Hund wird entzogen - was passiert mit Hund?

  • Und ja, im Tierheim hat sie die Chance auf eine gute Vermittlung. Eine Chance, dass die neuen Tierhalter die Auflagen erfüllen.

    Sehe ich auch so:


    Sie wird ins Tierheim gebracht werden, es wird ein Wesenstest gemacht werden und dann hat sie die Chance, in wirklich gute Hände (sprich: Verantwortungsbewusste Hände!) zu kommen.
    In der Regel wird ein Hund nicht sofort entzogen, wenn Auflagen nicht eingehalten werden, erstmal gibt es eine Verwarnung. Wer dann so dickfällig und/ oder selbstgerecht ist, einfach weiter zu machen, sollte sich einen Stoffhund zulegen, kein lebendes Tier!

  • Bevor ein Hund entzogen wird, muß aber schon einiges passieren.
    Sicherlich gab es mehr als nur den einen Beissvorfall?


    Ansonsten würde jeder Hund, der einmal in eine Beisserei verwickelt wurde eingezogen, vorausgesetzt, der Halter wird angezeigt.

  • wunderschöner Hund!
    Aber ein ganz schönes Kaliber - und wenn sie noch jung ist, legt die ja noch etwas aus.
    Sieht aus wie ein Ridge-Mix?


    Das Ding ist halt: so'n Hund erzieht sich nicht von alleine. Und wenn die Hundedame schon mal auffällig war (muss ja gewesen sein wegen Auflagen Maulkorb und Leinenzwang) sollte man sich halt dran halten und darüber hinaus auch an den Problemen arbeiten. So lange man die Probleme nicht im Griff hat, muss man halt den Hund entsprechend sichern.


    Das ist einfach nur fair den anderen Hundehaltern gegenüber....


    Ich würde da jetzt ja proaktiv rangehen. Mich umgehend bei einer entsprechenden Hundeschule anmelden, damit ich nachweisen kann, dass ich an der Erziehung arbeite.

  • Bei uns in NRW hat ein Hund schnell schonmal die Auflage nur mit Maulkorb und Leine raus zu dürfen. Vorallem, wenn es einen Beißvorfall gegeben hat. Hält sich der Halter nicht an die Auflagen, bekommt er eine Verwahnung oder direkt ein Bußgeld. Kommt es wiederholt zur Missachtung der Auflagen oder hat der Halter ein negatives Führungszeugnis, wird der Hund entzogen. Dann ist die Stadt für die Unterbringung des Tieres verantwortlich. In der Regel kommt das Tier dann in ein Städtisches Tierheim.
    Der Hund darf dann in der Regel nach einer gewissen Zeit weiter vermittelt werden. Als gefährlicher Hund bleibt er dann aber zunächst eingestuft. Der neue Besitzer kann dann später einen Wesenstest zur Maulkorbbefreiung und sogar zur Leinenbefreiung machen. Wichtig zu wissen ist, dass diese dann NUR für den Halter gilt. Geht mal eine andere Person mit dem Hund, gelten wieder die Auflagen.

  • ...und auch hier nochmal explizit die Bitte:


    Achtet auf das Urheberrecht und kopiert nicht einfach irgendwelche Bilder aus dem Internet hier hin!

  • Wenn der Hund schon Auflagen hatte, dann gab es ja früher schon mal mindestens einen Vorfall, der dem OA gemeldet wurde und im Zuge dessen Auflagen verhängt wurden. Der Hund fällt also unter die Verordnung für gefährliche Hunde des entsprechenden Bundeslandes.


    Es stimmt, dass der Hund erst mal - auf Kosten des Halters - im Tierheim verwahrt wird. Weitergehen kann es dann aber unterschiedlich.


    Der Hund wird nicht einfach "entzogen" und weitervermittelt, sondern es wird ein Verfahren eingeleitet.
    Die Verwahrung dient dazu, dass während des Verfahrens die Umwelt vor dem Hund geschützt ist und der Halter den Hund nicht "verschwinden" lässt.


    Die erste Möglichkeit des Halters ist, um den Hund zu kämpfen. In dem Fall bleibt der Hund während des Verfahrens im Tierheim und wird nicht vermittelt bis geklärt ist, ob er zum Besitzer zurück kann. Das kann unter Umständen Monate dauern. Die Kosten für die Unterbringung (meistens Tagessätze so um die 20€) während des Verfahrens bezahlt der Halter, egal ob der Hund nachher zu ihm zurückkommt oder nicht.


    Die andere Möglichkeit des Halters ist, die Besitzverhältnisse an dem Hund aufzugeben und den Hund zur Vermittlung freizugeben. In dem Fall geht der Hund an das Tierheim über, das TH kümmert sich ggf um eine Verhaltensüberprüfung und sucht einen neuen Besitzer.


    Viele Halter entscheiden sich für die zweite Lösung, weil sie dem Hund einen langen Tierheimaufenthalt ersparen wollen und evtl die Kosten scheuen. In jedem Fall macht es Sinn, einen Anwalt zu konsultieren. Empfohlen wird in dem Zusammenhang immer Lars Weidemann in Mühleim.


    Eingeschläfert wird der Hund nicht, aber das Ordnungsamt entscheidet, ob und wie das TH / der neue Besitzer weiter Auflagen erfüllen oder einen Wesenstest ablegen muss.
    Wenn der Hund in einem Wesenstest "duchfällt", dann gilt er als gefährlicher Hund im Sinne der Hundeverordnung und hat Einschränkungen bei der Haltung (braucht eine Haltungserlaubnis, Halter muss zuverlässig sein, ggf Leinen-/Maulkorbpflicht, Zaunhöhe, erhöhte Steuer etc).

  • Regula; Danke! Genau so ist es!


    Die Besitzverhältnisse werden während des Tierheimaufenthaltes geklärt. Die anfallenden Pensionskosten werden dem Tierhalter erlassen, wenn er das Tier "frei" gibt.


    Und die meisten Hundehalter tun dass, weil sie eh kein Geld "unnötig" ausgeben wollen. Es gar nicht haben!

  • Regula; Danke! Genau so ist es!


    Die Besitzverhältnisse werden während des Tierheimaufenthaltes geklärt. Die anfallenden Pensionskosten werden dem Tierhalter erlassen, wenn er das Tier "frei" gibt.


    Mmmmh, nicht ganz. Der Halter bezahlt für die Unterbringung so lange ihm der Hund gehört und im TH untergebracht ist. Erlassen wird da nichts. Wenn er den Hund am nächsten Tag frei gibt zahlt er für einen Tag, wenn er ihn erst nach zwei Wochen frei gibt zahlt er für die zwei Wochen.


    Einfach ohne Verfahren enteignet wird man zum Glück in Deutschland nicht.


    Mit auffällig gewordenen Hunden kenne ich mich nicht so gut aus, aber bei Listenhunden (der Rasse wegen) gibt es immer wieder Fälle, wo sich das Kämpfen lohnt und der Hund zum Besitzer zurück kann (z.B. wenn die Rasse nicht eindeutig geklärt ist)

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