OP- Versicherung und Unfall während der Wartezeit
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Mir ist so, als ob ein Unfall nur mit motorisierten Fahrzeugen anerkannt wird. Informiere dich lieber nochmal vorher darüber!
Ja so ist es. Genau genommen ist es ein Verkehrsunfallschutz
ZitatVerkehrsunfallschutz
Erstattung der Tierarztkosten ohne Höchstbetragsgrenze
für die Behandlung unmittelbarer Folgen von Unfällen mit
motorisierten Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr.
Bis zum 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte
(GOT)Quelle: http://www.agila.de/templates/…A_AHKV_DE_0615.pdf#page=3
Edit:
Im Produktinformationsblatt steht auch folgendesZitatAls Unfall gilt ein plötzlich von außen auf das versicherte Tier wirkendes Ereignis – beim Verkehrsunfall von einem motorisierten Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr verursacht – welches zu einer unfreiwilligen Gesundheitsschädigung des versicherten Tieres führt.
Der tiefe Ballenschnitt bei meiner Hündin - beim Toben im Wasser in Scherben getreten - wurde nicht übernommen, da nicht chirugisch behandelt (= keine OP) und kein richtiger Unfall (auch wenn es meiner Meinung nach ein plötzlich von außen einwirkendes Ereignis ist).
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Ich habe gerade die Broschüre vor der Nase, weil Lissi auch den OP Schutz hat.
Vertragsbeginn (§12AHKV)
Am auf die Antragstellung folgenden Tag.Versicherungsschutz:
Für Operationen infolge Unfalls/Verkehrsunfalls ab Vertragsbeginn, in allen anderen Fällen 3 Monate nach Vertragsbeginn.
Als Unfall gilt ein plötzlich von außen auf das versicherte Tier wirkendes Ereignis - beim Verkehrsunfall von einem motorisierten Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr verursacht - welches zu einer unfreiwilligen Gesundheitsschädigung des versicherten Tieres führt.
Quelle: http://www.agila.deDas rot markierte ist für den Threadersteller erheblich.
Nicht gezahlt werden Eingriffe, wo keine OP (sprich Narkose) nötig ist.
Also, ich bin der Meinung, die bezahlen die OP.
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@asterix99 meinst du das wird als Unfall gewertet?
Dass die OP gezahlt wird, denke ich grundsätzlich auch, ABER auch, wenn sie innerhalb der ersten 3 Monate erfolgt? -
@asterix99 meinst du das wird als Unfall gewertet?
Dass die OP gezahlt wird, denke ich grundsätzlich auch, ABER auch, wenn sie innerhalb der ersten 3 Monate erfolgt?Ja, denn es war ein von außen wirkendes Ereignis (tritt in Loch o.ä.) und der Hund hat dadurch eine Schädigung bekommen.
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Vielen Dank schonmal für die vielen Antworten.
Also bis nach der Karenzzeit zu warten ist keine Option für mich. Ich lasse meinen Hund dich nicht solange mit Schmerzen herumlaufen, nur wegen der Kostenübernahme der Versicherung. Abgesehen davon, würden die es dann auch nicht zahlen, da die Diagnose für eine OP nicht während der Karenzzeit gestellt werden darf.
Ich werde dann mal dort nachfragen, wie es aussieht. Ich weiß halt nicht wie genau die nachfragen. Ich kann ja nun nicht beweisen, dass er davor PL frei war. Vllt war er es ja auch nicht und hatte PL 1, was man ja nicht mal unbedingt sehen muss. Zumindest hat er nie gehumpelt, gehüpft oder sonstiges, sodass ich bei der Gesundheitsfrage Guten Gewissens "gesund" angekreuzt habe.
Der arme Kleine... -
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Die PL würde ich komplett außen vor lassen.
Er hat sich bei einem Unfall einen Kreuzbandschaden zugezogen, eventuell sind noch andere Bänder betroffen.
Nicht mehr und nicht weniger würde ich denen am Telefon sagen.
Soweit steht ja auch die Diagnose, weswegen der operiert werden soll.Aus Erfahrung kann ich sagen, lass es so schnell wie möglich operieren. Arthrosen bilden sich dort rasend schnell.
Bibo wurde wegen einer Fehldiagnose, erst nach 6 Wochen operiert und hatte einen Kreuzband- und Meniskusriss.
Sie hat danach ewig Probleme deswegen gehabt.Außerdem frag gleich nach wegen Physiotherapie.
Die steht Dir laut Satzung auch zu und die sollte auch dringend gemacht werden!! -
Ich würde bei der Agila anrufen, sagen das mein Hund beim Rennen im Feld gestürzt ist und demnächst wahrscheinlich deshalb am Bein operiert werden muss und wie das läuft mit der Abwicklung und welche Kosten übernommen werden.
Das wird sie ja sehen, wenn sie die Rechnung einreicht. Wozu da groß herumtelefonieren?
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Es wird wohl sauch drauf ankommen, wie die OP genannt bzw beschrieben wird. Meistens ist ja alles mit Knie ne Patella Op. Ich weiß ja nicht wie genau das dann auf der Rechnung steht bzw was die noch brauchen von der Versicherung.
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Also wenn man mal die Bedingungen liest ergibt sich doch folgendes
http://www.agila.de/templates/…15/AGILA_AHKV_DE_0615.pdf
hier § 16 Obliegenheiten....
Der VErsicherungsnehmer muss innerhalb von 4 Wochen den Schaden melden...also entweder anrufen oder online ein Formular ausfüllen.
Zum Thema Unfall während der Wartezeit
§ 9 Versicherte Gefahren und Kosten
Ein Unfall ist immer ein Ereigniss das plötzlich und von außen auf den Hund oder eine Person einwirkt.
Der Abschnitt mit dem Verkehrsunfall ist eine extra Regelung. Soll heissen das es nicht ein Verkehrsunfall sein muss um vor Ablauf der Wartezeit reguliert zu werden.Kurz gesagt....anrufen oder online Formular ausfüllen...die OP muss so oder so gemacht werden, unabhänging von der Entscheidung der Versicherung. Das muss einem auch nicht peinlich oder unangenehm sein. Solche Sachen passieren nunmal und sind als Risiko des Versicherungsunternehmen einkalkuliert.
Und wie ich schon mal angemerkt habe, wenn der Hund bisher wegen dem Knie also PL etc noch nicht beim TA vorstellig war und aufgrund des Knies aktenkundig ist, kann einem da auch nichts vorgeworfen werden.
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Es wird wohl sauch drauf ankommen, wie die OP genannt bzw beschrieben wird. Meistens ist ja alles mit Knie ne Patella Op. Ich weiß ja nicht wie genau das dann auf der Rechnung steht bzw was die noch brauchen von der Versicherung.
Schickst halt ein kurzes Anschreiben mit. Warum so kompliziert? -
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