Bei Beißerei dazwischen gegangen - Teilschuld?

  • Aber wenn ein anderer Rüde sich auf meinen stürzen will, weil er Stress sucht. Dann stelle ich mich in den Weg und halte ihn fern. Das wird wohl erlaubt sein, sorry...

    Das ist doch gar nicht das Thema hier.


    Zwei unangeleinte, vom Körperbau gleiche Hunde, haben eine Beisserei. Ein Hundehalter geht dazwischen, wird gebissen und ist nach der Rechtssprechung daran selbst schuld. Selbstgefährdung, grob fahrlässiges Handeln waren die Stichworte des Landgerichtes.


    Das ist nun mal Fakt.


    Anders mag es aussehen, wenn ich meinen entweder kleinen Hund, Rasse oder Welpe, vor dem Angriff eines körperlich überlegenen Hund schützen will und dabei von diesem gebissen werde.


    Dazu habe ich aber kein Gerichtsurteil gefunden.

  • Das ist mit der Teilschuld ist soweit korrekt. Habe mich grad erst mit nem Anwalt beraten, da kamen wir auch auf diese Konstellation (reingreifen) zu sprechen. Übrigens hat man auch dann eine Teilschuld wenn der eigene Hund angeleint ist (war ja bei mir der Fall).


    Ich kann nur raten sich da auf die eigene Hafpflicht zu verlassen, die sind nämlich auch dazu da unberechtigte Forderungen abzulehnen. Also immer direkt melden und alle Ansprüche weiterleiten. Die kümmern sich schon (allein aus Eigeninteresse, wollen ja nicht zu viel zahlen).



    Edit sagt: Rasse/Größe ist übrigens egal. Es ist selbstgefährdend in raufende Hunde reinzupacken, das weiß man als Hundehalter.

  • Vielen Dank erstmal für die vielen Antworten. Ihr habt mir schon sehr weitergeholfen und ich werde mich jetzt erstmal durch die eingestellten Links arbeiten.


    Ich glaube du wirfst da gerade von dir gemachte Erfahrungen mit dem von mir geschilderten Vorfall zusammen.


    Die Hunde sind aufeinander zugelaufen und haben sich mehrere Meter von Halter/Hundesitter entfernt verbissen. Sie waren sich körperlich durchaus gewachsen und keiner der beiden hat ernsthafte Verletzungen davon getragen, also nichts mit "totbeißen". Der Hundesitter hat die Situation nicht so dramatisch gesehen und ist deswegen auch mit dem Hovi nicht zum Tierarzt, was nichts heißt, dass dieser nichts abbekommen hat. Der Hovawart ist grundsätzlich gut abrufbar, aber der Sitter hat einfach gepennt. Hier ist nicht einer in Mordlust auf den anderen zugerannt, sondern zwei Rüden, die sich nicht leiden konnten, haben sich geprügelt.
    Hätte der Hovi einfach zugebissen bzw. wäre der DSH angeleint gewesen, würde es sein Halter defintiv zahlen. Unter den beschriebenen Umständen haben aber Beide gepennt und da sieht er die volle Schuld nunmal nicht bei seinem Hund. Zumal eben der DSH schon in mehrere Vorfälle verwickelt war und bis heute noch unzureichend gesichert wird.


    Wenn wir hier übrigens schon persönliche Erfahrungen mit einfließen lassen. Besagter DSH hat vor 3 Jahren unseren inzwischen verstorbenen Hund angriffen. Der Gute war fast 13 Jahre alt und hatte schwere Arthrose. Er konnte sich also gar nicht wehren und wusste nicht wie ihm geschieht. Der DSH hatte ein Reh gehetzt und nicht bekommen und hat dann unseren alten Herren gesehen und sich sofort in seinem Nacken verbissen. Unser Bobby konnte nicht mal zum TA transportiert werden vor Schmerzen und musste Zuhause behandelt werden. Gelernt hat die Dame aus dem Vorfall nichts.


    Die Versicherung hat gekündigt, weil der Kündigungsgrund der vorherigen Haftpflichtversicherung nicht bei Vertragsschluss angegeben wurde. Da hier aber auch noch ein Makler mit drin hängt, der das "verpennt" hat, ist das gerade etwas verworren. Es gab bei dem Hovi allerdings erst einen Schadensfall und da hatte er wegen einer läufigen Hündin ein Tor zerkratzt.

  • Mich würde interessieren wie es dazu gekommen ist, daß die Haftpflichtversicherung rückwirkend gekündigt hat. Meines Wissens nach ist das nicht erlaubt. So viel wie ich weiß darf eine Versicherung zwar nach einem Schaden kündigen, muß diesen jedoch noch regulieren.


    LG


    Franziska mit Till

  • Mich würde interessieren wie es dazu gekommen ist, daß die Haftpflichtversicherung rückwirkend gekündigt hat. Meines Wissens nach ist das nicht erlaubt. So viel wie ich weiß darf eine Versicherung zwar nach einem Schaden kündigen, muß diesen jedoch noch regulieren.


    LG


    Franziska mit Till

    Wenn der neuen Versicherung ein vorheriger Schadensfall verschwiegen wurde, in dem Falle ein zerkraztes Tor, dann kann sie rückwirkend kündigen.

  • Da treffen ein Hovawart und ein DSH aufeinander. 2 Hunde die sich kraeftemaessig kaum was nehmen.


    Beide Hunde werden nicht angeleint und beide stehen nicht soweit im Gehorsam, dass man eine Beisserei verhindern kann.


    Die Besitzerin des DSH meint zw. die Hunde packen zu muessen, schafft es aber dennoch nicht zu trennen. Somit fehlt mAn auch da zumindest ein bissel was im Bezug auf Kontrolle.
    Und dann besitzt sie die Frechheit und fordert Schmerzensgeld? Obwohl sie FREIWILLIG reingepackt hat? O.o

  • Wenn der Makler verpennt hat, dann muss seine Betriebshaftpflicht ran. Da es einen Makler gibt (mit Maklervertrag?), würde ich alles schön dem übergeben, das ist sein Job.


    Blöd, dass der Hovi-Halter es schwer haben wird, wieder eine Versicherung zu finden.


    diese ewigen Diskussionen über die Schuldfrage bringen nix.


    Es gibt folgende Möglichkeiten:


    Anspruch wird der Versicherung gemeldet, diese a) zahlt oder b) versucht, abzuwehren. Dann geht es entweder wieder zu a) oder zu c) - nicht bzw weniger zahlen.


    analog:


    Halter entscheidet sich, den Vorfall nicht der Versicherung zu melden. Dann kann er entweder a) zahlen oder b) sich verklagen lassen und schauen was dabei rauskommt. Das weiß man nie genau, aber wie oft zitiert, Teilschuld liegt nahe - also vermutlich wieder c)


    Entscheiden tuts, im Fall der Fälle, ein Gericht.


    Das sollte der Makler alles wissen. Und wie gesagt, wenn er die Versicherung für den Halter abgeschlossen hat und dabei einen Fehler gemacht hat, dann muss er dafür einstehen. Dafür ist er wiederum versichert (hab mal ne Weile für einen gearbeitet...)



    Wichtig allerdings: Geht es vor Gericht, und der Halter verliert, wirds u.U. richtig teuer, und auch bei einem Vergleich wirds teuer, wegen der Gerichtskosten, die dann ganz oder anteilig zu tragen sind.
    Da würde ich erst mal schauen, wie hoch die Forderung ist, ob sich ein Rechtsstreit lohnt, und was die evtl vorhandene Rechtsschutz abdeckt.

  • Ein vorheriger Schadensfall war nicht der Kündigungsgrund. Den hat der Halter im Endeffekt doch selber übernommen und die Versicherung zurückgepfiffen. Ich habe den Grund bisher nicht genannt, weil es wieder zu wilden Spekulationen über die finanzielle Situation des Hovi-Halters geführt hätten, die absolut nicht der Wahrheit entsprechen. Es gab Probleme mit der Beitragszahlung, weil eine Adressänderung nicht korrekt bei der Versicherung eingetragen wurde und dementsprechend die Post nicht ankam. Ehe es der Hundehalter gemerkt hat, war ihm schon gekündigt worden. Er wollte sich dann nicht ewig rumärgern und hat seinen Makler gebeten eine neue Versicherung zu suchen. Diese wurde korrekt bezahlt, hat allerdings nun rückwirkend wegen dem eben genannten Grund gekündigt.


    Der Hovawart ist ein Hund der schon etliche Beißereien mitmachen musste, alle an der eigenen Grundstückszufahrt, weil ein fremder Rüde, dass offene Gartentor und den Hovi dahinter gesehen hat. Dafür ist der echt noch eine Seele von Hund und normalerweise sehr gut abrufbar. Ich habe von der Urlaubsbetreuung abgeraten, weil der Sitter einfach nicht mehr der Jüngste ist und dementsprechend langsamer reagiert. Keine Ahnung, obs überhaupt was gebracht hätte, wenn der DSH schon in Fahrt war.

  • In Deutschland gibts fast nie Schmerzensgeld. Da hat die Dame wohl zu viele Gerichtsshows aus den USA geguckt, wo man auch alles und jeden für alles verklagen kann. In Deutschland gibt es eigentlich nur Schadensersatzgeld. Schmerzensgeld ist nicht die Entgütung von Materiellem, sondern eher etwas mit "Symbolgehalt", zB für seelischen Schaden. Und das wird in Deutschland eben sehr restriktiv gehandhabt. Zb der Kachelmann hat grad eine der höchsten Summen zugesprochen bekommen, die es jemals in Deutschland gab, weil der liebe A.S. Verlag ihn so denunzierte, Falschangaben machte usw, dass er nicht mehr normal leben konnte.


    Die Frau kann sich also Schmerzensgeld abschminken. Und Schadensersatz kriegt sie nur, wenn sie über einen Zivilprozess ran geht. Dann muss sie aber beweisen, dass es auch wirklich der Hovi war. Und das kann sie nicht. Der Sitter kann also beruhigt schlafen und seine Lektion draus gelernt haben. Wenn doch eine Klage kommt und die Dame einen besonders guten Anwalt hat und das irgendwie nachgewiesen werden kann, dann könnte es allermaximalstens Probleme geben, wenn die Haftpflicht den Sitter nicht mitversichert (es gibt ja solche und solche Versicherungen). Dann muss der Halter halt selbst zahlen, aber nur die Rechnungen des Arztes und eventuellen Vierdienstausfall und Folgebehandlungen.

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