Welpe an Züchter zurück - Geld anteilig zurück?
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Hallo!
Ich hoffe hier kann mir etwas weiter geholfen werden...
Es geht darum...ich habe bei einem Züchter zum zweiten Mal einen Hund gekauft (als Zweithund nach ca. 2 Jahren), jedoch hats nicht geklappt und der Welpe wurde an den Züchter zurückgegeben. Damals wurde sich darauf geeinigt, dass ich mir zu einem besseren Zeitpunkt einen Hund aussuchen darf und somit kein Geld verrechnet wurde und ich habe auch keinen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Das ist jetzt ca. 2 Jahre her. Da ich diesen Zustand nicht noch länger vor mich hin schieben möchte, habe ich angefragt, ob ich anteilig Geld zurückbekomme (abzgl. der nochmaligen Tierarztkosten). Jetzt stellt sich der Züchter quer, und meinte, eigentlich müsste er Geld von mir verlangen, und sein Angebot mit dem Hund steht weiterhin.Ich habe schon im Internet recherchiert, wer im Recht ist, jedoch finde ich nur widersprüchliches... Kann mir hier bitte jemand weiterhelfen?
Bitte nur Konstruktives...ich weiß selbst, dass es nicht toll ist, einen Welpen zurück zugeben und es geht mir auch nicht um den vollen Preis, da ich weiß, dass der Welpe z. B. nochmal zum Tierarzt muss.
Danke
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Entschuldigung, habe gesehen, dass nichts Schriftliches vorliegt.
Was stand denn in dem Kaufvertrag, wenn Du den Welpen zurück gibst?Wenn nichts vereinbart war, wirst Du auch nichts erreichen. Da bist Du leider vom Züchter und seinem Gutwill abhängig.
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Das muss alles in deinem Kaufvertrag stehen ! Und so etwas sollte von vornherein alles schriftlich geklärt sein . Bsp. wie lange, für wieviel usw. !
Es gilt das kaufrecht des BGB.Also im FCI haben sich die Verbände darauf geeinigt, dass ihre Züchter diese "Nothunde" zurücknehmen sollten, jedoch gibt es dafür nicht denvollen kaufpreis zurueck, denn der züchter hat ja deutlichen mehraufwand. Besteht am hund ein mangel, den der Züchter wissen musste, wie Erbkrankheiten oder bereits in der zucht eine infektion, so besteht selbstverstaendlich das recht, den Hund gegen erstattung des vollen kaufpreises zurückzugeben, dass ist reines BGB.Aber dies muss festgelegt sein !
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Ich habe den Kaufvertrag und den SMS-Verlauf...
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Wenn da konkret was drin steht über Eure Vereinbarungen, dann hast Du ja was schriftliches.
Lass es vom Rechtsanwalt überprüfen!
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@Superpferd
im Vertrag steht, dass der Züchter das Vorkaufsrecht hat, aber kein Preis.
Der Welpe hatte keinen Mangel, er war topfit. Die Rückgabe war von meiner Seite her. -
Naja, normalerweise steht ein Rückkaufsrecht des Züchters mit entsprechendem Preis im Kaufvertrag, da hat man was zum Anhalten. Du bist anscheinend damals auf die Absprache eingegangen, dir zu einem späteren Zeitpunkt kostenlos einen anderen Welpen zu nehmen. Das möchtest du jetzt ändern. Der Züchter möchte aber an dieser Vereinbarung festhalten. Ihr werdet euch wohl im Gespräch einigen müssen (oder im Streit auseinandergehen).
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Anwalt oder zumindest anwaltliche Rechtsberatung schlage ich auch vor.
Alles andere führt leicht in die Spekulation.LG, Friederike
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Nützt Dir jetzt gar nichts.
Hast Du irgendeinen Nachweis, dass der Hund kostenlos und der nächste Hund mit Eurer Vereinbarung überlassen wird?
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Aber nur weil du jetzt plötzlich zurücktrittst , ist kein Züchter verpflichtet den Hund zu nehmen und dir noch den vollen Preis auszubezahlen ! Außer natürlich es wurde schriftlich festgelegt .
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