Ab wann darf man einen Hund "besitzen"?

  • Ich denke, bis zum 18. Geburtstag sind die Eltern des Kindes Eigentümer des Hundes, da ein man unter 18 Jahren bei gewissen Sachen noch nicht geschäftsfähig ist, das Kind kann aber trotzdem Besitzer sein. Der Eigentümer ist dann in die Papiere eingetragen, bezahlt die Steuer und Versicherung usw..
    Ich kenne das vom Schäferhundeverein, dass Eigentümer und Besitzer nicht immer dieselbe Person ist.

  • Zum Thema Haftpflicht: Ein Jugendlicher ohne eigenen Haushalt, der zuhause wohnt, ist normalerweise in der Haftpflichtversicherung der Eltern mit eingeschlossen. Es kommt wohl auch auf die Einkommensverhältnisse des Jugendlichen an. Wenn dem so ist, wäre es sicher preisgünstiger, den Hund bei den Eltern mitzuvesichern, solange man dort wohnt.


    Gruss
    Gudrun

    Aber ein Hund läuft doch nicht über die private Haftpflicht-Versicherung mit!


    Tierhalter - Haftpflichten laufen über gesonderte verischerungen.

  • @Dackelbenny: Ich denke nicht, dass dem so ist: Wenn der Minderjährige den Hund kauft/erbt/geschenkt bekommt und die Erlaubnis des Erziehungsberechtigten hat, dann ist er meiner Meinung nach auch Eigentümer des Hundes.
    Jedenfalls im BGB gibt es meines Wissen nach keine anders lautenden Paragraphen, ob es im TschG zu Eigentum und/oder Besitz von Tieren Paragraphen gibt, weiß ich jetzt nicht, glaub es aber eher nicht...


    lg

  • Ich kenne das vom Schäferhundeverein, dass Eigentümer und Besitzer nicht immer dieselbe Person ist.

    Das kennt doch jeder Mieter.
    Er ist Besitzer der Wohnung, da er sie nutzt. Die Wohnung ist aber weiterhin Eigentum des Vermieters.

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