Wohnungssuche mit Hund unmöglich ?

  • Naja, je größer die Stadt desto mehr Wohnungen gibt es natürlich. Aber auch mehr Leute, die eine Wohnung suchen ;)


    Wenn ich z.B. die gleiche Suche (bis 500€ kalt, ab 50 m²) ausprobiere, bekomme ich in Hamburg 82 Angebote und in meiner Stadt (Kleinstadt) 17 :D

  • vorab, das ist mein Wissensstand. Ich gewähre keinerlei juristische Sicherheiten :D



    Aber Betrienskosten der Wohnung sind ja nicht gleich Kosten der Warmmiete - hier sind die Betriebskosten zB Treppenreinigung, Müll, Wasser und sowas. Extra hinzu kommt dann noch mein Gas- und Stromverbrauch, der über die Stadtwerke läuft. Und erst mit diesen Kosten habe ich meine Warmmiete - oder rechnet ihr das anders?!

    Miete setzt sich zusammen aus:
    - Kaltmiete
    - Betriebskosten
    - Heizkosten
    - Wasserkosten
    - Stromkosten


    Kaltmiete erklärt sich von selbst.


    Im §2 BetrKV (§ 2 BetrKV Aufstellung der Betriebskosten - dejure.org) ist gut aufgeschlüsselt was zu den Betriebskosten dazu gehört. Sofern es im Mietvertrag nicht anders steht (meist wird Bezug auf den §2 BetrKV genommen) , gehören die Wasser- und Abwasserkosten mit zu den Betriebskosten.


    Dazu kommen die Heizkosten, die in der Regel in Form eines monatlichen Abschlages an den Vermieter gezahlt werden.


    Das Kalt- und Abwasser wird über die Betriebskosten abgerechnet, sofern nicht anders festgehalten. Die Warmwasserkosten werden über die Heizkosten abgerechnet.
    Es kommt jedoch durchaus vor, dass das Kaltwasser nicht mit über die Betriebskosten abgerechnet wird. In diesem Fall wird der Vermieter den Mieter darüber informieren, dass er sich selbst beim regionalen Stadt-/Wasserwerk anmelden soll. Dies sollte im Mietvertrag auch so festgehalten werden.

    Strom meldet jeder selbst beim Anbieter seiner Wahl an.


    Am Ende eines Abrechnungsjahres werden Wasser- und Heizkosten dann nach tatsächlichen Verbrauch (unter Berücksichtigung der monatlichen Abschlagszahlungen) abgerechnet.


    ACHTUNG: auch hier gilt - es sei denn es ist im Mietvertrag anders festgehalten. Diesen sollte man eingehend prüfen.


    Vorgegeben ist die Warmmiete auch erstmal, aber die kann im Laufe der Zeit angepasst werden, spätestens wenn die erste Neben- und Betriebskostenabrechnung kommt. Und die vorgegebene Warmmiete richtet sich ja auch erstmal danach, was die Vormieter verbraucht haben, wieviele Parteien im Haus sind, auf die Müll, Versicherungen etc. umgewälzt werden kann, ob das Treppenhaus von den Mietern gereinigt wird oder dafür eine Reinigungskraft bezahlt wird, etc. Gas und Wasser sind hier in der Regel in der Warmmiete enthalten und richtet sich dann dementsprechend nach dem Verbrauch der Mieter.
    Der Mietspiegel wird immer in Kaltmiete angegeben.

    Vollkommen korrekt :bindafür:

    @Jessica83 In unseren Wohnungen waren immer vorher 2-Personen-Haushalte und trotzdem haben wir am Anfang immer 300 - 600 € Rückzahlung bekommen, ich weiß nicht, wie andere das schaffen so viel Nebenkosten zu verursachen :ugly:

    Ganz einfach. Die NK-Pauschale wurde von vornherein gänzlich falsch angesetzt vom Vermieter. Wenn diese, um den Mietpreis künstlich niedrig zu halten auf z.B. 1,20€/qm gesetzt wurde, ist es klar dass man die selbe Summe nochmal nachzahlt.


    In eurem Fall würde dies bedeuten, dass eure NK-Zahlungen tendenziell zu hoch angesetzt waren PLUS ihr im tatsächlichen Verbrauch eher sparsam seid.


    Dazu kommt, das ca. jede zweite Nebenkostenabrechnung von vornherein falsch ist. Ich lasse unsere immer vom Mieterschutzverein prüfen, wenn die NK pro qm sich nicht im Mittelfeld bewegen.

  • Aber es kommt doch drauf an, welche Heizung verbaut ist?! Ich hab hier zB das erste Mal eine Gastherme, also wird per Gas geheizt, welches von den Stadtwerken bezogen wird, also gehört bei mir das WARMwasser nicht zu den Betriebskosten, sondern nur das Wasser an sich...denke ich :-)

  • ja, das ist grundsätzlich richtig - aber stets im Mietvertrag definiert :-). Trotzdem kann die Gasabnahme über den Vermieter erfolgen und auf die Mieter umgelegt werden. Wie gesagt, steht immer im Mietvertrag.


    Viele Wohnungen die über Gastherme beheizt werden, haben für Warmwasser Durchlauferhitzer. Ist das bei dir auch der Fall?

  • nein, zum Glück nicht mehr - in der vorigen Wohnung gabs durchlauferhitzer, größter Scheiss überhaupt. Mit meiner ersten Gastherme bin ich hingegen ziemlich in love :herzen1: :applaus:

  • Jetzt hast du mich tatsächlich dazu gebracht, seit fast einem Jahr den MV mal wieder hervorzukramen :lol: also bei uns und unserer Gastherme wurde unter "Betriebskosten" im Standartmietvertrag "Heizkosten" und "Wassererwärmung" durchgestrichen, läuft also komplett und ausschließlich über die Stadtwerke.


    Bzgl Zurückzahlungen von Betriebskosten- oder Strom/Gas-Vorauszahlungen ist meine These auch, dass es einfach an den Elektrogeräten, Glühbirnen und dem generellen Heizverhalten liegt. Ich hab hier letztes Jahr fast ausschließlich alle Elektrogeräte neu gekauft und vor allem beim Kühlschrank auf A+++ geachtet, die Armatur in der Badewanne hab ich durch so eine Grohe-Therm oder wie das ding heisst ersetzt, das ist auch etwas Wassersparendes verbaut und die Tempratur der Gastherme für die Heizung habe ich nie über 50grad eingestellt, außerdem läuft unser Thermostat auf Eco-Modus, heisst bei 22 Grad Raumtemperatur schaltet sich die Heizung eh aus. Und fast alle Lampen hab ich auf Led umgestellt - ich denke, das hat so Einiges zur der Rückzahlung beigetragen. Meine Spülmaschine läuft auch immer im Eco-Modus, allerdings dusche ich sehr lange...bin gespannt, wie der Wasserverbrauch bei der Betriebskostenabrechnung aussehen wird, die kommt wohl nächsten Monat.

  • Hallo ihr lieben,
    ich bin kurz vorm verzweifeln!!! vielleicht kann jemand helfen bzw. kennt jemand der helfen kann. Ich suche dringend ne neue Wohnung für meine kleine familie (zwei erwachsene + ein kind). grundlegend nicht unmöglich, allerdings sollen unsere zwei vierbeiner nätürlich mit und die schufa ist dank meines ex auch nicht sauber. nun bekomme ich überall absagen :verzweifelt:


    Ich: in ihrer anzeige steht, haustiere nach vereinbarung, wir haben zwei hunde.
    Vermieter: hunde sind kein problem, was sind das denn für welche?
    Ich: ein labrador und eine deutsche dogge
    Vermieter: Labrador geht ja noch, aber dogge... oh gott... nein... schönen tag noch!


    Meines erachtens nach ist die dogge doch auch ein Hund, ja... so groß wie ein pony... aber ein herzensgutes ruhiges und liebevolles Wesen.


    Ich weiß echt nicht mehr was ich machen soll :hilfe:


    Wir suchen ganz dringend in Berlin und direktes umland!
    Ich will einfach nicht gezwungen sein mich von meinem Rudel zu trennen :(


    :hilfe: :hilfe: :hilfe:

  • Hallo...Helfen kann ich Euch leider nicht aber wünsche Euch alles Gute.
    Deine Verzweiflung kann ich gut verstehen-ich war auch schon mit 3 Bordern und einem Kind in dieser Situation.
    LG Alex

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