Bei Beißerei dazwischen gegangen - Teilschuld?
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Ich habe lange mit mir gerungen, ob ich diesen Thread eröffnen soll.
Folgende Situation hat sich vor einigen Monaten bei uns im Ort abgespielt.
Ein älterer Herr, welcher die Urlaubsbetreuung für einen Hund (Hovawart) hatte, ging mit diesem ohne Leine am Ortsrand spazieren. Aus Richtung Wald kam eine junge Dame ebenfalls mit unangeleintem DSH. Als sie ca. 50m vom Ortseingang entfernt war, sahen sich die beiden Rüden und gingen aufeinander los. Die Halterin des DSH ging dazwischen und wurde dabei in die Hand gebissen, angeblich vom Hovawart. Kurz darauf kam auch der alte Herr bei den Hunden an und konnte sie schließlich trennen. Sie klagt nun immer noch über Schmerzen in der Hand und verlangt nun vom Halter des Hovawarts ein recht saftiges Schmerzensgeld, sowie Tierarztkosten und Schadensersatz für die beschädigte Kleidung. Ansonsten droht sie mit Einklagen+Anzeige. Hier würde mich grundsätzlich die Schuldfrage interessieren, denn sie war mit ihrem Hund ebenfalls unageleint unterwegs und es war keineswegs eine einseitge Auseinandersetzung. Kann sie hier eine Teilschuld erhalten?
Eigentlich wollte ich mich aus der Sache raushalten, da ich damals von der Urlaubsbetreuung abgeraten hatte, aber nun finde ich ich die Forderung der DSH-Halterin doch sehr dreist. Ihr Hund ist sehr aggressiv und greift auch vollkommen wehrlose, alte Hunde an. Trotzdem ist sie weiterhin oft unangeleint mit ihm unterwegs und hatte bisher Glück, dass in der kleinen Dorfgemeinschaft keiner die Vorfälle beim OA angezeigt hat. Des Weiteren beruht die starke Abneigung der Rüden auf ihren Versuchen der "Sozialisierung über den Gartenzaun". Sie hat sich mit ihrem Hund vor den Gartenzaun des Hovis gestellt und nun gehofft, dass sich die Hunde "anfreunden". Wer schon mal einen Hovawart auf seinem Grundstück erlebt hat, kann sich vorstellen, dass dessen Geduld auch irgendwann mal zuende war. Man kann sich also vorstellen, dass ich ihr Verhalten aus Sicht eines Hundehalters doch etwas daneben finde.
Die ganze Sache ist deswegen recht heikel, weil dem Hovawart-Halter, als er die Forderungen eingereicht hat, die Haftpflichversicherung rückwirkend gekündigt wurde und er nun momentan auch noch mit der Versicherung im Clich liegt.
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Hi
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Spontan wäre meine Frage: Kann sie beweisen, dass der Biss vom Hovawart stammt? Kann ja genauso gut ihr eigener gewesen sein...
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Spontan wäre meine Frage: Kann sie beweisen, dass der Biss vom Hovawart stammt? Kann ja genauso gut ihr eigener gewesen sein...
Ich denke nicht, denn es wird wohl kaum erkennbar sein, ob der Hund nun eine Schulterhöhe von 65 oder 70cm hatte. Die Gebisse der Hunde werden sich wohl kaum stark genug voneinander unterscheiden, um den Biss anhand der Wunde zuzuordnen. Hier steht dann wohl Aussage gegen Aussage.
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Ja, die Gerichte gehen meist von einer Teilschuld aus, wenn man zwischen beißende Hunde greift. Auf die Schnelle habe ich dazu zwei Urteile gefunden, OLG Hamm - I-6 U 72/11 und LG Bamberg - 3 S 197/01.
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Wieso sollte sie eine Teilschuld erhalten? Wenn es tatsächlich der Hovawart war, der sie gebissen hat, ist dessen Halter bzw. die Versicherung des Halters schadensersatzpflichtig. Ich denke nicht, dass es hier überhaupt um eine Schuldfrage geht. Der Hovawart hat einen "Schaden" verursacht, d.h. der Halter oder seine Versicherung müssen dafür aufkommen. Falls der Halter oder die Versicherung nicht zahlen wollen, würde ich ehrlich gesagt auch klagen. Zumal in diesem Fall eventuell bleibende Schäden vorhanden sind.
Ich bin auch schon in einer ähnlichen Situation gebissen worden. Eine Teilschuld hätte ich nie und nimmer akzeptiert. Ich sehe doch nicht zu, wie mein Hund unter Umständen totgebissen wird. Außerdem, das hört sich jetzt hart an: Beißt der andere Hund meinen tot, ist es Sachbeschädigung. Beißt der andere Hund mich, ist es eine fahrlässige Körperverletzung, die auch entsprechende Konsequenzen nach sich zieht, aus denen der Halter des schädigenden Hundes vllt auch endlich mal was lernt.
Als Halter eines erwachsenen Rüden weiß man meiner Meinung nach ganz genau, wie der eigene Hund auf andere Rüden reagiert. Wenn man ihn dann nicht entsprechend sichert, ist man auch irgendwie selbst Schuld, wenn man dann zur Kasse gebeten wird.
Ich schaue da mittlerweile ehrlich gesagt nicht mehr lange zu. Ich bin schon gebissen worden, Newton ist schon gebissen worden. Wenn es mir nicht passt, wie ein anderer Rüde daher kommt, wird er weggeschickt und es gibt keinen Kontakt. Punkt. Falls der Rüde, wie offenbar in diesem Fall, angeschossen kommt, gibt es von mir so eine deftige Ansage, dass ihm die Ohren schlackern...
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Angegriffen haben aber nun mal beide Hunde... So klar schwarz-weiß ist die Schuldverteilung nicht.
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Angegriffen haben aber nun mal beide Hunde... So klar schwarz-weiß ist die Schuldverteilung nicht.
Wie gesagt, es geht hier glaube ich nicht um eine Schuldfrage. Der Hovawart hat die Dame "beschädigt". Für diesen Schaden muss aufgekommen werden. Punkt.
Ich hatte bisher zweimal mit Versicherungen in einem solchen Fall zu tun, wie gesagt. Einmal bin ich gebissen worden, einmal Newton. Beide Male wurde der volle Betrag erstattet.
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Ich kann das jetzt nicht auf Punkt und Komma belegen, aber meines Wissens hat immer eine Teilschuld, wer wissentlich in eine Hunderauferei hineingreift. Das ist etwas anderes, als wenn der Hund einen passiv danebenstehenden Menschen gebissen hätte.
Dagmar & Cara
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Wieso sollte sie eine Teilschuld erhalten? Wenn es tatsächlich der Hovawart war, der sie gebissen hat, ist dessen Halter bzw. die Versicherung des Halters schadensersatzpflichtig. Ich denke nicht, dass es hier überhaupt um eine Schuldfrage geht. Der Hovawart hat einen "Schaden" verursacht, d.h. der Halter oder seine Versicherung müssen dafür aufkommen. Falls der Halter oder die Versicherung nicht zahlen wollen, würde ich ehrlich gesagt auch klagen. Zumal in diesem Fall eventuell bleibende Schäden vorhanden sind.
Ich bin auch schon in einer ähnlichen Situation gebissen worden. Eine Teilschuld hätte ich nie und nimmer akzeptiert. Ich sehe doch nicht zu, wie mein Hund unter Umständen totgebissen wird. Außerdem, das hört sich jetzt hart an: Beißt der andere Hund meinen tot, ist es Sachbeschädigung. Beißt der andere Hund mich, ist es eine fahrlässige Körperverletzung, die auch entsprechende Konsequenzen nach sich zieht, aus denen der Halter des schädigenden Hundes vllt auch endlich mal was lernt.
Als Halter eines erwachsenen Rüden weiß man meiner Meinung nach ganz genau, wie der eigene Hund auf andere Rüden reagiert. Wenn man ihn dann nicht entsprechend sichert, ist man auch irgendwie selbst Schuld, wenn man dann zur Kasse gebeten wird.
Ich schaue da mittlerweile ehrlich gesagt nicht mehr lange zu. Ich bin schon gebissen worden, Newton ist schon gebissen worden. Wenn es mir nicht passt, wie ein anderer Rüde daher kommt, wird er weggeschickt und es gibt keinen Kontakt. Punkt. Falls der Rüde, wie offenbar in diesem Fall, angeschossen kommt, gibt es von mir so eine deftige Ansage, dass ihm die Ohren schlackern...
Ich glaube Du verkennst die Situation. Nicht bös gemeint, aber wenn ich der Hovawartbesitzer wäre würde ich einfach abstreiten dass es mein Hund war, der die Frau gebissen hat. Bei Auseinandersetzungen von 2 freilaufenden Hunden.... Und ich glaube dass der Gemütszustand der Hunde bzw. der Erziehungsstand da völlig wurst ist, solange nicht ein Hund bereits behördlich angeordnete Auflagen (Leinenzwang/Maulkorbpflicht) hat.
Mich würde es wundern, wenn die Frau mehr als 50% zugesprochen bekommt.
Mich würde allerdings interessieren, mit welcher Begründung die Versicherung rückwirkend kündigt? Weißt Du da was? Ich kenne auch die Praktik den Versicherten nach dem ersten Vorfall zu kündigen, aber übernehmen die nun oder nicht?
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Wie gesagt, es geht hier glaube ich nicht um eine Schuldfrage. Der Hovawart hat die Dame "beschädigt". Für diesen Schaden muss aufgekommen werden. Punkt.
Nein, zwei sich beissende Hunde trennen zu wollen, wird als Selbstgefährdung ausgelegt. Da ist nichts mit Schadenersatz.
Zitat
Haftung Hund: Selbstgefährdung schließt Schadenersatz bei Hundebiss aus
Versucht
ein Hundehalter seinen Hund, der sich mit einem anderen Hund eine
Balgerei und Beißerei liefert, von diesem fremden Hund zu trennen und
wird er hierbei in die Hand gebissen, so hat er keinen Anspruch auf
Ersatz der Behandlungskosten gegen den anderen Hundehalter. Ihm steht
auch kein Schmerzensgeld zu. Denn derjenige, der beim Versuch streitende
Hunde mit der Hand zu trennen, handelt grob fahrlässig und auf eigene
Gefahr. Die Gefahr, von einem Hund in dieser Situation gebissen zu
werden, lag besonders nahe. Landgericht Bamberg -
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