Tierarztrechnung

  • Hallo,


    ich bin froh, das es Eurem Hundi wieder besser geht und sie sich zuhause erholen kann!!!


    Grundsätzlich darf der Tierarzt eine sofortige Zahlung verlangen, da er bereits die Leistung erbracht hat (Forderung aus Lieferung & Leistung). Normalerweise hängen Hinweisschilder für die Bezahlung in der Praxis und auf dem Formular für Neuanmeldung bzw. Formular für die Narkose stehen diese Hinweise immer drauf (u.a. Bestätigung des Haustierbesitzes, Bestätigung zur Zahlung). Er darf auch eine Vorauszahlung/ Vorabteilzahlung o.ä. verlangen, das ist sein Recht. Menschlich gesehen natürlich nicht... :nein:


    In einer Spezialklinik in HH mußten wir nach der Augen-OP unseres Katers auch sofort zahlen - keine Ratenzahlung möglich (knapp 1T€). Grundsätzlich kann ich es verstehen, es sind oftmals Überweisungs-Kliniken, die die Patienten meistens vorher nicht kennen und einfach "aufpassen" müssen, damit die Außenstände nicht zu hoch werden.


    Auch ich arbeite in einer kleinen Handwerkerfirma und die Zahlungsmoral ist zwar besser geworden, aber wir haben immer mit Außenständen in Höhe von ca. 20T€ zu leben.... (Soll nur ein kleiner Vergleich sein, bei uns stehen Lebewesen schließlich nicht auf dem Spiel!)

    Der Tierarzt darf dem Tierbesitzer auf keinen Fall das Tier verweigern!!! Die Herausgabe muß an den Besitzer erfolgen. Der Tierarzt hat kein Recht auf Eigentumsvorbehalt!!!! Das ist also absoluter Quatsch und macht den Besitzer nur noch unsicherer und gefügig!!! :shock:


    Für solche "Notfälle" würde ich eine OP-Versicherung abschliessen. Dieses wurde bestimmt schon häufiger diskutiert, aber unsere OP-Versicherung hat mir im letzten Jahr einige Mal sehr geholfen! :bindafür:


    Weiterhin gute Besserung!


    LG,
    Daniela

    • Neu

    Hi


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    • Zitat

      Der Tierarzt darf dem Tierbesitzer auf keinen Fall das Tier verweigern!!! Die Herausgabe muß an den Besitzer erfolgen. Der Tierarzt hat kein Recht auf Eigentumsvorbehalt!!!! Das ist also absoluter Quatsch und macht den Besitzer nur noch unsicherer und gefügig!!!


      Groß und laut sorgt nicht für Recht...


      Er darf es doch, es kommt halt immer auf die Umstände an. Dazu gibt es aus dem Jahr 2002 ein noch gültiges Urteil.


      Ist zwar jetzt klein geschrieben, aber Du kannst es bestimmt lesen.


      Gruß
      Herbert & Bellini :evil:

    • Da ein Hund in D immer noch als Sache angesehen wird, ist es rechtlich korrekt die Sache erst gegen Bezahlung heraus zu geben.


      Dies ist zwar moralisch gesehen nicht schön, aber rechtlich einwandfrei.


      Und irgendwie verstehe ich auch die Klinken und TÄ. Die Zahlungsmoral in D ist sehr schlecht. Viele zahlen nicht oder zahlen viel später. Die Klink hat Kosten, die gedeckt werden müssen. Wenn diese nun einmal eine Ausnahme machen, müssen sie immer eine Ausnahme machen und dann fehlen vielleicht nachher 30% in der Kasse. Auch wenn das Geld gezahlt wird - aber zu einem späteren Zeitpunkt, kann das der Ruin einer Klink bedeutet, denn die müssen Kosten wie Miete, med. Geräte etc. trotzdem bezahlt werden - die können weder Ratenzahlung noch später zahlen.


      Eine Klinik oder ein Tierarztpraxis ist nun mal in erster Linie ein Wirtschaftsunternehmen und müssen wirtschaftlich arbeiten.


      Es ist zwar schlimm einfach auf Barzahlung zu pochen vor allem bei einer Not-OP, da man vorher nicht mit einer so hohen Rechnung gerechnet hat, aber korrekte. Und wenn die das nicht machen würden, wären sie igendwann pleite.


      Wir haben selbst auch eine Firma und haben in den ersten Jahren den Fehler gemacht, nicht bei allen bar zu kassieren. Der Spaß hat uns ca. 40000,-- gekostet. Viele Unternehmen sind schon pleite gegangen, weil nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt wurde.


      Wobei ich es nicht gut finde, wenn es gleich heißt "wenn sie nicht zahlen, kommt der Hund ins Tierheim". Das ist natürlich ne Sauerei. Man kann das netter und anders sagen.


      Ich kann hier - so wie andere - einfach nur empfehlen eine OP-Versicherung ab zu schließen. Habe ich bei meinem Hund von Anfang an gemacht auf 10 Jahre und zahle jetzt 4,-- pro Monat, das tut nicht weh. Abgesichert sind jegliche OP´s egal ob Krankheit oder Unfall (außer Kastration) sowie die OP-Untersuchung und 10 Tage Nachuntersuchung mit Verbandsmaterial. Selbstbeteiligung von 150,-- muß ich selbst zahlen.


      Hilft zwar jetzt nach der OP nicht mehr, aber vielleicht jetzt gleich abschließen, dann hat man eine falls nochmals irgendwann eine OP sein muß. Allerdings deso älter das Tier beim Abschluß der Versicherung ist, deso teurer wird es - daher früh möglichst abschließen.


      Und viele viele Genesungswünsche an das Not-Op-Opfer :blume:

    • Zitat

      Da ein Hund in D immer noch als Sache angesehen wird...


      Das kannst Du so nicht mehr sagen, da zitiere ich noch einmal aus dem angegebenen Urteil weil ich zu faul bin das BGB zu suchen.

        Zitat

        § 90 a BGB. Diese Vorschrift besage, dass Tiere keine Sachen seien, sondern die für Sachen geltenden Vorschriften nur entsprechend anwendbar seien. Durch § 90 a S. 3 BGB solle gewährleistet werden, dass Tiere, trotz ihrer rechtlichen Aufwertung zum Mitgeschöpf, weiterhin als Gegenstand verpflichtender Geschäfte und sachenrechtlicher Vorgänge dem Rechtsverkehr zugänglich blieben.


      Gruß
      Herbert & Bellini :evil:

    • Danke Herbert, ich kann lesen (egal welche Schriftgrösse) und laut bin ich schon gar nicht!
      :steinigung:
      Nochmal BGB:
      § 90a Tiere
      Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.


      Sinn der Regelung ist es, die Tiere als Mitgeschöpfe wenigstens gedanklich von den Sachen zu unterscheiden. :/


      Die von der angehängte Pressemeldung ist interessant & das Urteil kannte ich bis heute nicht, aber wie Du schon geschrieben hast, es kommt auf die Umstände an (hier ging es auch um einen [Hobby]Hundezüchter).
      Der letzte Absatz ist wohl am wichtigsten, natürlich darf ich als Hundebsitzer nicht vorsätzlich den TA um sein Leistungsentgeld bringen und "einfach" die Herausgabe fordern, das würde wie vieles im BGB gegen den Grundsatz "Treu und Glauben" verstossen, allerdings darf der TA keinesfalls mit Tierheim-Abgabe drohen.


      Gruß,
      Daniela

    • Sorry, dann gelten sie nicht als Sache - aber die Gesetze werden ja dennoch so angewendet. Also unterem Stich, kommt es aufs gleiche raus - leider.


      Die Tierheim-Droherei ist auch echt ein Witz. Es darf so oder so nicht gedroht werden.

    • Hast Du Deinen TA gefragt, warum er so viel teurer ist und warum er nicht nach der Gebührenordnung abrechnet? Vielleicht gibt es eine fundierte Begründung.


      Unserer ist nicht kastriert, somit kann ich nicht weiterhelfen.

    • ich hab erst angerufen dann nochma im netz gestöbert u bei zooplus gabs im forum ein thema kosten-kastration u da stand die liste
      mir is das irgendwie unangenehm da jetzt nochmal anzurufen u zu sagen: wieso sind sie so teuer da steht doch......
      ich will erstmal abwarten ob das evtl ein neuer kurs od mittlerweile normal ist

    • Ich würde einfach nachfragen so nach dem Motto, Du hättest nun Preise von Bekannten zwischen 100 und 320 gehört und was er anders macht, da er ja teurer ist. Ich finde das nicht schlimm, ist Dein gutes Recht nach zu fragen.
      Wenn man nicht gleich mit der Tür ins Haus fällt nach dem Motto "Sie sind ja viel teurer als die Gebührentabelle" sondern nachfragt, was es für Unterschiede gibt, da es auch so viel Preisunterschiede gibt, ist das doch nicht so schlimm.


      Wobei ich auch denke, daß die wenigsten nach der Gebührentabelle abrechnen, denn die gilt ja meinst für ganz D und in München ist nun mal alles teurer als z. B. auf dem Land und da der TA auch somit mehr Kosten hat für Angestellte, Räume etc. muß er auch mehr berechnen.


      Und natürlich würde ich immer zu einem TA gehen, den ich kenne und zu dem ich Vertrauen habe und nicht auf das Geld achten.


      Dennoch sollte es gestattet sein, nach zu fragen.


      Bin gespannt was die anderen dazu sagen. Vergleichbar ist aber nur ein TA in der gleichen Gegend. Und dann mußt Du noch checken, ob es mediz. oder so einen Unterschied gibt, um es wirklich preislich zu vergleiche. Ist daher sehr schwierig, aus dem Grund würde ich direkt beim TA nachfragen.

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