Was dürfen Mitarbeiter von OA und Polizei in ihrer Freizeit?

  • Der Waldschrat hat noch nicht mal gesagt für welche Behörde er in welcher Funktion arbeitet ?
    Sich als Kollege ausgeben, mögen die Echten gar nicht....schon gar nicht wenn es um Einschüchterung, Bedrohung, Verfolgung und Belehrung geht :rotekarte: Das kann ihm teuer zu stehen kommen.


    Ich hoffe, das Rumpelstilzchen bekommt sein Fett weg :dafuer:


    Nun mache dir keine Gedanken, du hast nichts unrechtes getan....er aber !

  • Hier kannst Du dir auf Karten alle NSG in NRW anschauen:


    http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/nsg/de/karten/nsg

    Danke. Da wo sich das ereignet hatte, ist nach dieser Karte kein Naturschutgebiet und auf den Teilen dieser knapp zweistündigen Runde wo NSG ist, hab ich die Hunde eh angeleint (ohne vorher zu wissen, dass das da sein muss) weil mir das zu dicht an ner größeren Straße ist.




    wenn jemand der sich so aufführt , wirklich bei Ordnungsamt oder Polizei wäre , wäre er da jedenfalls schon falsch ..


    Bei solchen pappnasen hilft eigentlich am besten direkt selbst die Polizei rufen und angeben, dass man hier bedroht wird . Meist sind sie aber schon bei der bloßen Androhung schnell weg .


    Mach Dir keinen Kopf mehr , solche Leute suchen nur Opfer .

    Das hab ich auch gedacht, dass er da wohl nicht richtig wäre bei dem Benehmen.


    Ich geb mir ja schon Mühe, mir nicht zu sehr auf der Nase rumtanzen zu lassen und bin auch schon etwas durchsetzungsfähiger geworden, aber leider fehlt mir in solchen Situationen dann oft doch ein bisschen der Schneid, solche Menschen einfach auflaufen zu lassen bzw es einfach mal drauf ankommen zu lassen.


    Ich hoffe, das Rumpelstilzchen bekommt sein Fett weg :dafuer:

    Glaub ich nicht, ich hab ihn ja nicht fotografiert. ;)


    Aber zumindest weiß ich jetzt, dass ich dort mit abgeleinten Hunden gehen DARF, definitv, und kann ihn beim nächsten Mal einfach abservieren, falls es ein nächstes Mal gibt.

  • Oh was ist das denn für ein Schrott, was trefft ihr bloß für komische Leute?
    Ich würde mir da überhaupt keine Sorgen machen, wenn das angeblich ein Privatwald ist, hat dir weder Polizei noch OA irgendwas zu verbieten, sondern nur der Waldbesitzer selbst.


    Und ausserdem wollte sich dieser Typ nur wichtig machen und seinen Willen durchsetzen.
    Ich wär einfach weitergegangen und hätt ihn plärren lassen, denn solange solche Menschen frei rumlaufen dürfen, dürfen deine Hunde das auch. Der war nämlich garantiert gefährlicher als deine Hunde. :D

  • wenn das angeblich ein Privatwald ist, hat dir weder Polizei noch OA irgendwas zu verbieten, sondern nur der Waldbesitzer selbst.

    DAS stimmt nicht, die gesetzlichen Vorgaben machen keinen Unterschied bei den Waldbesitzern!

  • In NRW dürfen Hunde ganzjährig auf Waldwegen (egal ob Privat-, Kommunal- oder Staatswald, egal ob Wanderweg oder nicht) frei laufen

    Das wird aber durch kommunale Regelungen überlagert.


    Hier bei uns gibt es eine Verordnung, die besagt:


    "Auf den Straßen und in den Anlagen sind Hunde und andere Tiere an der Leine zu führen."
    "Öffentliche Straßen im Sinne dieser Verordnung sind alle dem öffentlichen Verkehr dienenden Flächen (Straßen, Wege, Plätze), auch wenn sie nicht Eigentum der Gemeinde sind."
    "Anlagen im Sinne dieser Verordnung sind ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse alle der Öffentlichkeit bestimmungsgemäß zugänglichen Erholungsflächen, Waldungen, Gärten, Alleen, Parks, Friedhöfe, Sport- und Kinderspielplätze sowie die Gewässer mit ihren Ufern und Böschungen."


    D.h., dass hier überall Leinenpflicht ist.



    Müsste man im geschilderten Fall der TE vielleicht auch mal prüfen.
    Dann hätte Marula Argumente, wenn sie so einen Kampfsportler nochmal trifft.

  • Nein, Kommunalrecht ist dem Landesgesetz untergeordet.
    Damit kann keine Kommune Leinenzwang im Wald anordnen.


    Man muss im Einzelfall prüfen, ob das "waldähnliche" Gebiet als Parkanlage gilt (eigentlich immer nur innerstädtisch bei großen Parks mit relativ viel Baumbestand)


    http://www.ksta.de/bergisch-gl…ld,15189226,16733196.html


    https://www.wald-und-holz.nrw.…nzwang-auf-waldwegen.html


    http://www.gregor-jonas.de/dom…es/hunderecht-synopse.htm

  • ich denke auch; wenn solche Leute androhen: "Ich rufe gleich die Kollegen" , wäre die beste Reakton das eigene Handy mit dem Kommentar zu zücken; "Die Arbeit nehme ich ihnen gerne ab."
    Dann sind sie ganz schnell verschwunden. Denn vom Ordnungsamt oder der Polizei sind die bestimmt nicht.


    LG


    Franziska mit Till

  • Müsste man im geschilderten Fall der TE vielleicht auch mal prüfen.Dann hätte Marula Argumente, wenn sie so einen Kampfsportler nochmal trifft.

    Das war außerorts und mitten im Wald, kein Stadtwald oder so. Der Wald ist Teil einer Naturparkregion, aber soweit ich das aus dem Kartenmaterial absehen kann ist dieses Waldstück kein Naturschutzgebiet (Naturpark ist ja nicht gleich NSG).


    Auf der Internetseite der Gemeinde steht dazu nix, da finde ich nur die normale Hundesteuersatzung, das übliche Zeugs zum Sachkundenachweise etc pp.
    Auf der Internetseite der Kreisstadt ist nur die Rede von Leinenpflicht im Zusammenhang bebauter Ortschaften und so, "in freier Landschaft" und auf "nicht umfriedeten Grünflächen" ist Freilauf ausdrücklich erlaubt.


    Aber ich werd mich nochmal weiter informieren. Dann kann ich mir die entsprechenden Wische ausdrucken und in die Tasche stecken und falls mir der Typ nochmal begegnet, was ja sooooo wahrscheinlich nicht ist, da es da eben normalerweise eher leer ist und sich alles verläuft und ich den vorher noch nie getroffen hatte, dann kann ich dem gelassen entgegen sehen.

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