Hund wird entzogen - was passiert mit Hund?
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Guten Tag.
Ein grosser Hund wird jemandem entzogen wegen verstosses gegen Auflagen bezüglich Leinenzwang und Maulkorb, da das Tier einen anderen Hund gebissen haben soll. Was erwartet das Tier nun im Falle des Entzuges? Was passiert wenn der Halter den Hunde jemand anderem überlässet oder sonst wie dem enzug "entzieht"?
LG
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Hi
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Wenn der Hund eingezogen wird, wird der wohl erst mal im Tierheim verwahrt. Wahrscheinlich - wenn es da einen Beissvorfall gegeben hat - wird dann auch ein Wesenstest gemacht, schätze ich.
Zur zweiten Frage: auch beim neuen Halter würde es diese Auflagen geben (Leinenzwang, Maulkorb) - die gelten ja nicht für den Halter, sondern für den Hund. Und sich dem Entzug des Hundes entziehen - tja, da kann und möchte ich mich nicht zu äussern.
Ich frage mich halt, warum man das erst so weit kommen lassen muss?
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Guten Tag.
Ein grosser Hund wird jemandem entzogen wegen verstosses gegen Auflagen bezüglich Leinenzwang und Maulkorb, da das Tier einen anderen Hund gebissen haben soll. Was erwartet das Tier nun im Falle des Entzuges?
Das Tier kommt erst einmal ins Tierheim; wird bezüglich seines Verhaltens durch den Amtstierarzt begutachtet und dann werden die Besitzverhältnisse überprüft.
Was passiert wenn der Halter den Hunde jemand anderem überlässet oder sonst wie dem enzug "entzieht"?
Der Hundebesitzer macht sich strafbar, weil er sich einer Amtshandlung entzieht.LG
Statt gegen das Amt zu kämpfen, sollte der Hundehalter - im Interesse seines Hundes - mit dem Amt zusammen arbeiten und die Forderungen/Bedingungen erfüllen.
Ja, die Frage "Warum hat man es so weit kommen lassen" ist berechtigt.
Der Hund badet es wieder aus! -
Ja, das frage ich mich auch. Frage mich nun aber auch, der Hund ist ja lieb, was geschieht denn nun in deutschen Tierheimen mit einem Hund der den Wesenstest nun nicht bestehen sollte? Zu kleinen Kindern ist er lieb,geduldig und ruhig aber bei manchen anderen Hunden markiert er gerne auch mal seine Dominanz.. Waie geht es dann weiter?
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Sofern es nur gewisse Unverträglichkeit mit Artgenossen ist, die bei entsprechender Führung keine Gefahr darstellt, wird der Hund in passende Hände vermittelt. Wenn er den Wesenstest nicht besteht, eben ohne Löschung der Auflagen.
Falls es dir bei der Frage darum geht, ob der Hund gleich eingeschläfert wird: normalerweise nicht. Ich kenne diverse Hunde in Tierheimen, die mit Artgenossen unverträglich sind und gebissen haben. Aber das ist eben der Punkt, ich kenne sie im Tierheim, die Chance, das Tierheim wieder zu verlassen, ist je nach Hund nicht all zu hoch. Wenn man die Wahl hat zwischen einem unproblematischen Hund und einem unverträglichen, wird immer ersterer den Vorzug bekommen und davon gibt es ja auch mehr als genug.
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Naja es ist eine ruhige, junge Hündin mit schönem Fell. Für jemanden der Rassehunde mag sicher eine Schulnote 1 in optik und Hundeblick.. Dennoch reisst er eben auch an der Leine ab und an.
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Naja es ist eine ruhige, junge Hündin mit schönem Fell. Für jemanden der Rassehunde mag sicher eine Schulnote 1 in optik und Hundeblick.. Dennoch reisst er eben auch an der Leine ab und an.
Dann trifft es die Hündin im besten Fall gar nicht so schlecht, wenn sich jemand findet, der sie dann verantwortungsbewusster hält als der bisherige Halter.
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Was für ein Hund ist das denn überhaupt?
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Wenn die echt so nett ist, warum hatte sie die Auflage zum Leinenzwang und Maulkorb? Das passiert doch nicht eben so!
Und ja, im Tierheim hat sie die Chance auf eine gute Vermittlung. Eine Chance, dass die neuen Tierhalter die Auflagen erfüllen.
Wenn sie so nett ist, warum wurden die Auflagen nicht erfüllt? Wäre doch eine Formsache gewesen. Anmeldung in der Hundeschule/Verein, Kurs belegen - dann könnte man wenigstens was vorzeigen, eventuell am Ende die Prüfung/Wesenstest.
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Ich kann nicht genau sagen wie die Rasse heisst, kenne mich damit nicht so wirklich gut aus.
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Edit by Mod: Urheberrecht beachten!
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