Genf lehnt Kampfhundeverbot ab!!!
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Das müsst Ihr lesen!
Da kann sich unsere geliebte "Bananenrepublik Deutschland" noch ne rieeeesen Scheibe abschneiden.
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Das ist mal eine gute Regelung, das müsste es hier wirklich auch geben. Finds nur schade, dass weiterhin ein Zuchtverbot gilt...
Liebe Grüße
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Hi,
ob es am Ende doch noch Hoffnung gibt, dass die Gesetze in Deutschland "angepasst" werden?
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Zitat
Finds nur schade, dass weiterhin ein Zuchtverbot gilt...
Liebe Grüße
Das stimmt "so" aber nicht!
16.03.2004 Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde teilweise erfolgreich
Aktenzeichen: 1 BvR 1778/01Hier ein Ausschnitt:
ZitatDer Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat § 11 b Abs. 2
Buchstabe a Alternative 2 des Tierschutzgesetzes in der Fassung des
(Bundes-)Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vom 12. April 2001
in Verbindung mit § 11 der Tierschutz-Hundeverordnung vom 2. Mai 2001
sowie § 143 Abs. 1 des Strafgesetzbuchs, eingefügt durch das Gesetz vom
12. April 2001, für mit Art. 12 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 des
Grundgesetzes unvereinbar und nichtig erklärt. Im Übrigen wird die
Verfassungsbeschwerde (Vb) zurückgewiesen.Damit blieb die Vb gegen das Einfuhr- und Verbringungsverbot für Hunde
der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier,
Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier in § 2 Abs. 1 Satz 1 des als
Teil des Gesetzes vom 12. April 2001 erlassenen Hundeverbringungs- und -
ein-fuhrbeschränkungsgesetzes (HundVerbrEinfG) sowie gegen darauf
bezogene Überwachungs- und Sanktionsregelungen erfolglos, hingegen waren
die Beschwerdeführer (Bf), Halter und/oder Züchter von solchen und
anderen so genannten Kampfhunden, mit ihrer Vb hinsichtlich des
Züchtungsverbots in Tierschutzgesetz (TierSchG) und Tierschutz-
Hundeverordnung (Tier-SchHundVO) und hinsichtlich der Strafvorschrift
des § 143 Abs. 1 des Strafgesetzbuchs (StGB) nach Maßgabe der Gründe
erfolgreich.nachzulesen unter : http://www.bundesverfassungsge…tteilungen/bvg04-031.html
Danach kann es "kein generelles Zuchtverbot" geben.
Allerdings können die Bedingungen so gestaltet werden, dass sie niemand erfüllen kann.Ich sag's ja, "Bananenrepublik".
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Ja,
da helf mir doch bitte mal einer auf die Sprünge. Wenn ich als Vergleich das Landeshundegesetz NRW nehme, was ist denn da soviel anders in der Schweiz?
Gruß
Herbert & Bellini -
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Zitat
Ja,
da helf mir doch bitte mal einer auf die Sprünge. Wenn ich als Vergleich das Landeshundegesetz NRW nehme, was ist denn da soviel anders in der Schweiz?
Gruß
Herbert & BelliniWeniger koruppte Politiker und seriöse Medien. Außerdem setzten die Schweizer ihre Gesetze wohl konsequenter durch.
Nimm Banana Germany als Beispiel.
Es ging in Hamburg los, weil eine Person, die schon wegen Gewaltverbrechen mehrfach vorbestraft war, nicht kontrolliert wurde. Genauer gesagt: Nach dem damaligen "Gefahren-Abwehr-Gesetz" hatte der Mann Haltungsauflagen (MK und Leine), deren Einhaltung nie kontrolliert wurde.
Heute haben wir Landeshundegesetze, Landeshundeverordnungen und die "Tierschutz- Hundeverordnung". Die Einhaltung der Bestimmungen wird aber nicht kontrolliert. MK- und Leinenpflicht ja, der Rest- NEIN.
Versuche mal in Düsseldorf (NRW- Landeshauptstatt) die Nichteinhaltung von Bestimmungen nach der Tierschutz- Hundeverordnung (immerhin Bundesrecht) anzuzeigen. Dazu musst Du eine schriftliche Anzeige mit allen relevanten Daten (Ausgangszeiten, Ausgangsdauer, Zeugen, Hunderasse unsw.) beim OA einreichen. Mit viel Glück geht der Außendienst 1X dort vorbei und geht genauso schnell wie er gekommen ist, auch wieder wenn das Tier keine Misshandlungsspuren aufweist.Da ist man in der Schweiz nicht so knickerig. Wer gegen das TSG verstößt ist die Tiere los. Punkt.
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Also,
meine Frage hast Du ja eigentlich damit nicht beantwortet, aber vielleicht nicht so wichtig. Wenn ich mit Deinem Eingangsbeitrag vergleiche, heißt das also, dass die riesige Scheibe die sich unsere geliebte "Bananenrepublik Deutschland" noch abschneiden kann nur dieser Punkt ist:
ZitatDa ist man in der Schweiz nicht so knickerig. Wer gegen das TSG verstößt ist die Tiere los.
Die anderen Punkte berühren dich gar nicht?Das in der Schweiz nur ein Exemplar der als gefährlich eingestuften Rassen pro Haushalt gehalten werden darf,
das zwingend sterilisiert werden soll,
das die Zucht der gefährlichen Rassen und ihre Kreuzung mit Artgenossen verboten sind wie in "Bananenrepublik Deutschland",
das eine Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum für gefährliche Hunderassen vorgesehen und es keine Maulkorbbefreiung geben soll.
Jetzt bin ich in Erinnerung an Deine früheren Beiträge also ziemlich erstaunt. Wenn Du dir mal die Hundegesetze der anderen Kantone, und den Vorschlag der Bestimmungen des Bundes (Schweiz) für eine schweizerische Gesamtlösung rein ziehst, dann wärst Du als Kampfhundbesitzer bestimmt froh in Deiner "Bananenrepublik Deutschland" leben zu können.Ich hatte nach Deinem Beitrag gehofft, dass es ein bisschen besser wird in der Schweiz. Echt schade, aber so sind sie halt, die unterschiedlichen Erwartungshaltungen.
Gruß
Herbert & BelliniPS: Mal einen Klecks OT. Solltest vielleicht über Deine "Bananenrepublik Deutschland" nicht so schimpfen, lebst als EU-Bürger doch gut da drin, oder...
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Zitat
Das in der Schweiz nur ein Exemplar der als gefährlich eingestuften Rassen pro Haushalt gehalten werden darf,
....und in "BD" gehalten werden kann (Hundesteuer) und nur "einer" geführt werden darf.
Zitatdas zwingend sterilisiert werden soll,
nicht im Kanton Genf...in "BD" jede private Vermehrung und weitergabe verboten ist.
Zitatdas die Zucht der gefährlichen Rassen und ihre Kreuzung mit Artgenossen verboten sind wie in "Bananenrepublik Deutschland",
Außer Genf (Schweiz) und Sachsen Anhalt & Niedersachsen (BD), wobei ein Gesetz in SA in den Startlöchern steht und verabschiedet werden wird.
Zitatdas eine Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum für gefährliche Hunderassen vorgesehen und es keine Maulkorbbefreiung geben soll.
..wie in Bayern; ich zitiere: .."deren Gefährlichkeit unwiderruflich vermutet wird".
Zitatetzt bin ich in Erinnerung an Deine früheren Beiträge also ziemlich erstaunt. Wenn Du dir mal die Hundegesetze der anderen Kantone, und den Vorschlag der Bestimmungen des Bundes (Schweiz) für eine schweizerische Gesamtlösung rein ziehst, dann wärst Du als Kampfhundbesitzer bestimmt froh in Deiner "Bananenrepublik Deutschland" leben zu können.
Warum? Ist hier irgendwas anders?ZitatIch hatte nach Deinem Beitrag gehofft, dass es ein bisschen besser wird in der Schweiz. Echt schade, aber so sind sie halt, die unterschiedlichen Erwartungshaltungen.
Welche Erwartungen? Für die "Kampfi's" ist der Zug abgefahren, überall, außer in Dänemark. Die Leute sind einfach zu bequem, zu feige und zu dumm. Überall.
Wenn selbst die Liebhaber dieser Rasse sagen: Nö, ist mir zu teuer, kein Bock auf Probleme, was soll dann noch werden? -
Laut meiner Information, darf man nicht ohne weiteres mit einem Kampfhund nach Dänemark einreisen.
Also auch nicht alles so perfekt.
LG
ulli -
Zitat
Der Besitz und die Züchtung folgender Hunde sind in Dänemark verboten:
Pitbullterrier
Tosa
Quelle:
http://www.gkmuenchen.um.dk/de…t/Einfuhr+von+Haustieren/ -
- Vor einem Moment
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