gespannt. Ich glaube nicht, dass sie für den kleinen Mann stimmen,
    sonst wäre die ganze EU ja nicht da, aber das ist eine andere Abt.

  • @wiejetztich
    Ok gut, aber Steuern gehen bei uns vom gemeinsamen Konto runter, deswegen kann uns da eigentlich keiner was.
    @Siobhan Man muss es ja nicht nur behaupten, sondern auch beweisen, zb durch den Nachweis der Steuern und durch einen gemeinsamen Mietvertrag.


    Aber wenn es eh nichts bringt je einen Hund auf einen Halter einzutragen, ist das dann ja sowieso nicht wichtig. Dann bin lasse ich mich da auch für Nr 2 eintragen und fertig.
    Ich denke ich mache das so, wie @Sarah1 auch meint. Erstwohnsitz bei Mutti und beide Hunde auf mich, hier Zweitwohnsitz. Gute Gründe habe ich ja genug. Das spart uns dann in 16 Monaten gut 300Euro und die sind dann auch das Ämtergerenne wert, zumal wir sowieso nach dem Studium in die Nähe, wenn möglich sogar in die gleiche Gemeinde ziehen möchten, damit meine Eltern im Alter nicht ganz alleine stehen. Danke!


    Bleibt nur zu hoffen, dass diese elende Steuer endlich komplett abgeschafft wird. Man kriegt dafür ja keine Leistung, es ist reine Luxussteuer und die gibt's ja in genau 2 Ländern auf der Welt. Letztes Jahr gab es doch auch schon eine Klage, die vor ziemlich hohe Gerichte ging und dann "verloren gegangen ist" und zufällig nicht weiterbearbeitet werden konnte ...

  • Jap, da hab ich geschaut. Bei uns gibt's das nicht, es gibt hier fast 30.000 Studis und die melden hier meistens nur ihren Zweitwohnsitz an.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!