Vermieterin vom Hund überzeugen
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Auch wenn das in deinem Falle gut ging @Jessica83 sollte man sowas nicht jemanden raten.
@Pinky4 Mein Vermieter ist eine Gesellschaft, also gehe ich mal davon aus das sie sehr wohl schlechte Erfahrungen in Sachen Hundehaltung gemacht haben.
Deswegen vergeben sie nur "vorlaufige" Erlaubnis zur Hundehaltung und weisen ausdrücklich (auch in dem Schriftstück) darauf hin das man den Hund artgerecht halten muss (sprich genügend Auslauf) und keine anderen Mieter (durch anhaltenes Gebell oder agressives Verhalten des Hundes) belästigen darf. -
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Wieso nicht noch 1 Jahr warten, wenn man dann eh umziehen will?
Ein Jahr ist schnell um. Und ihr werdet viel Zeit brauchen um eine Wohnung zu finden, in der Hundehaltung erlaubt ist. Da seid ihr schon mal gut beschäftigt. Der richtige Hund muss ja auch erst noch gefunden werden.
Das dauert ja auch seine Zeit.Anstatt die Energie für die aktuelle Situation zu brauchen (die ja eher ungewiss ist), würde ich die Energie lieber in die "Zukunft" investieren.
Wer weiss wie lange ihr die Erlaubnis habt. Wehe es passt der Vermieterin irgendwann nicht mehr, dann ist ganz schnell dicke Luft und ihr müsst schneller weg als ihr planen könnt.
Ein Jahr vergeht soo schnell.. -
Auch wenn das in deinem Falle gut ging @Jessica83 sollte man sowas nicht jemanden raten.
Es kommt ja auf die Gesamtsituation an - bei der TE verstehe ich es jedenfalls so, dass sie nicht in einem geliebten Zuhause lebt, in dem sie die nächsten 20 Jahre verbringen will, sondern dass ein eventueller Umzug sowieso ansteht/anstehen könnte. Genau so war es ja auch bei uns der Fall. Ob der Vermieter, wenn man die Erlaubnis nicht einholt, dann kündigt, ist ja auch ne 50/50 Sache. Uns wäre das zB egal gewesen, da wir eh nicht vor hatten, in der Wohnung "alt zu werden". Einer Kündigung aufgrund der Anschaffung eines Hundes kann man dann einfach widersprechen. Dann müsste der Vermieter rechtliche Schritte einleiten - ob er das macht, ist -wenn keine Gründe wie zB Gefährdung des Hausfriedens, starker Allergiker im Haus...- wieder so eine Sache, in unserem Fall habe ich das als SEHR unwahrscheinlich eingeschätzt. Und Recht behalten.
Ich glaube, man darf auch nicht aus dem Blick verlieren, dass einem auch als Mieter Rechte zustehen. Ein gutes Verhältnis zum Vermieter ist Gold wert - aber wenn dieses Verhältnis wegen der Anschaffung eines Hundes gestört wird und man aus der Wohnung doch eh auf kurz oder lang ausziehen will, ja mei, dann ist das halt so.
Ne Räumungsklage wird man wegen der Anschaffung eines Hundes so schnell nicht haben :-) -
Es kommt ja auf die Gesamtsituation an - bei der TE verstehe ich es jedenfalls so, dass sie nicht in einem geliebten Zuhause lebt, in dem sie die nächsten 20 Jahre verbringen will, sondern dass ein eventueller Umzug sowieso ansteht/anstehen könnte. Genau so war es ja auch bei uns der Fall. Ob der Vermieter, wenn man die Erlaubnis nicht einholt, dann kündigt, ist ja auch ne 50/50 Sache. Uns wäre das zB egal gewesen, da wir eh nicht vor hatten, in der Wohnung "alt zu werden". Einer Kündigung aufgrund der Anschaffung eines Hundes kann man dann einfach widersprechen. Dann müsste der Vermieter rechtliche Schritte einleiten - ob er das macht, ist -wenn keine Gründe wie zB Gefährdung des Hausfriedens, starker Allergiker im Haus...- wieder so eine Sache, in unserem Fall habe ich das als SEHR unwahrscheinlich eingeschätzt. Und Recht behalten.
Ich glaube, man darf auch nicht aus dem Blick verlieren, dass einem auch als Mieter Rechte zustehen. Ein gutes Verhältnis zum Vermieter ist Gold wert - aber wenn dieses Verhältnis wegen der Anschaffung eines Hundes gestört wird und man aus der Wohnung doch eh auf kurz oder lang ausziehen will, ja mei, dann ist das halt so.
Ne Räumungsklage wird man wegen der Anschaffung eines Hundes so schnell nicht haben :-)mein Vermieter weiss von Ziva. als der Zweithund eingezogen ist habe ich es kurz in Betracht gezogen ihn zu informieren (es ist eine Immobilienfirma). im MV stand nix dergleichen und da ich eh kein gutes Mietverhältnis (seitens des Vermieters) habe, habe ich es sein lassen. ich wusste dass ich spätestens nach einem halben Jahr eh wegziehe.
in der vorherigen Wohnung hat mein Ex damals 3x!! die Hausverwaltung angeschrieben ob sie einen Hund erlauben. kam wochenlang keine Antwort. also schrieben wir eine Mail dass wir jetzt einen Hund aufgenommen haben, da kein ausdrücklicher Verbot kam.
Vermieter waren ja in beiden Fällen Hausverwaltungen. bei einer Privatperson, mit der man unter 4 Augen reden kann, würde ich immer das persönliche Gespräch wählen. -
Wenn ihr einen Hund von einem Züchter möchtet, müsst ihr in der Regel sowieso länger warten.
Vielleicht nutzt ihr dieses Jahr bis zum Umzug, um euch auf eine oder evtl. mehrer Rassen festzulegen, informiert euch und haltet schon einmal nach einem passenden Züchter Ausschau.
Wenn ihr dann in einem Jahr umgezogen seid, kanns losgehen.
Wenn es die Vermieterin nun tatsächlich erlaubt, könnt ihr natürlich auch sofort ins TH gehen und schauen.
Falls sie es nicht erlaubt und ihr es nicht mehr abwarten könnt (was ich durchaus verstehen kann), würde ich mich jetzt schon auf die Suche nach einer neuen Wohnung machen. -
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Es kommt ja auf die Gesamtsituation an - bei der TE verstehe ich es jedenfalls so, dass sie nicht in einem geliebten Zuhause lebt, in dem sie die nächsten 20 Jahre verbringen will, sondern dass ein eventueller Umzug sowieso ansteht/anstehen könnte. Genau so war es ja auch bei uns der Fall. Ob der Vermieter, wenn man die Erlaubnis nicht einholt, dann kündigt, ist ja auch ne 50/50 Sache. Uns wäre das zB egal gewesen, da wir eh nicht vor hatten, in der Wohnung "alt zu werden". Einer Kündigung aufgrund der Anschaffung eines Hundes kann man dann einfach widersprechen. Dann müsste der Vermieter rechtliche Schritte einleiten - ob er das macht, ist -wenn keine Gründe wie zB Gefährdung des Hausfriedens, starker Allergiker im Haus...- wieder so eine Sache, in unserem Fall habe ich das als SEHR unwahrscheinlich eingeschätzt. Und Recht behalten.
Ich glaube, man darf auch nicht aus dem Blick verlieren, dass einem auch als Mieter Rechte zustehen. Ein gutes Verhältnis zum Vermieter ist Gold wert - aber wenn dieses Verhältnis wegen der Anschaffung eines Hundes gestört wird und man aus der Wohnung doch eh auf kurz oder lang ausziehen will, ja mei, dann ist das halt so.
Ne Räumungsklage wird man wegen der Anschaffung eines Hundes so schnell nicht haben :-)Ja, der Mieter hat Rechte. Der Vermieter aber auch. Und bei so einem Post, sorry, da kann ich es verstehen wenn ein Vermieter keine Hundehaltung mehr erlaubt. Weil im Prinzip schreibst du ja, man kann sich als Mieter über die Rechte des Vermietern gern hinweg setzen, wenn man eh irgendwann umziehen will. Aber wehe der Vermieter besteht auf sein Recht.
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Ich finde auch, dass man da nicht so respektlos sein sollte und sich über Verbote hinwegsetzt. Das zeugt von der Einstellung "mir doch egal, ICH hab ja ne Rechtsschutzversicherung, ICH bin dann ja eh bald weg". Und danach darf da nie wieder ein Hund einziehen. Toll danke, wegen solchen Menschen gibt es doch gerade immer mehr Verbote und Probleme einen hundefreundlichen Vermieter zu finden.
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Zumal ich mir gar nicht sicher bin, ob die Rechtsschutzversicherung da überhaupt zahlen würde... Als ich sie abgeschlossen habe, habe ich mir das grob so gemerkt, dass sie zahlt, wenn mir quasi Unrecht getan wird und ich mich dagegen wehren möchte.
Aber wenn der Vermieter mir die Hundehaltung nicht erlaubt, ich mir trotzdem einen Hund hole, der Vermieter davon Wind bekommt und mich dann auffordert entweder den Hund abzuschaffen, oder die Wohnung zu räumen... Tut er mir dann wirklich Unrecht? Ich würde sagen, selbst Schuld.
Genauso wie eine Rechtsschutzversicherung kein Freibrief ist, alle möglichen Leute zu verklagen. Die Versicherung prüft immer vorher ob sich eine Klage lohnt und nur dann wird sie die Anwaltskosten auch übernehmen...
So hatte ich das zumindest bei der Beratung verstanden...
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Dann erzähl mir mal, weshalb der Widerspruch gegen die Kündigung des Vermieters, der meint "Ich WILL aber nicht, dass in der Wohnung ein Hund lebt" und ansonsten keine weiteren Gründe anführt, nicht erfolgreich sein sollte?
Würd mich interessieren, denn die Rechtsauffassung so einiger hier ist ziemlich gruselig.
Wenn der Vermieter Euch starre Renovierungsfristen im MV vorgibt, haltet ihr euch auch daran?!? Wenn ja, seid ihr Traummieter :-)Wenn ein Vermieter ohne Begründung (und "Ich will aber nicht!" ist -nach höchstrichterlicher Rechtsprechung!!!- keine Begründung) die Hundehaltung untersagt, kollidieren zwei Grundrechte und die hier mehrmals angesprochene höchstrichterliche Entscheidung hat einem Mieter in einem Einzelfall (der vergleichbar ist mit vielen anderen Fällen) Rechte zur Entfaltung seiner Persönlichkeit zugesprochen, die eben auch Hundehaltung umfasst und hat dieses Recht des Mieters über das Eigentumsrecht des Vermieters gestellt.
Wieso sollte man diese Rechtsprechung nicht für sich nutzen? Es ist vollkommen egal, ob der Vermieter den nächsten Mietern wieder die Hundehaltung untersagt - auch die können sich einen Hund anschaffen.
Ein Riesen Unterschied ist es aber, wenn der Hund schon VOR Unterzeichnung des MV vorhanden ist, dann kann der Vermieter den MV wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Aber wenn man bereits in der Wohnung wohnt und es außer dem "Hundehass" des Vermieters keinen Grund gehen die Hundehaltung gibt, wieso soll man sich denn dann in seinen Rechten beschneiden lassen? Ist ja okay, wenn jmd sagt, er möchte ein gutes Verhäkznis zum Vermieter haben und verzichtet deshalb auf die Ausübung seiner Rechte...aber anderen vorzuwerfen, dass sie ihre Rechte nutzen finde ich seltsam.
Aber okay, jeder wie er will.Unser Mietvertrag war das Papier nicht Wert auf dem er gedruckt war, weil er gegen einige rechtliche Vorgaben verstoßen hat - gerade deshalb konnte man ihn problemlos unterschreiben, er war in vielen Punkten rechtlich ja eh nicht wirksam. Und gegen die laut MV verbotene Hundehaltung hat der Vermieter in 14 Monaten in denen der Hund da war, auch nichts unternommen - was auch, dass er eine Kündigung aus diesem Grund nicht durch bekommen würde, wusste er wahrscheinlich selbst.
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Wieso du in deiner Wohnung nicht 100%ig machen kannst, was du willst? Weil dir die Mietwohnung nicht 100%ig gehört. Deswegen.
Du kannst ja auch nicht einfach eine Mauer einschlagen und einen Durchbruch machen. Das will der Vermieter sehr wahrscheinlich auch nicht und dabei ist es in erster Linie egal, ob er das nicht will, weil er keinen Bock drauf hat oder weil er triftige Gründe hat.
Wenn du in deinen vier Wänden zu 100% machen möchtest, was du willst, und auf die Meinung des Besitzers in jedem Fall pfeifen möchtest, dann musst du halt ein Eigenheim haben und selbst Besitzer sein.
(und selbst dann musst du dich teilweise an Richtlinien halten, zb im denkmalgeschützten Altbau).Ist doch schön, dass du damit durchgekommen bist. Nur prinzipiell zu sagen "mach doch, hat bei mir auch funktioniert, und wenn sich wer beklagt, dann verklag ihn doch" ist kein guter Rat.
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