Tollwuttiter - erst Chippen dann impfen?!
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Hallo,
ich hab da mal eine Frage zur Tollwuttiter-Bestimmung. Ich habe verstanden, dass der Hund eine Impfung braucht und dass man 30 Tage nach der Impfung dann die Antikörper durch die Bestimmung nachweisen muss. Das alles muss 3 Monate vor Einreise geschehen, wobei "Einreise" je nach Auskunfsplattform im Internet mal heißt dass ab Blutabnahme 3 Monate entgehen müssen oder ab "Zertifikat ist da".
Das ist aber nicht meine Frage.
Die Dame an der Uni Giessen (man darf das ja nur in zugelassene Labors schicken...) sagte mir eben dass der Hund erst gechippt sein muss und dann erst die Impfung bekommen darf. Quito hat aber noch keinen Chip und ich weiß auch nicht ob jeder x-beliebige Tierarzt hier in Peru die hat.Schade, denn eigentlich wollten wir dem kleinen Kerl nachher einfach Blut abnehmen, das Zeug wegschicken und das Zertifikat dann zu Freunden nach Ecuador schicken, damit wir das "früh genug" erledigt haben.
Kann man denn wirklich feststellen wann der Hund gechippt wurde oder wird das wo vermerkt und das ist dann maßgeblich? Und wieso muss ich den Hund dann noch mal impfen lassen, wenn er doch bereits seit Mai geimpft ist, nur damit die Impfung NACH dem Chippen liegt? Die Dame in Giessen sagte, die Reihenfolge müsse eingehalten werden, da sie sonst kein Zertifikat ausstellen.
Das BMEL sagt zum Chip und Co "nur":
Erfolgt die Einreise aus Drittländern, die im Anhang II Teil 2 der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 577/2013 gelistet sind, so gilt:
- Jedes Tier muss durch eine deutlich erkennbar Tätowierung oder durch einen Microchip (dieser ist seit 3. Juli 2011 für neu gekennzeichnete Tiere verpflichtend) gekennzeichnet sein (Technische Anforderungen an den Transponder (PDF, 32 KB, nicht barrierefrei)),
- Voraussetzung für die Einreise ist, dass die Tiere in Begleitung einer verantwortlichen Person reisen. Die begleitende Person muss eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass die Verbringung des Tieres nicht dem Verkauf bzw. Besitzerwechsel dient.
- Die Einfuhr darf nur auf direktem Wege erfolgen. Sollten beim Transport nicht-gelistete Drittländer passiert werden, so hat der Halter bzw. der Bevollmächtigte in einer Selbsterklärung zu bestätigen, dass das Tier bei der Durchreise keinen Kontakt zu Tollwut-empfänglichen Tieren hatte und dass es das Beförderungsmittel bzw. den Flughafen nicht verlassen hat.
- Die Tiere müssen vor der Einreise einer Blutuntersuchung auf Antikörper gegen die Tollwut unterzogen worden sein. Diese Untersuchung muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens 3 Monate vor der Einreise erfolgen.
- Die Blutentnahme darf nur ein in dem jeweiligen Drittland autorisierter Tierarzt vornehmen. Die Blutuntersuchung selbst muss in einem von der Europäischen Kommission zugelassenen Labor erfolgen (Anhang 1 der Entscheidung der Kommission 2004/233/EG). Es wird empfohlen, vorher mit dem betreffenden Labor Kontakt aufzunehmen, um die Bedingungen für den Versand der Blutprobe abzustimmen. Sofern nach der Blutuntersuchung die vom Hersteller des Impfstoffes vorgegebenen Impfintervalle eingehalten wurden, braucht die Blutuntersuchung nicht wiederholt werden.
Alleine Punkt 3 ist spannend, woher soll ich denn wissen ob der Hund beim Verladen Kontakt mit was-weiß-ich hatte?! Wenn dann müsste doch die Fluggesellschaft sicherstellen, dass das nicht passiert, zumindest so lange ICH nicht aus dem Transitbereich raus darf und den Hund vermutlich gar nicht sehe.
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Hi
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der chip muss VOR der Impfung gesetzt sein, da nur der Chip eindeitig beweist, das es genau dieser Hund ist der geimpft wurde( sonst könnte es ja ein ähnlich aussehender sein)
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Hm,
aber wie prüft man das denn? Wird da irgendwo auf dem Chip notiert dass der Hund geimpft wurde?
Im dümmsten Fall kann ja auch irgendwer die Proben vertauschen oder einen falschen Aufkleber drauf machen. Es geht mir ja gar nicht darum das zu tun, ich will nur nicht den Hund noch mal impfen wenn es nicht unbedingt nötig ist und 30 Tage sind halt 30 Tage mehr, die wir nicht nach Deutschland dürfen. (Zugegeben hätten wir uns da schon früher kümmern können, haben aber nicht daran gedacht und wussten bis jetzt auch einfach nicht dass es da diese Fristen gibt.)
mahzouz
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die Chipnummer muss im Impfpass eingeklebt sein und dann wird bei Einreise geprüft ob Chipnr. "im Hund" und im Impfpass übereinstimmen
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Es muss sichergestellt sein, dass es sich bei dem Tier auch wirklich um das gegen Tollwut geimpfte handelt - es nicht ausgetauscht wurde. Deshalb erst Chip, dann Impfung.
Die Chip-Nummer ist/wird im Impfpass vermerkt.
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Danke für deine Antwort,
wir haben es auch mittlerweile in der EU-Verordnung (Nr. 576/2013) gefunden. Ein bisschen hatte ich gehofft, dass man es da vergessen hat so explizit zu formulieren.
In Anhang 3, 2d) heißt es "der in Buchstabe c genannte Zeitpunkt der Verabreichung liegt nicht vor dem Zeitpunkt der Anbringung des
Transponders oder der Tätowierung oder vor dem Zeitpunkt des Ablesens des Transponders oder der Tätowierung, der im entsprechenden Abschnitt des Ausweises angegeben ist;"wie ärgerlich...
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wird denn das Datum vermerkt, wann der Hund gechipt wurde?
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Ja.
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