Hundeverkauf trotz Schutzvertrag

  • Welche Forderungen stellt A denn eigentlich?


    Wenn man wüsste, wo das genaue Problem liegt wäre es auch einfacher.
    A kann den Hund ja nicht händeln laut Beispiel, will er ihn zurück und selber verkaufen? Will er einfach nur rumzicken?


    Was genau beabsichtig A?

  • A fordert jetzt den Kaufpreis minus die bereits erhaltene Schutzgebühr. War ja schliesslich mal ihr Hund, den sie ja offensichtlich viiiiel zu günstig abgegeben hat :roll:
    Alternativ würde A den Hund auch nehmen (wahrscheinlich dann zum verkaufen, tippe ich), aber natürlich nur gegen Erstattung der Schutzgebühr. xD


    Ich glaube das ganze muss man nicht so ernst nehmen, was A da fordert.

  • Ich muss ja gestehen, bei solchen Verträgen, die mehr als wackelig sind, würde ich sagen "A*** lecken" Hund verkaufen und es drauf ankommen lassen.
    Dieser Schutzvertrag fällt für mich ganz klar unter die Kategorie "das Papier nicht wert auf dem er gedruckt ist"

  • Dann könnte man argumentieren, daß Person A den Hund "unfertig" abgegeben hat. Preis, oder von mir aus auch nur "Schutzgebühr" war zu diesem Zeitpunkt angemessen.


    Person B hat den Hund erst zu dem gemacht, was dieser nun ist. Diese "Wertsteigerung", wenn man es so sagen will, vom Hund ist ja erst aufgetreten, seit dem Person B "Arbeit" reingesteckt hat :ka:




    Schöne Grüße noch
    SheltiePower

  • Das gemeine an den Klauseln ist soweit ich weiß:


    Man kann sie reinschreiben, und sogar eine Vertragsstrafe benennen. Allerdings hat man im Ernstfall maximal die Chance die Vertragsstrafe einzuklagen.


    Also z.B:


    Schutzvertrag mit Vorkaufsrecht. Beim übergehen des Vorkaufsrechtes sind 2000€ Strafe fällig.


    Hund wird nun ohne Vorkaufsrecht zu beachten verkauft. Dann hat der Vertragsersteller KEINE Chance auf den Hund, maximal könnte er die 2000€ einklagen.



    Oder anders gesagt: wenn keine Strafe abgemacht war fürs Hühnchen-verkochen hätten die Leute ohne Konsequenzen Suppe aus ihnen machen dürfen.

  • Eine Vertragsstrafe kann schon abschreckend wirken.
    Man hat zwar im Ernstfall maximal die Chance auf die Vertragsstrafe. Ich denke aber mal, man überlegt es sich 2 mal ob man das Risiko eingeht. Vor allem wenn die Strafe bei, sagen wir mal, 2000 Euro liegt.


    Ob es etwas bringt oder nicht. Ich würde ein Vorkaufsrecht mit Vertragsstrafe rein schreiben.


    Lg
    Sacco

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