Welpe an Züchter zurück - Geld anteilig zurück?
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Hinzu kommen die Kosten für die nochmalige Ausstellung der Ahnentafel.
Nein. Da wird nichts nochmal ausgestellt.
Von weiteren Kosten, Tierarzt, Unterbringung, Fütterung ... bis der Welpe wieder verkauft ist, darüber muss man ja auch nachdenken.
Die hätte der Züchter doch auch, wenn der Hund noch nicht verkauft, nicht gleich abgeholt oder what ever wäre.
Nochmal: die Halter, die mir den einen Welpen zurückgegeben hatten, HATTEN den Ersthund 2 mal mit zu Besuch, der hat die Lütte auch kennengelernt, war ihr gegenüber neutral - interessiert. Nur in SEINEM Territorium hatte sie (seiner Meinung nach) nichts zu suchen.
Egal, wie gut man das vorbereitet, wenn schon ein erwachsener Hund da ist: Es kann trotzdem schief gehen und da soll (meiner Meinung nach) weder der Ersthund, noch der Halter noch der Züchter und schon gar nicht der Welpe drunter leiden!
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Natürlich soll keiner drunter leiden.
Zu "keiner" gehört aber bei mir auch der Züchter. Das Argument, wenn er den Welpen länger hätte behalten müssen, hätte er auch Mehrkosten gehabt, zieht bei mir nicht.
Die Züchter, bei denen ich gekauft habe, hätten ihre Würfe dreimal verkaufen können, so gefragt waren die Welpen.
Wenn ich dann, aus welchen Gründen auch immer, einen Welpen zurück geben muß, der Züchter das auch wie selbstverständlich mitmacht, kann er die Kosten, die ihm entstanden sind, von dem neuen Kaufpreis abziehen und mir den Rest geben. Einen anderen Anspruch hätte ich nicht.
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......Nochmal: die Halter, die mir den einen Welpen zurückgegeben hatten, HATTEN den Ersthund 2 mal mit zu Besuch, der hat die Lütte auch kennengelernt, war ihr gegenüber neutral - interessiert. Nur in SEINEM Territorium hatte sie (seiner Meinung nach) nichts zu suchen.
Egal, wie gut man das vorbereitet, wenn schon ein erwachsener Hund da ist: Es kann trotzdem schief gehen und da soll (meiner Meinung nach) weder der Ersthund, noch der Halter noch der Züchter und schon gar nicht der Welpe drunter leiden!
Hm - ist vielleicht Einstellungssache. Wenn ich mir nen Welpen holen würde, dann nur, wenn ich wüßte, meine Hunde fressen den net gleich. Ich bin da eher nicht die, die fragt, ob der Hund den Anderen in "seinem" Revier zu dulden beabsichtigt, sondern die, die sagt: "das ist MEIN Revier, und Du hast den zu akzeptieren!". Wie gesagt, vorausgesetzt, er kann überhaupt mit anderen Hunden normal umgehen, und es ist kein Hund, von dem ich weiß, daß sie mit dem eh net können (Rasse, die nicht dazupaßt etc.).
Ich lasse mir von nem Hund net sagen, daß er den Zweithund net mag. Dafür darf er mit "aussuchen", und ich schau drauf, daß die Wahrscheinlichkeit, daß es paßt, reichlich groß ist - hab zB damals nen Rüden zur Hündin dazugeholt, Alter etwa gleich, Temperament etwa gleich. Und wenns beim Züchter (oder halt im Tierheim, wie bei uns) paßt, würde ich den mitnehmen und daheim, wenns Probleme gäbe, "Tacheles" reden. Von wegen SEINER MEINUNG NACH und so.... *gg
Klar - irgendwas dem Hund vorsetzen nach Motto "Friß oder stirb", das kann nur schiefgehen. Aber wenn man den Hund zum Aussuchen schon mitnimmt und drauf guckt, mit welchem Welpen er sich dort versteht, dann würd ich daheim solche Fissimatenten nicht hinnehmen. Weil dann ist´s nur Ressourcen/Revier-Getue, und hat in meinen Augen nichts mit Verträglichkeit zu tun.
Wobei ich natürlich schon zugestehe, daß ein (Bisher-)Einzelhund Probleme haben kann, das Zuhause zu teilen. Aber das ist dann m.e. nach wieder Übungssache, daß die sich dann zumindest akzeptieren.
Alles bezogen auf den "Normalfall", also keine Hunde mit entsprechenden schlechten Vorerfahrungen etc., klar... :-)
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In vielen Fällen ist rechtlich nichtmal das Vorkaufsrecht durchzusetzen, was sich ja viele, viele Züchter in den Kaufvertrag schreiben lassen. Zumindest sind mir da einige Fälle bekannt.
Ich persönliche finde es absolut nicht fair, wenn ich unverschuldet einen Welpen zurückgeben muss und mir nichtmal angeboten wird, mir einen Teil des Kaufpreises zurück zu zahlen. Unverschuldet heißt für mich: Plötzliche Krankheit (bei mir oder dem Ersthund o.Ä.), Unfall, völlig unerwartete Unverträglichkeit o.Ä.
Das ist für mich aber in allererster Linie ein zwischenmenschliches Ding. Ich fände es einfach völlig logisch und normal, einem Menschen, der auch noch traurig einen Welpen zu mir zurück bringen muss, weil eben ein Schicksalsschlag passiert ist, zumindest einen Teil der Kaufsumme zurück zu geben.Zumal das Argument, der Züchter hätte dann ja sooo viele Kosten, ja auch nur so halb ein Gutes ist. Denn er verkauft den Welpen ja auch erneut und das mit Sicherheit nicht für viel weniger, nur weil er schonmal ausgezogen war. Wobei das natürlich dann stark vom Alter des Welpen und vielen anderen Faktoren abhängt. Aber nehmen wir mal an, der Welpe ist mit 8 Wochen ausgezogen und kommt mit 9 Wochen bereits zurück.
Und die Ahnentafel muss zurück übereignet werden. Die gehört einem ja auch nicht, wenn man den Hund erwirbt, sondern dem jeweiligen Verein. -
Ich habe die anderen Antworten jetzt nicht alle gelesen, aber in unserem Kaufvertrag steht zB drin, dass bei Rückgabe erstmal nicht der Kaufpreis zurückgezahlt wird, sondern der Züchter dann versucht, den Hund in gute Hände zu geben und dann erst berechnet, was er an Ausgaben hatte und diese von der Erstattung abzieht. Man bekommt also nie den vollen KP zurück
Ein Tausch gegen einen anderen Welpen ist da nicht möglich.Ich befürchte, wenn du gar nicht schriftliches hast und das nun auch schon so lange her ist, hilft dir wirklich nur ein Anwalt. Du hast ja nun scheinbar mehrfach versucht, mit dem Züchter zu sprechen.
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Ich würde wohl das Geld zurückzahlen als Züchter. Lieber so als dass der Welpenkäufer versucht über Kleinanzeigen wieder auf Null zu kommen.
Ich finde es aber auch ein Unding dass Welpen, nur weil sie etwas älter sind, teilweise HORREND billiger werden. Die fressen ja auch nix.. Und nur weil der Hund dann 14 statt 9 Wochen alt ist ist er ja auch weniger wert oder wie? Wenn ich mal Welpen verkaufe kosten die mit 14 Wochen genauso viel wie mit 9.
Bei meiner Züchterin hätte es auch die Option gegeben wenn irgendwas gewesen wäre hätt ich Darcey zurückbringen können und dann entweder Geld zurück bekommen oder wäre vorgemerkt gewesen für den nächsten Wurf.
Es ist allerdings auch immer die Frage wie man beim Züchter rüberkommt. Wenn der Züchter da ein schlechtes Gefühl hat ist er sicher weniger entgegenkommend als wenn man sich "gut versteht".
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Sieht man es aus der Sicht des Züchters so stellt die Rücknahme des Welpen ein kleineres Ärgernis dar - der ehemalige Käufer ist zufrieden und wird keinen Unmut in die Welt hinaus tragen.
In seinem Bekannten-/Freundeskreis ist natürlich der Welpe Schuld. Aber das Gro da Draußen bleibt unbehelligt und der gute Ruf des Züchters doch weitgehend unbeschadet.
Welpe zurück, Kaufpreis zurück und adio Amigo!
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Gut finde ich, dass es um eine einvernehmliche Einigung geht und diese gewünscht ist! Da Welpenerwerber und Züchter früher gut klarkamen - wird das bestimmt auch klappen.
Das andere ist - wenn der Hund vor zwei Jahren zurückgegeben wird an den Züchter auf Wunsch des Käufers und die Vereinbarung getroffen wurde, dass es zu einem späteren Zeitpunkt einen anderen Welpen gibt - ist genau dies die Vereinbarung. Da war doch gar nicht die Rede von "KP ganz oder teilweise" zurück offenbar.
Das später zu einem Zeitpunkt, den der Welpenerwerber wünscht - umzumodeln in Kaufpreisrückgabe -ist hoffentlich nicht per SMS passiert - wird den Züchter erstmal verblüffen.
In jedem Fall - eine Rückgabe bringt natürlich für den Züchter eine Menge Arbeit - Leute anrufen, denen er abgesagt hat, vielleicht gibt es jetzt sogar keine Interessenten mehr?, Anzeigen schalten, Zuchtverein informieren, Hund wieder mit den eigenen Hunden zusammen bringen, erneute Interessenten beäugen, Hund sozialisieren, fördern, erziehen und und.
Ist doch kein Umtausch eines Steifftieres - Ware zurück, ins Regal stellen, Geld zurück. Kommt der nächste - noch mal. Feddich.
Nix, sind Lebewesen. Genau deshalb basteln viele Züchter ein Vorkaufsrecht ein, weil sie nicht wollen, dass ihre Hunde herumgereicht werden. -
Wenn im KV der Rückkauf vereinbart wurde, lediglich der Rückkaufbetrag nicht festgelegt, dann wird ein Richter diesen Rückkaufbetrag festlegen. Bei einem Hund vom Züchter mit Papieren, reden wir von 1000€ aufwärts, diese würde ich so einem Züchter nicht schenken wollen. Wann wurde der Welpe denn zurück gegeben, also wie alt? Ist er unwesentlich älter als zum Kaufzeitpunkt, entsteht für den Züchter gar kein Nachteil, er kann den Welpen zum normalen Welpenpreis verkaufen. Lediglich der Mehraufwand an Futter und Käufersuche wäre hier ersetzbar. -anderer Aspekt, eventuell ist der ganze Kaufvertrag nichtig, wenn dieser formularmässig war, denn dann verstoßen diese Verträge gegen AGB-G. Ich würde definitiv alles einem versierten Anwalt zeigen.
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Damals wurde sich darauf geeinigt, dass ich mir zu einem besseren Zeitpunkt einen Hund aussuchen darf und somit kein Geld verrechnet wurde und ich habe auch keinen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Das ist jetzt ca. 2 Jahre her. Da ich diesen Zustand nicht noch länger vor mich hin schieben möchte, habe ich angefragt, ob ich anteilig Geld zurückbekomme (abzgl. der nochmaligen Tierarztkosten). Jetzt stellt sich der Züchter quer, und meinte, eigentlich müsste er Geld von mir verlangen, und sein Angebot mit dem Hund steht weiterhin.
Ein Hund wird immer mal zurück gegeben ob mit oder ohne Vorkaufsrecht.
In Euren Fall lautet die Vereinbarung: das kein Geld fließt, dafür Du aber,
Dir einen neuen Hund zu einem besseren Ztpkt. aussuchen darft und
dazu steht der Züchter heute noch, Du nicht.Du durchbrichst diese Vereinbarung und möchtest Geld zurück und es
ist in der Tat so, dass Du wahrscheinlich noch Geld mitbringen musst.
Es sind 2 Jahre vergangen, nicht vergessen, da kann viel passieren.Der Züchter hat nicht nur Anspruch auf erneute Vermittlungsgebühren
oder geplante TA-Kosten, sondern bis zur Vermittlung auch tägliche
Unterbringungs-und Verpflegungskosten. Nimmt der Hund einen Platz
weg, der Züchter plant ja weiter, können u.U. weitere Kosten entstehen.
Das wissen die wenigsten Leute, aber diesen Anspruch hat er, bis zur Vermittlung
des Hundes, der Rest gehört Dir und da hat der Züchter Recht, da wird nicht
viel übrig bleiben.
In meinen Fällen habe ich kulanter Weise auf die Tageskosten verzichtet, sonst
bekäme der alte Besitzer in vielen Fällen nichts mehr.Es kommt immer auf den speziellen Fall an.
Kommt der Hund gleich, nach Monaten oder Jahren zurück, verringert sich der
Anteil des Rückgeldes entsprechend, bzw. Geld fließt nach der Vermittlung
abzüglich der Kosten. Logisch ist, für einen älteren Hund bekommt man entspr.
weniger.Du hättest damals gleich "Geld zurück" machen sollen, heute wird es um einiges
schwieriger, da die Vereinbarungen ganz anders lauten.
Oder Du nimmst tatsächlich einen Welpen und vermittelst ihn wieder, da hast Du Dein
Geld wieder. Zeitsparend, nervenschonend. -
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