Vermieter hat ein "Problem" mit Hundehaltung
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Hallo zusammen.
Die Überschrift verrät ja schon worum es geht.
Ich hatte schon immer Hunde, meinen letzten musste ich letztes Jahr einschläfern lassen. In meiner jetzigen Wohnung hatte ich jedoch noch nie einen Hund gehalten und dementsprechend auch nie den Vermieter gefragt, ob es ok wäre.
Natürlich war für mich klar, dass ich mir irgendwann wieder einen Hund anschaffen möchte, dachte auch eigentlich, dass mein Vermieter damit kein Problem haben wird, da er selbst einen Hund besitzt !!!!
Soweit so gut, sind dann also zu ihm runter und haben ihn so wie es sich gehört gefragt und seine Antwort darauf ist gewesen, dass er nicht davon begeistert ist, da er von Tierhaltung in der Wohnung nichts hält ( sein eigener Hund lebt bei Wind und Wetter draußen), das Wiederrum finde ich nicht ok, aber ich denke das sind persönliche Meinungen Einen quikenden Welpen im Hinterhof am Baum gebunden, wärend die Herrschaften in den Urlaub fahren und nur 3 mal am Tag jemand zum füttern und Gassi kommt und all so Klamotten.Naja, jedenfalls haben wir uns auf eine Probewoche einigen können, da er NICHT möchte, dass er durch bellen zb. gestört wird bzw. der Hund die Wohnung durch kratzen/pinkeln oder sonstiges nicht zerstört
Hund ist jetzt bei mir, VErmieter im Urlaub !!!!
Da der Hund weder aufällig ist, und sich auch nicht so verhält wie der Vermieter es befürchtet, würde ich ihn schon gern behalten !
Bin mir auch mit meinem Partner darüber einig, sollte der Vermieter quer schießen, sind wir bereit auszuziehen, denn Hundehaltung lasse ich mir nicht verbieten, erst recht nicht, wenn er selbst einen hat, wessen gekläffe und gejaule wir uns Jahrelang ( Welpenzeit, er wurde als Baby schon draussen allein gelassen) "ertragen" mussten, und unserer macht jetzt nun wirklich nichts!!Möchte noch hinzufügen, dass ich es verstehen könnte, hätten wir nur eine kleine Wohnung, dem ist aber nicht so, unsere Wohnung hat 90 qm auf 2 Etagen.
Mich würde da die rechtliche Lage interessieren. Probewoche ist vorbei, Vermieter im Urlaub. Würde den Hund dann nun schon gerne bei der Stadt anmelden. Kann er mir das im Nachgang untersagen? obwohl er wie erwähnt selbst auch einen Hund besitzt?
Wohnungen sind wir vorsichtshalber schonmal am suchen und haben auch schon welche besichtigt, wo uns die Haltung zugesagt wurde. Dennoch interessiert es mich.
Danke schonmal
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manchmal kann man mit einer Haftpflicht in der Mietschäden vom Hund mit abgedeckt sind den Vermieter gnädig stimmen.
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Mich würde da die rechtliche Lage interessieren. Probewoche ist vorbei, Vermieter im Urlaub. Würde den Hund dann nun schon gerne bei der Stadt anmelden. Kann er mir das im Nachgang untersagen? obwohl er wie erwähnt selbst auch einen Hund besitzt?
Ja, kann er. Google mal nach Kommentaren zu dem relativ neuen BGH-Urteil (vom 20.03.2013), da wird sehr gut erklärt, unter welchen Bedingungen ein Haltungsverbot rechtlich okay ist.
So als Kurzfassung: ein generelles Haustierhaltungsverbot ist schwierig, wenn der Vermiter allerdings im Einzelfall gute Gründe nennen kann, ist ein Verbot rechtlich möglich. Zu diesen Gründen können z.B. Größe/Zustand/Lage der Wohnung, Größe/Anzahl/Verhalten der Tiere und anderer Tiere im Haus (also auch des Hundes deines Vermieters), Bedürfnisse der anderen Mieter, übermäßige Abnutzung des Mietobjekts, etc. zählen.
Und selbst wenn du der Meinung bist, dass der Vermieter den Hund ungerechtfertigt verbietet, bleibt dir häufig nur eine Klärung vor Gericht – den Stress würde ich mir ersparen und lieber gleich in eine Wohnung ziehen, in der der Hund von Anfang an schriftlich (!) im Mietvertrag erlaubt ist.
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Nachdem meine Diskussion mit der Hausverwaltung noch nicht lang her ist ..
Also, generell und grundsätzlich darf der Vermieter den Hund in der Wohnung nicht (mehr) verbieten.
Allerdings muss er zustimmen, was er ja noch nicht so wirklich 100% getan hat
Gründe zum ablehnen eines Hundes in der Wohnung könnten sein:
- Es fühlt sich ein oder mehrere Nachbarn belästigt (durch Geruch (Verkotung), Geräusche (übermäßiges Bellen) etc.
- Hundehaarallergie eines Nachbarn
- Gewisse Rassen (Stichwort SoKas) können pauschal abgelehnt/verboten werden.
- Relation des Hundes zur Größe der Wohnung (also könnte der Vermieter einen irischen Wolfshund in der 30 qm 1 Zimmerwohnung verbieten, das dürfte bei euch aber ja kein Problem sein ... )Und ja, der Vermieter kann all diese Gründe auch NACH Einzug des Hundes anbringen bzw. seine Erlaubnis zurück ziehen, wenn es erst später eintritt (also sich z.B. der Nachbar erst 4 Wochen später meldet, dass er eine Allergie hat).
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Es ist aus rechtlicher Sicht absolut egal, ob der Vermieter selber einen oder mehrere Hunde hat oder nicht. Selbst wenn er in anderen Wohnungen Hunde erlaubt, muss er es nicht in deiner.
Der Vermieter darf pauschal keine Hundehaltung verbieten - aber wenn er es im Einzelfall entscheidet, muss er u. U. noch nicht mal Gründe nennen; und selbst wenn der Grund blöd ist (z. B. Hund macht mehr Dreck, weil verliert Haare o.ä.), hast du als Mieter das (leider) zu akzeptieren. Ich würde mir daher niemals ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters einen Hund holen.
Je nachdem, welcher Typ Mensch dein Vermieter ist, kann - wie vorgeschlagen - eine Hundehaftpflicht, die Mietschäden mit abdeckt, seine Entscheidung begünstigen; vielleicht ist es aber auch besser sich eine Wohnung zu suchen, deren Vermieter etwas offener Hunden gegenüber ist...lg
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Wenn der Vermieter keinen Bock auf Tierhaltung hat, kann man da meist fast gar nichts machen, außer dass man vor Gericht zieht (und dann, glaub mir, willst du da eh nicht mehr wohnen). Wenn es klar war, dass wieder ein Hund hinzukommen soll, dann versteh ich nicht, wieso das nicht sofort angesprochen und geklärt wurde.
Mit der reinen Wohnungsgröße hat das gar nichts zu tun. Ich zb könnte einfach in keine Wohnung ziehen, wo jahrelang Wohnungskatzen gelebt haben. Da bleiben immer Haare, selbst unter den Leisten. Und dann würde ich einen allergischen Schock riskieren, also wäre das für mich als Mieter schon ein Ausschlussgrund (und wenn ich Vermieter wäre, würde ich an genau solche Fälle denken).
Es kommt ja drauf an, was im Mietvertrag steht! Und wenn da steht, keine Hunde, dann unterschreibt man den nicht, wenn es sowieso klar ist, dass ein Hund einziehen soll.
Ich hab letztens auch bei dem Vermieter bzw der Wohnungsgenossenschaft gefragt, wie es mit Zweithund aussieht, weil in unserem Mietvertrag steht, Hunde nur nach Absprache. Da wurde mir dann nur ganz trocken gesagt: Generell gibt's immer erst Probleme, wenn sich ein anderer Mieter beschwert. Und wenn dem so ist, muss er wieder weg. Zusätzlich musste ich selbst rumgehen und von allen Mietern eine schriftliche Einverständniserklärung einholen.
Ich persönlich kann mit so einer Regelung sehr gut leben und finde die ziemlich fair. Keine Ahnung, wieso du nun sauer bist, dass der Vermieter im Urlaub ist. Wieso sprecht ihr euch da nicht besser ab? Was ist, wenn der Hund nun doch wieder weg muss und er nach einer Woche bei euch noch mehr leidet? Schön, dass du dir die Hundehaltung nicht verbieten lassen möchtest, aber er kann veranlassen, dass der Hund da sofort wieder raus kommt. Und bis ihr was findet und umzieht, kann es dann ja mit Kündigung etc auch noch drei Monate dauern. Ich finde das recht verantwortungslos und auch irgendwie sehr seltsam, dass du dich drüber aufregst, dass er seinen Urlaub nicht nach euch plant. -
Also...... wir sind auch Vermieter und haben selbst einen Hund. Wir haben ein Zweifamilienhaus in dem wir die Erdgeschoss-Wohnung (82 qm) vermieten. Als wir vor 3 Jahren die Ausschreibung für die Wohnung machten war geplant, dass 3 Monate später unser Welpe bei uns einzieht. Ganz ehrlich!!?, wir wollten auch Mieter ohne Hund. Da wir beide berufstätig sind und unsere inzwischen 2,5 jährige Hündin morgens 4-6 Stunden allein zuhause ist (sie ist drinnen in der Wohnung) wollten wir nicht riskieren, dass die Hunde (wenn die Mieter einen hätten) wenn keiner da ist, sich gegenseitig durch bellen, kratzen o.ä. anstacheln und verrückt spielen.
Vielleicht egoistisch gedacht, aber da wir bei der Vermietung die Auswahl hatten......fiel die Entscheidung auf einen Mieter ohne Hund (auch ohne Absicht einen Hund zu wollen). Er hat 2 Kaninchen und ist zufrieden damit. -
Zum Thema Mietschäden in der Hunde-Haftpflicht:
Die Schäden, die mir als Vermieter "Sorgen" machen würden wären so Dinge wie eine vermehrte Abnutzung des Parkett.
Kratzer an der Wohnungs- oder noch schlimmer Balkontüre, auf gequollenes Parkett vom Wassernapf etc.pp. Und das sind genau die Schäden, die eine Haftpflicht nicht abdeckt, weil es "normale Abnutzung" ist ...
Also - ja, wir haben eine Hundehaftpflicht die auch Mietschäden abdeckt, aber ich glaube, ein besonderes Bonbon für den Vermieter war das nicht - ob der Schaden nun durch uns oder die Versicherung beglichen wird ist dem doch egal -
bei der ehemaligen Vermieterin meiner Schwester hat das den Ausschlag zur Erlaubnis gegeben. Vielleicht, weil viele denken, dass eine Versicherung schneller/sicherer zahlt als Herr/Frau Sowieso, die evtl. kein bzw. nicht genug Geld haben?
lg
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Wenn der Vermieter keinen Bock auf Tierhaltung hat, kann man da meist fast gar nichts machen, außer dass man vor Gericht zieht (und dann, glaub mir, willst du da eh nicht mehr wohnen). Wenn es klar war, dass wieder ein Hund hinzukommen soll, dann versteh ich nicht, wieso das nicht sofort angesprochen und geklärt wurde.
Mit der reinen Wohnungsgröße hat das gar nichts zu tun. Ich zb könnte einfach in keine Wohnung ziehen, wo jahrelang Wohnungskatzen gelebt haben. Da bleiben immer Haare, selbst unter den Leisten. Und dann würde ich einen allergischen Schock riskieren, also wäre das für mich als Mieter schon ein Ausschlussgrund (und wenn ich Vermieter wäre, würde ich an genau solche Fälle denken).
Es kommt ja drauf an, was im Mietvertrag steht! Und wenn da steht, keine Hunde, dann unterschreibt man den nicht, wenn es sowieso klar ist, dass ein Hund einziehen soll.
Ich hab letztens auch bei dem Vermieter bzw der Wohnungsgenossenschaft gefragt, wie es mit Zweithund aussieht, weil in unserem Mietvertrag steht, Hunde nur nach Absprache. Da wurde mir dann nur ganz trocken gesagt: Generell gibt's immer erst Probleme, wenn sich ein anderer Mieter beschwert. Und wenn dem so ist, muss er wieder weg. Zusätzlich musste ich selbst rumgehen und von allen Mietern eine schriftliche Einverständniserklärung einholen.
Ich persönlich kann mit so einer Regelung sehr gut leben und finde die ziemlich fair. Keine Ahnung, wieso du nun sauer bist, dass der Vermieter im Urlaub ist. Wieso sprecht ihr euch da nicht besser ab? Was ist, wenn der Hund nun doch wieder weg muss und er nach einer Woche bei euch noch mehr leidet? Schön, dass du dir die Hundehaltung nicht verbieten lassen möchtest, aber er kann veranlassen, dass der Hund da sofort wieder raus kommt. Und bis ihr was findet und umzieht, kann es dann ja mit Kündigung etc auch noch drei Monate dauern. Ich finde das recht verantwortungslos und auch irgendwie sehr seltsam, dass du dich drüber aufregst, dass er seinen Urlaub nicht nach euch plant.Vielleicht solltest du nochmal genau lesen, bevor du mich hier so von der Seite "anpöbelst" . Ich habe nämlich in keinem Satz behauptet , dass ich sauer auf meine Vermieter bin,noch dass sie ihren Urlaub nach mir zu richten haben , weiß ja nicht wo du das jetzt her nimmst .
Als wir hier her gezogen sind, lebte mein alter Hund noch , jedoch bei meinen Eltern , da er mit dem Alter keine 10 min mehr alleine blieb, dort aber den ganzen tag einer Zuhause war. Ein anderer Hund kam daher für mich nicht infrage . Als wir hier einzogen hieß es Haustiere nach Vereinbarung, aber da ein Hund in meiner Wohnung noch weit weg war , war es erstmal auch nicht weiter wichtig.
Will mich da jetzt auch nicht weiter rechtfertigen , es ist so und gut ist ... Verantwortungslos wäre es in meinen Augen,den Hund auf gut Glück zu nehmen , sagt der Vermieter Nein , kommt er eben wieder weg , das habe und hatte ich auch nie vor ! Verantwortungslos sind in meinen Augen Menschen , welche in eine Wohnung ziehen und die Tiere weichen müssen , weil sie nicht mit dürfen , in Heimen oder einfach irgendwo landen .Das mein Vermieter nun im Urlaub ist war darauf bezogen , dass wir eine probewoche vereinbart haben , er mich noch fragt wann wir den Hund holen würden und zwei tage später ohne einen Ton in den Urlaub fährt Der Hund tut nichts von dem , was er befürchtet hat , eigentlich dürfte daher nichts dagegen sprechen , sonst hätte er ja direkt Nein sagen können ... um unsere Wohnsituation zu schildern , sind ein zwei Parteien Haus , Vermieter und wir ,wobei jeder seinen eigenen Eingang hat , man kommt sich nicht mal im Flur in die Quere oder sonstiges , quasi ne doppelhaushälfte,somit kein Nachbar der rumquengeln kann .
Wie dem auch sei , mich hat lediglich die rechtliche Lage interessiert , rein aus Interesse und nicht weil es ein akuter Notfall ist Danke den anderen für die hilfreichen antworten und eigenen Erfahrungen
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