Was sagt Vermieter zu 2. Hund
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Hallo
Habe mich vor eineiger Zeit in einen kleinen Welpen verschaut. Nun weiß ich aber nicht, wie ich es unserer Vermieterin beibringen soll.
Haben schon einen Hund. Im Mietvertrag steht auch drinnen, daß wir für jeden Schaden auf kommen, den er macht.
Selber mag unser Vermieter Hunde auch.
Meint ihr es könnte evtl. Probleme geben?
Habe angst, daß sie dagegen ist.
Aber welche ältere Frau kann schon einem Welpenblick wiederstehen??MfG
Sonja -
- Vor einem Moment
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Hallo!
Also, wir haben uns deswegen erst letztens schlau gemacht, weil wir wegen unseres zweiten Hundes (unter anderem deswegen) die fristlose Kündigung der Miete bekommen haben.
Soweit ich weiß, muss man wegen eines zweiten Hundes nicht fragen, wenn der erste erlaubt worden ist. Etwas anderes ist es, wenn man eine Zucht aufmachen will. Ich glaube, so in etwa hat der Anwalt, der uns beraten hat, das auch gesagt.
Also ich würde euer Interesse/den Wunsch ganz normal ansprechen und erst mal schauen, was sie dazu sagen. Wenn es mit euerm ersten keine Probleme gibt, wieso sollten sie etwas dagegen haben?
Viel Erfolg!
RoTy
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Zitat
Meint ihr es könnte evtl. Probleme geben?
Habe angst, daß sie dagegen ist.
Aber welche ältere Frau kann schon einem Welpenblick wiederstehen??Hallo und Willkommen hier im Forum,
da musst du einfach mal nachfragen; wir kennen ja weder dich noch deinen Vermieter.
ZitatSoweit ich weiß, muss man wegen eines zweiten Hundes nicht fragen, wenn der erste erlaubt worden ist
Naja ich weiß zwar nicht ob, dass stimmt. Da du ja auch mit einem Anwalt geredet hast; um welche mietrechtliche Bestimmung handelt es sich denn? Das würde mich sehr interessieren...aber es wäre ja nur fair vorher nachzufragen ob man einen 2.Hund halten darf.Also gib dir einen Schubs und frag nach; kannst uns ja mitteilen was sie sagt.
Was willst du dir denn für einen Hund holen?
Lieben Gruß
xu_xuedit:
RoTy: oder meinst, wenn man sich einen zweiten Hund holt ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter, dass dieser dann nicht ohne Weiteres kündigen darf. Das würde mir dann doch einleuchten. -
Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass da wo ein Hund erlaubt ist automatisch auch ein zweiter erlaubt ist.
Wie kann man dass denn rechtlich begründen?
Bei uns ist es so, dass Hundehaltung grundsätzlich erlaubt ist, allerdings nur nach schriftlicher Genehmigung durch den Vermieter.
Wir mußten uns die Haltung eines zweiten Hundes also auch nochmal extra schriftlich genehmigen lassen! -
@ xuxu:
Ja, genau so meinte ich es. Wir wurden unter anderem deswegen gekündigt, aber wir hätten dagegen vorgehen können.
Wir hatten aber auch nicht so eine Klausel wir z.B. Sleipnir im Mietvertrag. Wenn so etwas drin steht hat man wohl keine Chance es einfach so zu machen. Da muss man dann von Fall zu Fall gucken!
Ich würde aber auch mit der Vermieterin sprechen, denn Ärger will man ja nicht. Meine Ausführungen waren nur die meiner Erfahrung nach. Ich finde es immer entspannter, wenn man sich einig ist!
RoTy
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Hi
wir haben erst vermietet, und da schrieb mein Mann rein ein (1) Hund, damit es auch ausdrücklich klar ist. Und die Vermieterin nicht noch einen Pflegehund oder Freundin mit Hund auf längeren Besuch mit rein nimmt.Riet man uns so, bei dem Vermieterverein, die uns sagten, was wir drin stehen haben möchten.
Ich als Vermieter würde mich einfach freuen, wenn der Mieter oder Mieterin mich ansprechen würden, vielleicht so gar den Welpen mit einem Foto zeigen könnten.
Es wäre einfach für das gegenseitige Mietverhältnis besser, wenn man sich ausspricht.
Wie gesagt, wenn die Anzahl der Hunde nicht drin steht, kannst du so weit uns gesagt wurde (im Raum Bamberg) machen was du willst.
Mit den Schäden ist ja klar
sag mal, was du nun machst (alte Frau 28Jahre, der Witz war gut)
und ich bin jetzt Friedhofsreif mit meinen fast vierzig heulTine
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also erstmal, werden hunde nur geduldet, gibt es damit probleme, geht es ganz schnell raus. zweithunde sind nicht gegenstand der ersten genehmigung. ausnahme von dieser genehmigung sind "handtaschenhunde" die dann zu den kleintieren zählen.
wenn du also den zweiten hund sowieso schon hast, musst du also mit der kündigung rechnen. aber sicherlich lässt jeder vermieter mit sich reden wenn es keine probleme gibt und die hunde ausreichend versichert sind.
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Hallo
Danke für eure schnellen Antworten.
Also um den Welpen handelt es sich um einen Malamut-Schäfer Mix.
Würde ihn nächste Woche holen können.
Mischlinge: Als alte Frau meinte ich unsere Vermieterin. Bestimmt schon 65Jahre.
Werde mir morgen mal das Hündchen ausleihen und unserer Vermieterin einfach mal presentieren. Mal schaun was passiert.
Außreichend Versicherungsschutz wäre auf jeden Fall gegeben, wenn sie einverstanden ist. -
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Na dann drücke ich Dir auch mal ganz fest die Daumen !
Ich sage immer wieder - sprechenden Leuten kann auch geholfen werden und es entstehen nicht so viele Missverständnisse und auch kein Ärger wenn man im Vorfeld alles klärt.
Wenn ja, dann sofort schriftlich festlegen
Viel Glück
LG
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- Vor einem Moment
- Neu
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