Vermieterin vom Hund überzeugen
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Eine schriftliche Bestätigung ist die Voraussetzung. Wenn sie es nur mündlich bestätigt kann sie jederzeit sagen, dass dies nie der Fall gewesen wäre. Deshalb alles schriftlich absichern.
Bei uns gibt es die Bestätigung immer auf das jeweilige Tier bezogen. Mit Rasse, Geburtsdatum und Einzugsdatum. Jeder weitere Hund muss separat genehmigt werden.
Wie gesagt: Ohne triftigen Grund kann sie die Hundehaltung nicht ablehnen. Ist eben nur die Frage, ob man sich Stress mit einem Vermieter leisten möchte oder nicht. Da ihr sowieso nur noch ein Jahr dort wohnt...aber auf einem unkomplizierten und freundlichen Weg ist natürlich immer besser.
Vielleicht kannst du ja wirklich vom Tierheim eine Bescheinigung einholen? Also wegen der Wohnung.
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Hallo,
ich bin ebenfalls Studentin und habe seit einem halben Jahr einen Hund. Als ich damals in meine Studentenwohnung gezogen bin, stand in meinem Mietvertrag auch ausdrücklich, dass Tierhaltung nicht erlaubt sei. Nach der bereits erwähnten Rechtsprechung habe ich meinen Vermieter dann trotzdem mal angerufen und ihn ganz nett gefragt ob es nicht doch möglich wäre und der Hund würde ja haftpflichtversichert werden und wäre auch kaum alleine etc.
Er reagierte ganz ähnlich wie deine Vermieterin, von wegen 60m² für zwei Personen und dann auch noch ein Hund, das wäre doch zu klein, er habe selber nichts mit Hunden am Hut und könne das nicht nachvollziehen, wieso man sich sowas antun würde. Aber letztendlich sagte er dann, dass er die Rechtsprechung wohl kenne und da jetzt keine Möglichkeit habe gegen zu argumentieren. Ich solle ihm nur Bescheid geben, wenn es denn soweit sei.
Also ganz glücklich ist er wohl damit nicht aber glücklicherweise ist das deutsche Mietrecht ziemlich Mieterfreundlich und es müssen schon triftige Gründe vorliegen, um eine Haltungserlaubnis wieder entziehen zu dürfen.
Wie gesagt, ist mein Hund jetzt seit einem halben Jahr hier und wir haben überhaupt keine Probleme gehabt. Unsere Nachbarn im Haus haben sich teilweise sogar sehr gefreut und das ältere Ehepaar von meiner Etage sagte sogar, dass es toll ist, dass "jetzt endlich wieder etwas Leben ins Haus kommt".Obwohl rechtlich gesehen die Hundehaltung nicht mehr pauschal verboten werden darf, sollte man, wenn man merkt, dass der Vermieter absolut nicht damit einverstanden ist, trotzdem abwägen ob man da das gute Verhältnis zum Vermieter auf Spiel setzen möchte.
Da deine Vermieterin ja bisher nur leichte Bedenken geäußert hat und es kein klares Nein gab, würde ich ihr an deiner Stelle erzählen, dass ihr euch schon in einen Hund verguckt habt, ihr eventuell Fotos von ihm zeigen und erzählen wie er so ist. Und dann erwähnen, dass er womöglich an jemand anderen vermittelt wird, wenn ihr euch nicht bald entscheidet.
Ein persönliches Gespräch bzw. Telefonat finde ich bei so etwas übrigens auch immer viel besser und angebrachter als Schriftverkehr.Viel Erfolg. :)
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bevor ich ins eigene Haus gezogen bin hatte ich 3 Vermieter, die alle keine Probleme mit Tieren hatten. Vermieter Nummer 1 meinte beim Auszug, dass er noch nie eine so ordentliche Wohnung abgenommen hat. Vermieter Nummer 3 teilte mir auf die Mitteilung, dass ich zu meinem Hund einen Wurf Katzen, der eingeschläfert werden sollte, übernommen habe mit, dass ich ihn nicht benachrichtigen muss, so lange ich mir keinen Esel in der Wohnung zulege.
Ich würde auch das persönliche Gespräch suchen und vielleicht, wenn das Tierheim einverstanden ist, während eines Gassiganges mit dem Hund bei der Vermieterin vorbei schauen. So kann sie sich dann ein Bild von dem Tier machen. Und wenn sie dann weiterhin nein sagt, dann würde ich warten bis ich eine Wohnung habe in der Tiere erlaubt sind.Liebe Grüße
Elke -
Ich hab mir jetzt gedacht, dass ich diese Woche nochmal auf eine Antwort seitens der Vermieterin warte, damit sie sich nicht gestresst o.ä. fühlt.
Wenn sie sich dann immer noch nicht meldet, werde ich sie freundlich per Brief um ein persönliches Gespräch bitten (sie wohnt selber nur ein Dorf weiter weg), per Telefon ist bei ihr leider keine gute Idee, lieber face-to-face.
Aber selbst wenn sie mir in diesem persönlichen Gespräch die Hundehaltung erlaubt, wär's am besten, wenn ich das auch nochmal schriftlich bestätigt bekommen könnte. Darum kann ich sie ja dann bitten, wenn es so weit kommen sollte...Ich freue mich, dass ihr so rege an der Diskussion teilnehmt und mir eure persönliche Erfahrung mitteilt, super!
Aber.. warum rufst Du nicht an und bittest um ein persönliches Gespräch?
Was machst Du denn, wenn sie auf Deinen zweiten Brief auch nicht reagiert? -
Ich würde auch anrufen und nach einem persönlichen Termin fragen.
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Nein, du hast Glück
und ich hab ja selbst keine schlechten Erfahrungen gemacht.
Oder dein Vermieter hat noch keine solche Erfahrung gemacht:
Wenn man eh vor hat auszuziehen, würd ich's auch ohne offizielle Erlaubnis machen.
Außerordentlicher Kündigungsgrund ist Hundehaltung nur in ganz bestimmten Fällen, und auch da ist der Vermieter in der Beweispflicht (zB die angesprochene Allergie einer Mietpartei).Wir habens so gemacht und über ein Jahr ohne Erlaubnis den Hund in derWohnung gehalten und sind jetzt frisch umgezogen - aber wir hätten auch die Mittel zu einem früheren Umzug bzw. zu einer etwaigen Auseinandersetzung mit dem Vermieter gehabt (hallo Rechtsschutzversicherung...) daher haben wirs einfach drauf ankommen lassen.
DAS geht ja wohl gar nicht!
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ich würde auch anrufen und um ein Gespräch bitten..
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Anrufen, ganz klar und um ein persönliches Gespräch bitten und sich dann zusammen setzen. Warum etliche Mails hin- und herschicken? Ich persönlich finde Mails, SMSe, WhatsApp Nachrichten sowas von daneben, wenn es um so ein wichtiges Thema geht. Hier müssen Gefühle zum Ausdruck gebracht werden, die nur in einem persönlichen Gespräch auch wirklich möglich sind. Hoffe, ihr bekommt das hin....
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Wir haben damals ein Schriftstück aufgesetzt wo wir festhalten das wir für alle Schäden, die durch den Hund an/in der Wohnung entstehen haften und diese Schäden beim Auszug entfernen werden, außerdem steht in diesem Schriftstück das der Vermieter der Hundehaltung zusagt. Wir und andere Personen halten dieses für Selbstverständlich, aber wenn der Vermieter ein entsprechendes Schriftstück hat ist er auf jeden Fall beruhigt was das angeht.
Wir haben dann einen Termin mit unserem Vermieter gemacht wo wir uns getroffen und das ganze besprochen haben. Das Ergebnis war positiv.Auch ich würde raten hier ein Persönliches Gespräch zu suchen. Briefe und E-Mails sind hier nicht das optimale Kommunikationsmittel.
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Oder dein Vermieter hat noch keine solche Erfahrung gemacht:
DAS geht ja wohl gar nicht!
Doch, das ging sogar sehr gut -
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