schweinefüße ?

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    Hi


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    • Morrigan, jetzt wirst du aber langsam ein bisschen komisch!
      Warum höre ich nie etwas von diesen ganzen am Aujetzky-Virus verendeten Hunden?
      Ich erwähne es immer wieder gerne:
      Ich hab mal nen Landtierarzt kurz vor seiner Pensionierung gefragt, wie oft er mit einem am Aujetzky-Virus erkrankten Hund zu tun hatte.
      Seine Antwort: "Noch nie!"
      Der gute Mann hat fast 40 Jahre als TA gearbeitet!
      Und du willst jetzt hier erzählen, das die Wahrscheinlichkeit, dass ein Hund durch Schweinefleisch am Aujetzky-Virus erkrankt ebenso hoch ist, wie die Wahrscheinlichkeit im Wald unbekannte Pilze zu sammeln und giftige Arten zu erwischen!
      Also echt, ich hab das Gefühl, dieser Aujetzky-Virus ist so ne richtige "Forensache" - und langsam wirds ein bisschen hysterisch!
      (Wobei ich niemals in Abrede stellen würde, dass es diesen Virus gibt, und das man Schweinefleisch mit Bedacht füttern sollte!)

    • Tatsächlich ist Deutschland seit 2003 Aujeszky frei.


      Damit das auch so bleibt,bzw. auch die Einschleppung anderer wirtschaftlich bedeutender Seuchen(z.B. Schweinepest) vermieden wird,gibt es eine ganze Reihe von Vorschriften.


      Eine davon wäre,daß es verboten ist,lebende Tiere,Tierkörperteile etc. in ein Land zu exportieren,welches bzgl. der Seuchenkontrolle strengere Vorschriften hat,als das exportierende Land.
      Also darf kein Schweinfleisch und kein lebendes Schwein aus einem nicht Aujeszky freien Land nach Deutschland eingeführt werden.


      Tierbewegungen (zumindest von Nutztieren und Pferden) ins Ausland bzw. vom Ausland nach Deutschland können mittlerweile dank spezieller EDV auch hervorragend kontrolliert werden.


      Weiterhin gibt es auch die Schweinehaltungshygiene-Verordnung.Dort wird bis ins Detail geregelt,welche Auflagen bzgl. Gesundheitsüberwachung und Hygiene welcher Betrieb zu erfüllen hat.
      Große Schweinebetriebe gleichen mittlerweile Hochsicherheitsgefängnissen.
      Die Einschleppung von Seuchen in einen Schweinebestand ist i.d.R. auf grobe Fahrlässigkeit oder illegale Handlungen (z.B. Verfütterung von Speiseabfällen) zurückzuführen.


      In dieser VO ist auch geregelt,daß Schweine in Freilandhaltung u.a.doppelt eingezäunt werden müssen,damit ein Kontakt zu Wildschweinen möglichst sicher vermieden wird.Diese Regelung wurde allerdings aus Angst vor der Schweinepest getroffen.


      Die Aujeszkysche Krankheit betrifft zwar nicht den Menschen,aber es ist,genauso wie die Schweinepest und MKS eine Seuche mit verheerenden wirtschaftlichen Folgen.
      Man kann sich sicherlich streiten,ob der immense wirtschaftliche Schaden im Seuchenfall tatsächlich durch die Krankheit selbst ausgelöst wird,oder eher durch die folgenden Bekämpfungsmaßnahmen (ich sag nur MKS).


      Aber die Aujeszkysche Krankheit wird (neben einer speziellen Verordnung zur Bekämpfung der Aujeszkyschen Krankheit) sozusagen in einem Aufwasch mit den anderen gefährlichen Seuchen streng kontrolliert,wobei v.a. sehr viel Wert auf die Prophylaxe gelegt wird.


      LG,
      Christiane

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