Vermieterin vom Hund überzeugen

  • ein Hundeverbot kann nicht einfach so nachgetragen werden, dafür muss es nun mal triftige Gründe geben. Zudem muss eine Interessensabwägung des Vermieters zwischen Mieter, Vermieter und anderen Mietparteien statt finden und so lange es keine triftigen Gründe gibt, die gegen einen Hund sprechen, kann die Hundehaltung nicht verboten werden, weil dies sonst auf eine unangemessene Benachteiligung des Mieters hinausläuft.
    Unser Studium geht jetzt noch mindestens 3 Jahre, was danach kommt, werden wir dann sehen. Ich habe Freunde, die selbst berufstätig sind und einen Hund haben und das auf ganz verschiedene Art und Weise regeln, sodass es NICHT zum Nachteil des Hundes ist. Lösungen gibt es auf jeden Fall, du kannst mir glauben, dass wir uns da schon ausführlich Gedanken drüber gemacht haben.
    Ich weiß, dass du es nicht böse meinst, sondern nur gut. Nur habe ich mittlerweile keine Lust mehr, mich für unseren Wunsch zu rechtfertigen. Und selbst wenn ihr unseren Plan undurchdacht findet, würde das nichts an unserer Entscheidung ändern. Wir machen uns seit 1,5 Jahren jeden (!) Tag Gedanken darüber. Jeden. Tag. Und wir wurden seit diesen 1,5 Jahren so unglaublich oft darauf hingewiesen, ob wir wüssten, auf was wir uns da einlassen, was ein Hund auf lange Sicht bedeutet und so weiter und so fort. Ja, wir wissen, worauf wir uns einlassen.
    Deshalb kann ich es einfach nicht mehr hören, wenn wieder mal jemand seine Zweifel kund tut, sorry nimm es mir bitte nicht übel.
    Ich würde mir einfach wünschen, dass man unsere Entscheidung akzeptiert und uns vertraut, dass wir nicht zu Nachteilen des Hundes handeln, sondern verantwortungsbewusste Menschen sind.
    Mittlerweile traut man sich schon gar nicht mehr zu erwähnen, dass man gerne einen Hund hätte, weil einfach jeder seinen Senf dazu geben muss.

  • Und was spricht dagegen, dass es der Hund der Mutter wird, also auch am erstwohnsitz der Mutter mit hundesteuer gemeldet ist und dann halt häufig zu Besuch ist?!? Dass der Hundebesuch die Häufigkeit der Anwesenheit übersteigt um noch als "Besuch" zu gelten muss seitens des Vermieters auch erstmal bewiesen werden.
    Und wenn es doch eh nur noch wohnen auf zeit ist, würd ich's einfach durchziehen, und mal gucken was passiert. Höchstwahrscheinlich nichts. Wenn in deinem Leben grad zeit und Platz für einen Hund ist und du "den" perfekten Hund gefunden hast, würd ich's nicht an der Mietsituation scheitern lassen. Hätte ich mir letztes Jahr nicht meinen Welpen geholt (trotz Haustierverbot laut Mietvertrag) und hätte bis dieses Jahr gewartet, als wir im August unsere "Hund erlaubt" Wohnung bezogen haben, hätte ich mich schlicht und einfach um den Welpen gebracht, denn der wäre jetzt absolut zeitlich nicht machbar.
    Muss man wissen, wie weit man sich in seinem "Persönlichen Glück" einschränken lassen wird.

  • Also erstmal vorne weg: Ich drücke dir die Daumen, dass alles klappt, was du dir vorgenommen hast! Hundehaltung kann einfach einem Herzenswunsch sein in dem man sich voll und ganz ergibt :rollsmile:


    Ich finde es ehrlich gesagt etwas unnötig und zum Teil unverschämt wenn dir hier x-User versuchen wollen deine Planung wieder auszureden, weil es nicht sooo optimal verläuft wie in einer üblichen Hundehaltung! Ganz ehrlich, wenn es nach der Meinung von anderen ginge, hätte ich wohl auch keine Hunde, schließlich bin ich berufstätig, 8 std. ausser Haus, das grenzt ja schon an Tierquälerei :hust:


    Wichtig ist, was du daraus machst! Lass dir nicht in den Brei spucken, mach dein Ding und plane gut...geh mit vollen Elan und mit dem Herzen dran, dann klappt das auch!

  • Wenn ihr euch ja seit 1,5 Jahren Gedanken macht warum muss es dann umbedingt jetzt durchgeboxt werden und kann nicht noch warten? Das verstehe ich halt nicht? Warum muss es dann umbedingt jetzt sein wo es doch so schwierig ist bei euch?
    Und zum Thema Mietvertrag. Ich weiß nicht ob du es anscheinend nicht genau gelesen hast aber im zweifelsfall wärt ihr im Nachteil. Wenn der Vermieter es nicht will bekommt er sowas auch durch.
    Ja ich glaub dir das du darauf kein bock mehr hast. Aber meinst du nicjt wenn dir soviele leute raten es zu überdenken oder abzuwarten das da dann nix wahres dran ist? Es meint keiner böse sondern nur zum wohle des Tieres. Und wenn du es dir ja schon so oft anhören musstest dann kannst du dir ja nicjt so sicher sein wenn du daher noch Nachfragen musst oder? Meinst du wirklich das es nicht ein blöder start für deinen hund ist wenn du sowas vor Gericht durch boxen willst? Wie gesagt ich hab schon oft von solchen Fällen gehört die es zwar geschafft haben aber innerhalb kürzester zeit die Kündigung bekommen haben weil der hund dann angeblich andere Mieter stört durch Geruch, gebell oder sonstiges.
    Naja...eigentlich wollte ich dir nur einen denkanstoss geben. Aber anscheinend bist du da in deiner Ansicht schon zu fest gefahren. :/

  • Also, dass der Vermieter das Verbot zur Hundehaltung im Vertrag nachtragen kann stimmt nicht. Einseitige Änderungen des Mietvertrages sind nur in wenigen Ausnahmefällen möglich und schon gar nicht zum Nachteil des Mieters.
    Deine Vermieter müssen bei der Ablehnung der Hundehaltung begründen weshalb sie das nicht möchten. Pauschal eine Absage erteilen ist laut BGH Urteil nicht in Ordnung. Stattdessen muss eine Interessensabwägung der beteiligten Parteien stattfinden. Und solange in deinem Haus, wie du schon sagtest, keiner eine Hundehaarallergie hat, wird es für den Vermieter schwer, da irgendwelche eigenen Belange durchzusetzen, um die Hundehaltung zu untersagen.


    Wäre dein Vermieter privat und eventuell eine ältere Dame, die mit der Miete ihre Rente aufstockt, würde ich in diesem Fall an dieser Stelle eventuell auch den Hundewunsch nach hinten stellen.
    Aber da es sich bei dir nicht um einen privaten Vermieter handelt, sondern um eine Gesellschaft und du niemanden persönlich in eine blöde Situation bringst, würde ich persönlich da noch dran bleiben. Wohnungsunternehmen kennen die Rechtslage meistens sehr gut und dein Vermieter weiß wahrscheinlich, dass er schlechte Karten vor Gericht hätte. (damit sage ich nicht, dass du dein Recht einklagen sollst) Daher gab es wahrscheinlich auch nur eine ganz kurze Absage, ohne rechtlich haltbare Argumente- er hat nämlich keine. Oft setzen Vemieter nämlich einfach darauf, dass der "einfache" Mieter sich nicht gut genug mit der Rechtslage auskennt und Sachen dann einfach so hinnimmt.


    Wenn dir der Hundewunsch wirklich ernst ist und ansonsten alles drumherum passt, dann würde ich an deiner Stelle nochmals ein Schreiben aufsetzen, in dem du erklärst, dass du die unbegründete Absage so nicht hinnimmst, nochmals sachlich deinen Wunsch äußert und auf das BGH-Urteil hinweist. Auch wenn nicht unbedingt erforderlich, macht es zusätzlich noch einen guten Eindruck, wenn man innerhalb der Hausgemeinschaft Unterschriften sammelt um zu zeigen, dass keiner im Haus etwas dagegen hätte wenn ein Hund einzieht. (Geht natürlich nur, wenn wirklich alle einverstanden sind ;) )
    Adressieren würde ich dieses Schreiben an den Geschäftsführer, wenn du mit deiner Sachbearbeiterin nicht weiter kommst.


    Ich finde man braucht bei sowas auch kein schlechtes Gefühl zu haben. Das sind Unternehmen, für die solch ein Schriftverkehr Teil des täglichen Geschäfts ist.


    Ich kann deinen Wunsch total nachvollziehen, denn ich habe 5(!) Jahre gewartet bis für mich der richtige Zeitpunkt für einen Hund war. Und ich bin jetzt auch mitten im Studium und finde dass es genau der richtige Zeitpunkt war. :)


    Von der anderen Idee mit der Übergangslösung bei deiner Mutter halte ich persönlich auch nichts. Wenn ein Hund einziehen soll, musst du gerade in der ersten Zeit 100% für ihn da sein und das geht einfach nicht wenn er eigentlich wo anders wohnt.

  • Danke an alle Leute, die mich hier unterstützen, wir stehen wirklich mit vollem Herzen hinter unserem Traum und da kann kein User hier dran rütteln.


    Ich seh es halt auch so, dass der Zeitpunkt und alle Umstände für die nächsten 3 Jahre jetzt perfekt sind für einen Hund und durch die Mietsituation wollen mein Freund und ich uns das nicht verderben lassen.
    Bei meiner Mutter möchte ich den auch nicht lassen, der soll wirklich am aller liebsten zu uns ziehen. Und das werde ich durchsetzen, so schnell gebe ich nicht auf.

  • Solange du für dich weißt, dass es hinhaut, lohnt es sich auch für diesen Hundewunsch zu kämpfen. Du wirst nie wieder so viel Zeit haben wie im Studium um eine Beziehung zu deinem Hund aufzubauen, ihn zu erziehen und ihn auf das spätere Leben vorzubereiten, wenn du dann mal arbeiten gehen musst.


    Bei uns war es auch so, dass einfach alles gepasst hat, nur dass in unserem Mietvertrag ausdrücklich ein Tierhaltungsverbot drin stand.
    Bei mir war der Hundewunsch auch jahrelang so stark, dass ich einfach alles dafür getan hätte (und immer noch tue) damit es funktioniert.
    Daher habe ich meinen Vermieter einfach trotzdem gefragt. Wobei das größte Problem damals in meinen Augen eigentlich der "Hausmeister" war, der direkt im Nachbarhaus lebt und sich hier vor Ort um alles kümmert. Als ich ihn vor 2 Jahren mal auf einen Hund ansprach, in der Hoffnung, dass er beim Vermieter ein gutes Wort für uns einlegt, meinte er nur, dass Hunde doch nur Lärm und Dreck machen würden....also gehört er schon zur Kategorie der Menschen die einfach keine Hunde mögen.
    Aber jetzt wo der Hund da ist und er ihn von Welpen auf gesehen hat, unterhält er sich inzwischen viel öfter mit mir und fragt, wie der Hund sich denn so machen würden und wieso ich ihn denn die Treppen hoch und runter trage... also für jemanden, der anfangs meine allergrößte Sorge war und von dem ich dachte, er würde Hunde hassen, zeigt er sich inzwischen schon sehr interessiert. xD
    Was ich damit nur sagen will ist, dass man anfangs vielleicht das Gefühl hat, man würde sich durch dieses Nachbohren und "Nerven" unbeliebt machen, aber wenn man dann endlich die "Hürde" Vermieter geschafft hat, kräht da irgendwann auch kein Hahn mehr nach, solange es keine Probleme mit dem Hund gibt.
    Wenn das ein Wohnungsunternehmen ist, haben die ganz andere Sachen zu tun als dich ständig zu kontrollieren und zu überprüfen. Ich kann nur für mich sprechen, aber in meinem Fall hat sich das "Durchboxen" auf jeden Fall gelohnt.

  • @Quetzal


    Danke, das macht mir echt Mut, sowas zu hören :)
    Super, dass du die Hürde "Vermieter" geschafft hast, das freut mich sehr, ich kann mir vorstellen, wie toll es sein muss, endlich seinen neuen, haarigen Mitbewohner bei sich zu haben :cuinlove:
    Wie habt ihr denn dann letzten Endes euren Vermieter überzeugen können? Hat der Hausmeister dann doch noch ein gutes Wort beim Vermieter eingelegt oder habt ihr euch den Hund einfach trotz Verbot geholt?
    Ich hoffe, dass es in meinem Fall auch so ein schönes Ende nimmt :tropf:

  • Ich seh das leider vollkommen anders und bin da auf der Seite von @Little Monster.
    Wenn ihr es durchboxen wollt, bittesehr. Dann richtet sicg aber auch drauf ein, dass es gewaltig in die Hose gehen kann. Und dass im schlimmsten Fall der Hund wegen ungeklärter Mietverhältnisse nicht doch zurück ins Tierheim muss, weil ihr sonst auf die Straße kommt. Es kann gut gehen, aber es kann auch ganz anders aussehen. Wenn ihr den Kampfeswillen und das nötige Geld dafür habt - viel Erfolg. Ich kann es euch nur wünschen.


    Und zu den ganzen Leuten, die euch einen Hund ausreden möchten: Nö. Ein Hund ist immer noch ein Hund. Es is kein Kind, man kann dem Hund vieles beibringen und auch mal durchsetzen, dass er halt still auf seinem Platz zu sein hat. Aber unsichtbar kann er sich in der Wohnung auch nicht machen...


    Die Leute, die hier sagen, warte noch ein paar Monate, sind halt nur vernünftig, haben Erfahrungen gemacht. Nun kommt es auf lausige paar Monate auch nicht mehr an, sodass ihr dann in Frieden leben könnt.
    Im Übrigen kenne ich es von einigen Tierheimen und fast allen Züchtern, dass genau wegen solcher Fälle eine schriftliche Bescheinigung vorliegen soll, dass Hundehaltung erlaubt ist. Damit der Hund nach paar Wochen Stress in der Wohnung nicht wieder zurück muss.

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