Hundesteuer andere Gemeinde

  • Ich habe eine für mich etwas verzwickte Frage zur Hundesteuer.
    Die Sachlage ist so wir haben einen Hund gehalten konnten den Aufwand so jedoch nicht mehr decken. Nun hat ein befreundetes Ehepaar den Hund genommen. Die Hundesteuer wird in der Gemeinde des Ehepaares bezahlt. Wir waren dankbar weil wir sehr an den Tier hängen und übernehmen diese Steuer über unser Konto. Nun ist es so das der hund unter der Woche noch oft bei uns ist wenn das Paar arbeitet. Auch ab und an am Wochenende passen wir auf unseren ehemaligen Liebling auf. Die Nachbarn stören sich sehr daran und drohen uns damit beim Ordnungsamt anzuzeigen da der Hund ja noch sehr oft hier ist und wir die Hundesteuer ja dann an unsere Gemeinde zahlen müssten. Hat eine solche Anzeige rechtliche Folgen da wir bei der anderen Gemeinde ja die Kosten übernehmen und nicht das befreundete Paar? Wie lange darf ein Hund zu Besuch sein ohne das er als unser Eigentum gesehen wird? Was ist vom Ordnungsamt zu erwarten sollten uns die Nachbarn anzeigen? Wir möchten auf gar keinen Fall einen Fehler machen da wir froh sind das wir die Fellnase gut untergebracht haben und sie trotzdem ab und an bei uns sein kann.

  • Die Nachbarn stören sich sehr daran und drohen uns damit beim Ordnungsamt anzuzeigen da der Hund ja noch sehr oft hier ist und wir die Hundesteuer ja dann an unsere Gemeinde zahlen müssten.


    Woher wissen denn deine Nachbarn, wo und wie viele Steuern ihr zahlt?

  • Ich denke es ist wichtig auf wen der Hund gemeldet ist. Auf euch oder auf das Ehepaar. Wenn er auf das Ehepaar gemeldet ist, denke ich, dass es seine Richtigkeit hat. Von einer zeitlichen Begrenzung eines Besuchshundes habe ich noch nichts gehört.

  • Die Frage habe ich mir beim Lesen auch gestellt.


    Wenn der Nachbar beweisen kann, daß der Hund vorwiegend bei euch lebt, wird´s schwierig. Dann sieht es nämlich sehr danach aus, daß das befreundete Ehepaar den Hund nur auf dem Papier übernommen hat, damit ihr Steuern sparen könnt.


    Da, die Steuern auch noch von eurem Konto überwiesen werden, sieht das nicht sehr gut aus.

  • Die Frage habe ich mir beim Lesen auch gestellt.


    Wenn der Nachbar beweisen kann, daß der Hund vorwiegend bei euch lebt, wird´s schwierig. Dann sieht es nämlich sehr danach aus, daß das befreundete Ehepaar den Hund nur auf dem Papier übernommen hat, damit ihr Steuern sparen könnt.


    Da, die Steuern auch noch von eurem Konto überwiesen werden, sieht das nicht sehr gut aus.

    Das muss den Leuten aber erst bewiesen werden.


    Wie lange ist denn der Hund bei euch? Bleibt er über Nacht? Über wie viele Stunden/Tage sprechen wir?

  • Wenn der Nachbar beweisen kann, daß der Hund vorwiegend bei euch lebt, wird´s schwierig. Dann sieht es nämlich sehr danach aus, daß das befreundete Ehepaar den Hund nur auf dem Papier übernommen hat, damit ihr Steuern sparen könnt.


    Diese Argumentation trägt sich aber nur, wenn die Hundesteuer in der neuen Gemeinde geringer ist als in der alten.


    Wer zahlt die Versicherungskosten / TA-Kosten usw.?
    Wo übernachtet der Hund normalerweise?
    Wo hält er sich größtenteils auf?

  • Danke für die schnelle Antwort. Der Hund ist Vormittags oder auch mal nachmittags wenn die neuen Besitzer arbeiten. Manchmal auch über das Wochenende wenn sie mal was
    vorhaben. Die Hundesteuer ist im neuen Wohnort geringer daher haben wir uns ja geeinigt sie weiter zu tragen. Tierarzt macht der neue Besitzer.

  • Danke für die schnelle Antwort. Der Hund ist Vormittags oder auch mal nachmittags wenn die neuen Besitzer arbeiten. Manchmal auch über das Wochenende wenn sie mal was
    vorhaben

    Unter der Woche schläft er aber nicht bei euch, oder?

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