Genehmigte Hundehaltung im Büro - wann Rücknahme möglich?
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Liebe Leute,
hoffentlich kann mir jemand helfen.
Ich habe seit Sommer 2004 von meinem Arbeitgeber die Genehmigung, dass ich meinen kleinen Hund den ganzen Tag mit zur Arbeit nehmen kann. Klappt wunderbar für alle Beteiligten.
In 2009 wird "meine" Firma mit zwei weiteren fusionieren.
Kann mein Arbeitgeber die Genehmigung dann zurück nehmen und mich dazu in Schlussfolgerung "zwingen" meinen Hund abzuschaffen - (eine Vollzeit-5-Tage-Sitting kommt für mich im Sinne des Hundes nicht in Frage)?
Ich möchte gern die rechtlichen Möglichkeiten vor einem baldigen Gespräch mit meinem Chef wissen, damit ich weiß, wie ich in dieses Gespräch rein gehe.
Oder weß jemand, wo ich Auskunft sonst beziehen kann?
LG
Summse -
- Vor einem Moment
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Hi
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was soll das denn für eine genehmigung sein? is das was schriftliches? zeitliche begrenzung? teil des arbeitsverhältnisses?
ich würde so etwas immer über die persönliche schiene probieren, kenne aber deine firma nicht;) geschweige denn deinen chef.
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Zitat
was soll das denn für eine genehmigung sein?
Das ich den Hund jeden Tag mit zur Arbeit nehmen darf. Den Begriff "Genehmigung" nehme ich zurück - "Erlaubnis" trifft es besser.
Zitatis das was schriftliches?
Mündliche Vereinbarung.
Zitatteil des arbeitsverhältnisses?
Nein, aber vielleicht sollte ich meinen Chef mal auf Lohn für den Hund ansprechen - der kleine sorgt ja für gutes Betriebsklima.. hhihihihi
Spaß beiseite:
Ich weiß nur, dass es wohl vergleichbar mit dem Mietrecht geregelt sein soll. D.h., eine Erlaubnis kann nur aus triftigen Gründen wohl wieder entzogen werden.
Wo dies steht,... schwarz auf weiß wüßt ich gern.Arbeitsrechtlich bestehen hierzu keine Regelungen.
In der Zeitschrift DOGS soll was drüber stehen, die werd ich mir mal besorgen.
Mir liegt einfach am Herzen, dass ich meine "Rechte" kenne und wie ich in das Gespräch mit dem Chef rein gehe, ein Hund ist ja keine Sache, sondern Bund fürs Leben - persönlich hin oder her, denn da ist mein Chef sehr launisch veranlagt :wink:
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Abprachen mit deinem Chef haben auch nur ihm gegenüber Gültigkeit (auch mündlich gültig, schriftlich ist gut wegen Beweissicherung), neue Gesellschafter brauchen sich nicht daran zu halten. Sollte aber (von deinem Chef) bereits mit den neuen Gesellschafter abgeklärt werden, daß bestehende Absprachen mit ihm auch für weitere Gesellschafter gilt.
Rechtlich hättest du "nur" deinem jetzigen Chef gegenüber ein "Vertragsverhältnis" - die neuen wären nicht daran gebunden.Schönen tag noch
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Zuerst mal einen lieben Gruss von meiner Frau die Betriebsrätin in einem 230-Seelen-Büro ist.
Ein wie auch immer geartetes "Gewohnheitsrecht" (analog zum Mietrecht) ist erst nach 3 Jahren begründet. Ergo Sommer 2004 -> Sommer 2007. Und selbst dann wird das "schwierig". Ein Ablteiten eines Gehaltsanspruchs aus welchen Grnden auch immer ist leichter.
Denn der Arbeitgeber kann den (privaten) Hundeaufenthalt zu jeder Zeit ganz oder teilweise "verbieten". Ein Hund am Arbeitsplatz ist eher die Seltenheit denn die Regel. Arbeitsgerichte werden das vermutlich ähnlich sehen.
Du hast es versäumt das schriftlich zu fixieren. Das würde die Sache deutlich erleichtern. Wenn Dir Dein Hund am Arbeitsplatz so wichtig ist wirst Du einen Anwalt um Auskunft beühen müssen. Ein aktuelles Grundsatzurteil gibt es unseres Wissens nach nicht. Und "kein Grundsatzurteil" heisst immer dass ein eventueller Rechtsstreit entweder so oder so ausgehen kann.
Wenn Dein Chef nicht von sich aus nicht bereit ist den Hund weiterhin im Büro zu dulden, dann sieht es eher mau es. Und wenn auch nur ein Kollege auf den Hund allergisch reagiert, dann ist er ohnehin weg. "Sorgfaltspflicht des Unternehmers" ...
... egal was Du tust, Du solltest Dich gut auf das Gespräch vorbereiten, evtl. wirklich mithilfe eines Anwalts. Und sollte diesmal eine "Genehmigung" dabei rumkommen, dan halte das schriftlich fest. Die aktuelle Gesetzeslage gibt wohl eher ein Goodwill Deines Chefs, denn ein verpflichtendes Muss her.
RtR
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siehste, allergie daran habe ich garnicht gedacht. da hat riotherat natürlich den nagel auf den kopf getroffen! wolen wir es mal nicht hoffen, und wenn es bis dato keine probleme gegeben hat, dann klappt dat schon.
du hast ja noch zwei jahre zeit, bis dahin geld sparen und dem hund dann ein kindermädchen kaufen;)
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Moin Summse
ich würde das auf keinen Fall auf die harte Schiene versuchen (mit Anwalt und Recht haben, usw.), denn wenn mir als Chef ein Mitarbeiter auf diese Tour kommen würde, würde ich von haus aus abblocken...
Versuch es lieber auf die freundliche, persönliche und menschliche Art – falls der Hund denn wirklich ein Problem werden würde. (Von selber würde ich das gar nicht ansprechen, wie heisst es so schön " wozu denn schlafende Hunde wecken.." :wink:Du könntest ja mal mit deinen Kollegen reden, dass die dann für den Fall der Fälle auch hinter dir und deinem Hund stehen und ggf. ein gutes Wort bei deinem Chef einlegen könnten. Wenn alle deiner Kollegen dafür sind, dann sollte wohl dein Hund auch in Zukunft kein Problem sein.
Und wenn die neuen Gesellschafter auch nicht unbedingt Hundefans ein sollten, so ist ja der Aufenthalt des Hundes wohl nicht in deren Büro – oder hast du mit den Chefs ein gemeinsames Zimmer?
Liebe Grüße
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Hallo Sumse,
ich bin selber Arbeitgeber und ich würde Dir auch raten,
wenn Du ein gutes Verhältniss zu deinem Chef hast,
erstmal in Ruhe das ganze mit Ihm zu besprechen.Eventuell könnt Ihr ja jetzt immer noch was "schriftliches"
abfassen, das es bei dem Zusammenschluss gar nicht erst
zu Streitigkeiten kommt. Einen Anwalt kannst du bemühen
wenn Ärger in Sicht ist. Aber da mache ich Dir nicht allzu
grosse Hoffnungen. Ich denke wenn dann kommst du mit
"reden" am weitesten. Ich drücke Euch ganz feste die Daumen
das alles gut geht. -
Vielen Dank für die Antworten
LG
Summse
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