Sorge wegen vermitteltem Hund! Neue Fam. meldet sich nicht!
- Melanie
- Geschlossen
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Zitat
Ne, aber das Geld dafür nehmen sie alle gern - und eine medizinische Indikation kann eben leider nicht widerlegt werden.
Schön, aber meine erste Frage hast Du nicht beantwortet. Es sollte Dir doch wohl möglich sein, die Quelle anzugeben, wo das mit der unkontrollierten Rudelhaltung steht, ohne gleich 120 Seiten ins Forum kopieren zu müssen. Mir reicht auch ein Link, die Seiten kann ich mir dann selbst durchlesen.
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Hi
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Zitat
§ 6
(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige
oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot
gilt nicht, wenn....
5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder – soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen – zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.Von unkontrollierbarer Rudelhaltung steht hier nichts.
Ich bin gewiss kein "Fan" der Kastration, kann aber den Wortlaut des TSchG nicht in der "Hund'schen-Form" nachvollziehen.
Jochen
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Hallo nochmal,
ZitatDas Verbot gilt nicht, wenn
5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.Was soll man von diesem Gesetzestext halten?
Sieht für mich so aus, als würde der 'schwarze Peter' damit dem jeweiligen Tierarzt zugeschoben werden. Das hat dann den Effekt, dass die Kastration ein und desselben Tieres nach Vorstellung bei Tierarzt A als legal, aber nach Vorstellung bei Tierarzt B als illegal betrachtet werden müsste, je nachdem, ob es "Bedenken" gibt oder nicht.
Dieser Gesetzestext wird in der Praxis wahrscheinlich gut als Freifahrschein für alle diejenigen Ärzte funktionieren, die keine oder nur sehr selten Bedenken haben.
Und wie versteht ihr "zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres"?
Also jeder der ein Tier in irgendeiner Weise nutzt, darf es kastrieren lassen? (Wozu dann das Verbot?)Liebe Grüße,
Toki -
So viel Aufregung...
Also in erster Linie geht es mir darum dass es der Hündin gut geht.
Selbstverständlich möcht ich nicht, dass sie aus ihrer Welt herrausgerissen wird, nur weil ich auf eine Kastration poche.
Was mich stört ist die Tatsache, dass sich diese Familie generell nicht meldet, auch wenn ich nur mal nachfragte wie sich die kleine Prinzessin denn so macht.Mit der Kastration wollt ich nur bezwecken, dass meine vermittelte Hündin nicht als Deckhündin missbraucht wird, nur weil sie so hübsch ist und die halt einen entsprechenden Rüden vor Ort haben. Mehr nicht!
Wenn ich die feste schriftliche Zusage der Familie habe, dass kein geplanter Wurf entsteht, wäre das auch okay.
Kontrollieren kann man es auf diese Weise aber nicht.
Nur bekomm ich von denen ja null Antwort.Vorbeifahren wäre natürlich auch eine Möglichkeit, allerdings lebt die Familie am anderen Ende von Deutschland und unerwartet und ungewollt dann dort vor der Tür stehen ist auch nicht meine Art.
Nachher wirbel ich nur Ärger auf, der im Nachhinein völlig überflüssig ist.Mhhhhmmmm....
Liebe Grüße
Melanie -
Das stimmt so nicht, dass sie sich sowas gefallen lassen muss.
Der Eigentümer der Hündin ist ja immer noch sie und nicht die jetztigen Besitzer.
Ich würde auf jeden Fall hinfahren und sobald ich sie antreffe ansprechen. Vielleicht stellt sich die Sorge ja als unbegründet heraus.
Das ein Tierarzt auch auf Wunsch der Eigentümer keinen Hund kastrieren darf ist Quatsch. ( Wer hat sich das denn ausgedacht :nein: ?)
Wenn ich einen Hund zu vermitteln hätte, wär ich genauso vorgegangen,
wie Melanie. Ich würd auch auf jeden Fall kontrollieren, wie es der Hündin geht.
Einen Vertrag nicht einzuhalten, den man unterschrieben, als man weder entscheidungsunfähig war , noch Druck von außen erhalten hat, ist Gesetzesbruch
Doch noch ist nicht wirklich Anfang März, aber wenn sie Ende April immer noch nichts von der Familie gehört haben, würde ich einen Rechtsanwalt
einschalten.Bleiben sie auf jeden Fall dran
(Mein Vater ist Rechtsanwalt)
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Hast du denn eine offizielle Pflegestelle, die zusammen mit dem Tierheim arbeitet?
Wenn ja, dann kannst du auch eine Pflegestelle oder TH vor Ort mit der Überprüfung der Unterkunft beauftragen und musst nicht selbst durch halb Deutschland fahren. -
Ich finde Melanies Vorgehen auch in Ordnung. Die Kastrationsfrage wird sicherlich weder hier noch sonstwo je zu ende disskutiert werden, nicht zuletzt weil doch scheinbar die "ihr werdet mich nicht von meiner Meinung abbringen"-Attitüde dem Erfahrungsaustausch vorherrscht.
Ich finde die Kastrationspflicht für Tiere, die über den Tierschutz (auch wie hier privat) weiter vermittelt werden vollkommen ok. Mal ehrlich, es gibt ja nicht nur böseböse Tierärzte, doch auch noch ein paar böse Hundevermehrer, :grindev: denen man leider ihre pekuniären Interessen auch nicht an der Nasenspitze ansieht. Und es gibt definitiv mit schöner Regelmäßigkeit ungewollt gedeckte Hündinnen.
Melanie, ich denke, die juristische Seite solltest du vom RA klären lassen, denn der kennt sich besser aus als wir und geht wohl auch etwas emotionsloser ran...
Mal hinfahren ist doch eine gute Idee, bevor man ein größeres Fass aufmacht, vielleicht sind die wirklich in urlaub. :bandit:
T -
Zitat
(Mein Vater ist Rechtsanwalt)Was soll uns das jetzt sagen
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Muß mich doch noch mal zu Wort melden.
Hätte ich gestern gewußt, daß ich heute nach der Quelle gefragt werde, dann hätte ich mir den Link rauskopiert.
War aktuelle Entscheidung: Stand 2007 (kann also noch nicht lange Gültigkeit haben)
Muß eine Einschränkung machen, kann jetzt nicht sagen, ob es Bundes- oder Landesverordnung gewesen ist. Sollte ich demnächst wieder draufstoßen werde ich den Link reinkopieren damit jeder darauf zugreifen kann.Kann ja mal der Papi tätig werden - was er wahrscheinlich nur tun wird, wenn er gegen Kastration eingestellt ist.
Schönen Tag noch
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HI Hund,
Tierschutz ist Bundessache. Also müsste es ein Bundesgesetz sein. Demzufolge müsste es entweder im Tierschutzgesetz oder in den Ausführungsverordnungen zum Tierschutzgesetz stehen. Dann such mal schön. Würde mich nämlich wirklich interessieren, ob das ein Gesetzestext ist oder Interpretation.
Viele Grüße
Cindy -
- Vor einem Moment
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