Welpe an Züchter zurück - Geld anteilig zurück?
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Zwischenmenschlich ist es so eine Sache... und das kann niemand hier von uns beurteilen, weil keiner dabei war.
Von der rechtlichen Seite her... auch ein mündlich geschlossener Vertrag, ist ein Vertrag, eben hier dann über die Rückgabe und die "Verrechnung" des Welpen. Nachteil an mündlichen Abmachungen ist eben - wie hier gerade passiert - dass man im Problemfall, nichts genaues in der Hand hat.
Wurde dir ein Welpe aus einem anderen Wurf angeboten und du hast zugesagt. Somit ist der Züchter durchaus im Recht, wenn er sich weigert, dir jetzt einen anteiligen Welpenpreis auszuzahlen.
Problem bei dem "späteren" Wurf, dürfte sein, dass ihr da den Zeitraum nicht definiert habt.Natürlich kannst du einen Anwalt zu Rate ziehen, die Frage ist aber, ob sich das rechnet.
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Na ja, wenn Du von dort bereits einen Hund hast, dann kannst Du versuchen eine Basis zu schaffen, wo ihr Beide gut miteinander leben könnt.
Aber wie gesagt - der Züchter muss das auch wollen!
Mach ihm doch mal ein Angebot.
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Naja, sie hat ja den SMS Verlauf, in dem dokumentiert wird, dass er dir einen anderen Welpen anbietet.
Du willst also dauerhaft keinen Welpen mehr?
Ich würde ihm dass schreiben, inklusive der Gründe und auch schreiben, dass es ja auch nicht in seinem Interesse ist, wenn du wieder einen Welpen nimmst und überfordert bist.
Ich würde auch schreiben, dass dir eine Einigung sehr am Herzen liegt und du nicht den vollen Kaufpreis verlangst. Außerdem würde ich fragen, was er als verantwortungsvoller Züchter denn für eine Lösung vorschlägt, da er ja das beste für seine Hunde möchte.Ansonsten würde ich auch nach Ablehnung seinerseits (eine schön geschriebene Mail ist sicherlich geeigneter als eine schnelle SMS) tatsächlich Rechtsbeistand holen.
Als Lehrgeld sehen? Nee sorry mal ehrlich, das würde ich nicht einsehen. Vor allem weil ich durchaus Ansatzpunkte sehen würde, bei denen ein Anwalt vielleicht eine Möglichkeit sehen würde.
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Wenn der Züchter böse will, behauptet er bereits Geld zurückgegeben zu haben.
Es ist doch völlig unüblich seinen Welpen zurück zu geben ohne dafür etwas zu bekommen.
Wenn man es ganz böse sehen will: der Züchter hat seinen mündlichen Vertrag eingehalten, er hat per SMS einen Welpen angeboten. Der wurde ja nicht genommen.
Ich bin kein Rechtsanwalt - aber: Menschen können fies sein. Vor allem wenn es um Geld geht.
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Vor allem weil ich durchaus Ansatzpunkte sehen würde, bei denen ein Anwalt vielleicht eine Möglichkeit sehen würde.
Eine Möglichkeit sicher.
Die Frage ist nur, ob die Anwaltkosten dann nicht im Endeffekt den Streitwert überschreiten werden.
Denn von dem bisher Geschilderten hat sich der Züchter nichts zu Schulden kommen lassen, außer dass er nicht besonders nett zur TE war, als sie ihre Meinung geändert hat. -
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An sich hast du recht, vielleicht liegt ja eine Rechtschutzversicherung vor.
Ich bin einfach skeptisch immer zu sagen 'musst du halt dein Lehrgeld zahlen'.
Vor allem weil der Züchter sich, wie weiter vorne stand auch bezüglich eines neuen Welpen nicht besonders kooperativ ist.
Und so richtig seriös finde ich das nicht. Zumal es für ihn so oder so ein finanzieller Gewinn wäre. Da hat es einfach einen bitteren Beigeschmack, dass er sich auch nichts einlässt. Eben fast so als würde er denken, dass sie es irgendwann fallen lässt.
Aber sicher man muss gewillt sein das Geld für den Rechtsbeistand zu bezahlen.
Edit: es liegt keine Quittung vor und auch der SMS Verlauf scheint zu dokumentieren, dass sie eben kein Geld bekommen hat.
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Naja - wer im Tierheim nen Hund abgibt, zahlt dafür sogar, der kriegt auch kein Geld für seinen Hund..... Warum sollte der Dir noch geld zahlen? Der hat Extra-Aufwand für Futter und Unterbringung bis zur erneuten Vermittlung, der ihm durch die Rückgabe entstanden ist, Tierarztkosten, Kosten für die erneute Vermittlung, Anzeigen etc. Wenn er Dir das nicht noch in Rechnung stellt, kannst froh sein....
Von mir würde jemand, der nen Hund zurückgibt, ganz sicher auch keinen zweiten mehr bekommen.
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Ich bin immer noch noch für Rechtsberatung durch einen Anwalt.
Die Kosten sind fix und können vorher erfragt werden.Rechtsprechung hat oft wenig mit dem zu tun was man/frau gemeinhin für rechtens hält.
LG, Friederike
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Ich würde hier zumindest mal ein Beratungsgespräch beim Anwalt erwägen. Das ist normalerweise bezahlbar. Auf irgendwelche Tipps, die man sich über Google holt, sollte man nicht viel geben. Hier muss sich einfach eine Fachperson den konkreten Sachverhalt anschauen. Dazu sind die ja da.
Ob man dann so handelt, wie der Anwalt es vorschlägt, bleibt einem ja selbst überlassen. Da muss man natürlich Kosten und auch Nerven mit dem Kaufpreis vergleichen und entscheiden, ob man das so möchte. -
Hallo ,
bei uns stand im Kaufvertrag explizit:
keine Rücknahme oder Ersatzwelpen o.ä..
wenn der Züchter darauf besteht Dir ein neues Welpi zu geben ist das echt doof..
sag du wills doch keinen weiteren Hund aus Platzmangel , oder weil deiner die Welpen beisst...ggf muss du ihm das Geld lassen.
hast du viel bezahlt?Liebe Grüsse und bitte nicht böse sein!
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