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Hallo,
mich würde mal interessieren wie es bei folgender Situation aussieht:
- Person A kauft Mischlingswelpen, unbekannte Eltern, Rasse phänotypisch bestimmbar
- Person A ist mit dem Junghund überfordert, vermittelt an Person B, Schutzvertrag: http://www.der-boxer.net/TierSchV.pdf wird unterschrieben, Eigentum geht an Person B über, Schutzgebühr im niedrigen dreistelligen bereich
- Person B bildet den Junghund aus, der sich sehr gut zeigt
- Hund erreicht BH und IPO1(sehr gutes ergebnis), zeigt sich im Sport ausserordentlich gut
- Person B muss den Hund aus persönlichen Gründen abgeben, der Hund soll zu einem stolzen, aber marktüblichen Preis verkauft werdenIst die "Verkaufsverbotsklausel" überhaupt gültig? Hat Person A noch irgendwelche (finanziellen) Rechte?
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Ich halte den ganzen Vertrag für rechtlich nicht durchsetzbar.
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Glaub ich auch nicht. Ob man den Kaufpreis nun Schutzgebühr, Bakschisch oder Spende nennt, der Hund ist verkauft und das Eigentum mit allen Rechten auf den Erwerber übergegangen.
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Ich kenne das nur so, sobald Geld fließt ist es kein Schutzvertrag mehr sondern ein ganz normaler Kaufvertrag.
Da ist es auch ganz egal wie man den Vertrag nennt.Lg
Sacco -
Danke, das hat ich mir so auch schon gedacht.
Schade das Leute immer dann komisch werden, wenn sie Geld wittern....
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So was ist ja immer schwierig.
Schutzklauseln in Verträgen sind ja erstmal gültig, wenn sie nicht sittenwidrig sind.
Meine Schwester hat vor Jahren mal ihr Haus verkauft. Zu den Schutzklauseln gehörte, dass die Hühner, die sie dort hielt, von den Käufern übernommen werden mussten, weil sie sie nicht mitnehmen konnte. Die Hühner sollten auch nicht in den Kochtopf.
Die Käufer haben das zugesichert.
Es wäre ja eigentlich eine Vertragsverletzung, wenn die Hühner in der Suppe gelandet wären.
Oder nicht?Es muss ja schließlich niemand auf sowas einwilligen.
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Es wäre ja eigentlich eine Vertragsverletzung, wenn die Hühner in der Suppe gelandet wären.
Oder nicht?In dem Moment, wo der Käufer die Hühner übernommen hat, waren sie SEIN Eigentum, mit dem er (innerhalb gesetzlicher Grenzen wie z.B. dem TSchuG) machen kann, was er will.
Dazu zählt auch, sie zu schlachten und zu essen! -
Es wäre ja eigentlich eine Vertragsverletzung, wenn die Hühner in der Suppe gelandet wären.
Ja, wenn er das so unterschrieben hat, und im Falle einer Vertragsverletzung auch eine entsprechende Konsequenz vereinbart wurde.
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Es könnte aber z. B. ein Vorkaufsrecht im Vertrag stehen... das wäre u. U. durchaus gültig.
Gruss
Gudrun -
Ein Vorkaufrecht steht nicht im Vertrag. B hat A den Hund allerdings zum Kaufpreis des Interessenten angeboten, Aus "Goodwill". Fand ich ziemlich dämlich, aber... Daher auch das ganze Chaos...
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