hundehaltung nur mündlich erlaubt! hund weg oder kündigung!

  • Hallo,


    Oh ja, das ist so eine Sache, mit der Tierhaltung.
    Wir sind selber Vermieter und stellen von uns aus schon eine Klausel in den Mietvertrag, das Tierhaltung erlaubt ist. Allerdings gehen wir ins Detail-wir schreiben nicht nur Hundehaltung erlaubt, sondern sichern uns auch ein wenig ab, das heißt zb. die Haltung des Hundes XY ist gestattet. Für Schäden, die durch den Hund verursacht worden sind, ist der Halter/der Mieter haftbar zu machen.
    -Wir machen das aus dem Grund, da wir nicht möchten, das ein Mieter mit einem Hund einzieht und sich z.b. einen zweiten, dritten oder vierten anschafft obwohl die Wohnung nur 60 qm hat und eine Artgerechte Haltung nicht gewehrleistet ist. Was die Schäden angeht-ist einfach zum Selbstschutz.-Der Hund unserer jetztigen Mieterin ist nicht richtig Stubenrein und kratzt an den Türen.-Sollen schäden Auftauen, ist sie bei einem Auszug dazu verpflichtet die Schäden zu beseitigen.



    Was deine Geschichte angeht-solltest du dir Rat bei dem Mieterschutz holen oder bei der nächsten Verbraucherzentrale um Rat fragen.
    Problem wird sein, das du einen neuen Hund hast. Der alte Hund wurde geduldet, daher könnte sie nicht verlangen, den Hund binnen ein paar Tagen abzugeben.-Das hieße auch eine Kündigung der Wohnung erst nach drei Monaten-ganz normale Kündigungsfrist. Da du aber einen neuen Hund hast, wird es schwierig.
    Was du verlangen kannst, ist, das sie dir schriftlich vorweisen muss, das sie die Wohnung nicht vermietet bekommt wegen deines Hundes. Und zwar von den potentiellen Mietern.-Reden kann man immer viel!!!


    Du musst auf jeden Fall Stellung zu ihrem Schreiben nehmen, wenn du das nicht tust, hast du indirekt zugestimmt und sie kann verlangen, das du die Vorderung ihrerseits ausführst.


    LG Nadine

  • Hallo. Habe beim DMB gearbeitet.
    Mündliche Vereinbarungen stehen über den schriftlichen. Der Mieterbund wird dir da sicher helfen können.
    Viel Erfolg
    Monika

  • hallo @ all
    also ich habe gerade mit meinem anwalt tel.
    der sagte mir ich solle die sache aussitzen und abwarten.
    meine vermieterin muss mir nachweisen das von meinem hund
    eine gefahr oder belästigung ausgeht.
    mein nachbar bescheinigt mir (schriftlich)
    das er sich weder beroht noch belästigt fühlt.
    mal sehen ob das was bringt
    ich denke eher nicht schaue schon nebenbei nach
    einer anderen wohnung.
    danke schonmal für eure antworten
    ich halte euch auf dem laufenden

  • Hallo,


    siehst Du - wer anklagt muss auch beweisen. Du könntest ja schon mal das Gegenteil beweisen, mal sehen was Die Dame beweisen kann.


    Egal was jetzt kommt - ich drücke Dir die Daumen dass es einen guten Ausgang hat vielleicht findest Du ja auch schnell neue Bleibe für Euch :gut: was vielleicht auch besser sein wird. Ruhe wirst Du vermutlich jetzt bei der Dame nicht mehr finden :streichel:


    LG

  • JUHU jetzt beginnt runde 2!
    meine vermieterin hat nu gemerkt das ich einen neuen hund habe
    worauf natürlich sofort post vom anwalt kam.
    mir wird eine letzte frist von 2 wochen gegeben meinen hund zu entfernen. meine antwort auf das schreiben war:



    bezugnehmend auf Ihre Schreiben vom 08.02.07 und 01.03.07
    möchte ich Ihnen mitteilen, dass Frau W. der Hundehaltung in der von mir
    angemieteten Wohnung zugestimmt hat.
    Die Wohnungsbesichtigung hat Herr W. damals mit mir durchgeführt.
    Bei der Besichtigung wurde von mir wiederholt erwähnt, dass
    ich in diese Wohnung mit einem Hund einziehen werde.
    Schon im Vorfeld wurde der Hundehaltung in dieser Wohnung zugestimmt.

    Bei einem anschließendem Gespräch mit Frau W. ,
    bei dem auch meine damalige Lebensgefährtin anwesend war,
    wurde ebenfalls die Haltung eines Hundes erwähnt und dieser zugestimmt.


    Entgegen der Aussagen von Frau W., hat sich keiner meiner Nachbarn
    durch einen Hund im Haus, weder bedroht noch in sonst einer Weise
    benachteiligt gefühlt und sich auch niemals über mich beschwert.
    Auch der Auszug von Herrn G. der über mir wohnte,
    hat in keiner Weise etwas mit mir oder meinem Hund zu tun.
    Frau W. begründete den Auszug mit einer Hundehaarallergie,
    was aber schlicht weg der Unwahrheit entspricht.
    Herr G. ist gerne bereit dies zu bestätigen.


    Mich verwundert dieser Schriftwechsel sehr,
    da ich ja nun mittlerweile 20 Monate in dieser Wohnung mit Hund wohne.
    Erst als ich mich weigerte eine Nebenkosten Nachzahlung von 5,00 € zu begleichen,
    die Frau W. mir nicht belegen kann bzw. möchte, kommt es zu diesen,
    meiner Meinung nach, unnötigen und unwahrheitsgemäßen Anschuldigungen.


    MfG Tim C.

  • Oje...wir kennen das alles aus eigener Erfahrung...wir hatten das allergleiche in Grün...hab meine Geschichte aber schon 1000mal hier erzählt ;) Bei uns gings leider nicht schön aus, bei uns gings in mobbing über, sodass wir nach 3 Monaten von selbst auszogen.


    Wünsche dir alles liebe - und auf das es bei dir besser läuft als bei uns. :gut:


    Ich fordere Bilder von deinem Border-Knuff ;) :bindafür: :D

  • @ schäferwuff
    da ich kein mitglied bin kann ich keine bilder einstellen.
    aber FLY ist das schwarz weisse gewusel links auf dem bild.


    tja die dame muss schon sehr arm sein wenn sie wegen 5 €
    solche wege geht.

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