Für was zahlt die Haftpflichtversicherung bei einer Beißerei
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Mein Hund wurde vor knappt 3 Wochen von zwei unbeaufsichtigten Zwingerhunde (beide doppelt so groß wie er) angegriffen und böse zugerichtet. Der Landwirt hatte sie nicht im Blick, als sie 100 Meter quer über die Wiese auf meinen kleinen zugaloppierten, ihn in Sekunden auf den Rücken legten und sich jeweils von einer Seite in seinem Hals verbissen.
Hätte ich nicht sofort mit meiner Gerte auf den Anführer eingedroschen, hätten sie ihn ganz togebissen.
Nun kämpfen wir seit knapp drei Wochen - zunächst um sein Überleben und jetzt gegen die Folgeschmerzen. Habe auf dem Weg inzwischen vieles versucht und bin dabei verdammt viel Geld losgeworden. Es geht im wieder besser, die Schmerzen kosten uns aber immer noch fast jede Nacht.
Vor diesem Hintergrund stellt sich für mich die Frage, für was die Versicherung des Landwirts jetzt zahlen muss, worauf ich bei eventuellen Fragen achten sollte und was es überhaupt zu beachten gilt.
Neben der tierärztlichen Verrechnungsstelle habe ich Rechnungen - zum Beispiel für die Notfallklinik bar bezahlen müssen. Wie bekomme ich das Geld am schnellsten zurück.
Und: Zahlt die Versicherung auch für die (teuren) Ausschlussuntersuchungen (bei der Klärung der Schmerzursachen), für die Heilpraktikerbehandlungen (falls ja, wie lange noch?) und für die Benzinkosten, die uns bei den fast täglichen Fahrten entstanden sind. Was ist mit den vielen Tagen Berufs-Ausfall (bin selbstständig und bin zu fast garnichts mehr gekommen).
Ich will kein Geld in die Tasche stecken, nur hat uns die Beißerei inzwischen eben doch weit mehr als ein paar graue Haare gekostet - ganz zu schweigen von dem, was vielleicht noch an Folgen auf uns zukommt.
Mein Hund ist nämlich nicht mehr der jüngste, war aber bis zum Unfall absolut fit. Man wird mir immer vorhalten können, dass diese oder jene Schmerzen altersbedingt sind - die Leute haben meinen Hund ja vorher nicht erlebt.
Wäre dankbar für jeden praktischen Erfahrungsbericht zum Umschiffen unnötiger Klippen! Die Zeit war und ist auch so schon für alle schwer genug.
Herzlichen Dank im Voraus, Sonja -
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Hi
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Das sinnvollste und einfachste ist einen Rechtsanwalt zu rate zu ziehen. Welcher dann ggf. die Forderungen gelten machen kann.
Da der Bauer seine Aufsichtspflicht verletzt hat - müsstet ihr Ansprüche gegenüber den Bauer geltend machen können.
Welche genau kann euch leider im genauen Zusammenhang nur ein Rechtsanwalt beantworten.
Gute Besserung eurem Hund und viel Erfolg mit der Versicherung.
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Danke für die Besserungswünsche und die sicherlich sehr weise Antwort. Problem ist nur, dass ich ungern noch die Kosten eines Rechtsanwaltes auf mich laden möchte, zumal der Landwirt ohnehin Bereitschaft signalisiert, das über seine Versicherung zu regeln, seine Schuld also nicht in Frage stellt.
Mir geht's vor allem ums Procedere. Was kann man einreichen und welche Fehler sollte man nicht machen.
Herzliche Grüße, SOnja -
Was Deine Selbständigkeit betrifft und den damit verbundenen "Verdienstausfall" sehe ich eher schwarz, wenn die "Sache" (= der Hund) nicht dazu dient dafür zu Sorgen, dass Ihr gemeinsam Geld erwirtschaftet. Bei einem Haustier das "nur" der emotionalen Erbauung dient wirst Du da wohl eher schlechte Papiere haben.
Tierheilpraktiker wird wohl eher auch nicht bezahlt werden. Für solchen "Hokus-Pokus" ist es scho schwierig "normale" Tierkrankenversicherungen zu finden, was glaubst Du denn wie das ist wenn eine gegnerische Versicherung Schäden regulieren muss?
Der Rest wird sicherlich reguliert, nach den Regularien einer Versicherung. Und "Mildtäter" sind die alle nicht. Benzin wirst Du z.B. wohl erstattet bekommen. Anzahl der notwendigen TA-Besuche mal Kilometer der kürzestmöglichen Wegstrecke. Der notwendige Tierarzt wird wohl auch bezahlt werden und sofern Du dabei belegbare Barausgaben hattest, diese ebenfalls.
RtR
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