-
-
Huhu liebe Foris,
wir sind ja nun schon länger auf Wohnungssuche und scheinen endlich tolle Wohnungen von einem super tollen Vermieter gefunden zu haben. Leider würde das für uns bedeuten das wir von Niedersachsen nach Sachsen - Anhalt ziehen müssten. Dort kenne ich mich überhaupt nicht aus mit den Regelungen für Hundebesitzer..
Wie sieht das denn dort aus mit Rottweilern? Soweit ich mich informiert habe stehen sie dort nicht auf der Liste und wir müssten in unserer Stadt 100 Euro Jährlich an Steuern zahlen. Aber muss ich als Hundehalter irgendwelche Prüfungen ablegen? In Niedersachsen habe ich schon den Hundeführerschein abgelegt.
Und wie sieht es dort aus mit Pflichtversicherungen? In Niedersachsen MUSS ein Hund eine Haftpflicht haben, welche eine gewisse Summe abdeckt. Die Haftpflkicht würden wir auch gerne beibehalten.
Ansonsten vielleicht noch irgendwas worauf ich als Hundehalter dort achten muss? -
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Tante Gockel hilft ungemein...
http://www.hundeguide24.de/hun…esetz-sachsen-anhalt.html
Ausserdem kannst Du dich auch mal auf der Seite der Stadt umsehen, in die du ziehen möchtest. Manchmal gibt es da ja abweichende Regelungen, z. B. zum Thema Leinenpflicht.
Egal ob Pflicht oder nicht: Eine Haftpflichtversicherung mit hoher Deckungssumme wäre für mich immer ein Muss, gerade bei Rottweilern, das ist ja doch ein grösseres "Kaliber", die alleine schon durch Sympathiebekundungen ein Kind mal umschubsen können. Aber auch Chihuahuas haben Zähne, die eine Hose zerfetzen können - also bitte nicht als Diskriminierung ansehen.
Dass in der neuen Wohnung Hunde erlaubt sein sollten, ist wohl auch ne Selbstverständlichkeit. Ich würde mir ggf. auch die Nachbarschaft anschauen und spätestens nach Einzug den freundlichen Rotti als Nachbarn vorstellen, um dummer Anmache zuvorzukommen.
Weiterhin viel Glück bei der Wohnungssuche - es wird sich schon etwas Passendes finden.
Gruss
Gudrun -
Hallo,
wir sind letztes Jahr nach Sachsen-Anhalt mit großem Hund (Labrador) gezogen. Als ich ihn für die Hundesteuer angemeldet habe, musste ich den Hund, Chipnummerzettelchen und die Unterlagen von seiner Haftpflichtversicherung mitbringen. Der Hund wird mit seiner Chipnummer aufm Amt registriert und falls er mal verschütt geht und im Tierheim landet können sie dadurch nachvollziehen zu wem der Hund gehört.
Prüfungen muss man keine ablegen. Ansonsten gibt es, zumindest hier wo ich wohne, keine Einschränkungen. Außer zur Brut- und Setzzeit.
Grüßle Nadine
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!