Fehler vom Tierarzt?
-
-
Hallo Dogforum-Nutzer,
meine bereits verstorbene Hündin Jamy wurde vor ziemlich genau zwei Wochen operiert. Dabei wurden Tumore an der Milchleiste entfernt, sowie die komplette Gebärmutter.
Nach der OP ging es allerdings mehr bergab als bergauf. Letztendlich wurde in einer anderen Tierklinik Nierenversagen festgestellt.
Vor der OP wurde lediglich ein Ultraschall und ein Röntgen durchgeführt, jedoch kein Bluttest. In der Klinik wurden wir mehrmals gefragt, ob ein Bluttest gemacht wurde. Dies war allerdings nicht der Fall. Zudem bekamen wir die Information, dass eine Entzündung der Gebärmutter sofort auf die Nieren übergeht, sodass ein Bluttest vor der OP notwendig gewesen wäre.
Die OP war somit ziemlich unnütz, da das Nierenversagen schon vorher in Kraft getreten ist.
Ist es nun ein Fehler vom Tierarzt, dass kein Bluttest durchgeführt wurde und somit eine eher überflüssige und teure OP durchgeführt wurde?
Haben wir Recht auf eine Linderung der Tierarztrechnung?Liebe Grüße,
Lea -
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Ich kann nur sagen, daß vor der OP meiner Hündin Leber- und Nierenwerte genommen wurden.
-
Es tut mir sehr leid.
War das eine Not-OP oder eine geplante OP?
Bei einer Not-OP wäre vermutlich auch bei bereits angestiegenen Nierenwerten operiert worden, schlicht, weil das die einzige Chance für Deine Hündin gewesen wäre.Zudem bekamen wir die Information, dass eine Entzündung der Gebärmutter sofort auf die Nieren übergeht, sodass ein Bluttest vor der OP notwendig gewesen wäre.
Das habe ich noch nicht gehört bisher, war auch bei meinen bisherigen Pyometra-Hündinnen nicht der Fall.
Gab es vorher ein Aufklärungsgespräch? Wenn ja, was wurde da gesagt?
Hast Du einen Aufklärungsbogen unterschrieben?In der Humanmedizin gehört eine vorherige Blutuntersuchung bis auf ganz wenige Aufnahmen zum präoperativen Standard. In der Tiermedizin m. W. n. noch nicht, auch wenn es zunehmend von den TÄ empfohlen wird.
Ich würde mit dem TA sprechen, der die OP durchgeführt hat.
LG, Chris
-
Normal werden diese Werte VOR der OP über das Blutbild abgeklärt .
Leider kommen Fehler auch bei TA's immer wieder vor . Es gibt gute und schlechte . Du weißt in Zukunft , dass du diesen besagten TA nicht mehr aufsuchen solltest .
-
Hallo Chris,
vor ca. vier Wochen wurde festegestellt, dass eine Gebärmutterentzündung vorhanden ist. Wir sind sofort zum Tierarzt und da wurden dann eher Mittel gespritzt, welche diese Tatsache lindern.
Leider wurde die Situation nicht besser und erst als es ziemlich schlecht um unsere Hündin stand, wurde gesagt, dass direkt am darauffolgenden Tag operiert werden muss.
Diese OP wurde also erst zwei Wochen nach der Feststellung der Entzündung durchgeführt, also waren bestimmt zwei Wochen zwischen Diagnose und Operation dazwischen gekommen.
Uns wurde kein Beratungsgespräch oder Fragebogen angeboten, sie wurde einfach so operiert.
Auf die Entzündung wurde soweit gar nicht stark eingegangen, sondern eher auf die Tumore. Das Röntgenbild war nur zur Sicherheit, dass die Lunge noch nicht betroffen ist und beim Ultraschall wurde nur nochmal nachgewiesen, dass die Gebärmutter voller Eiter ist.Es tut mir sehr leid.
War das eine Not-OP oder eine geplante OP?
Bei einer Not-OP wäre vermutlich auch bei bereits angestiegenen Nierenwerten operiert worden, schlicht, weil das die einzige Chance für Deine Hündin gewesen wäre.Das habe ich noch nicht gehört bisher, war auch bei meinen bisherigen Pyometra-Hündinnen nicht der Fall.
Gab es vorher ein Aufklärungsgespräch? Wenn ja, was wurde da gesagt?
Hast Du einen Aufklärungsbogen unterschrieben?In der Humanmedizin gehört eine vorherige Blutuntersuchung bis auf ganz wenige Aufnahmen zum präoperativen Standard. In der Tiermedizin m. W. n. noch nicht, auch wenn es zunehmend von den TÄ empfohlen wird.
Ich würde mit dem TA sprechen, der die OP durchgeführt hat.
LG, Chris
-
-
Du kannst Dich auch an die zuständige Tierärztekammer wenden. Die haben sowas wie Schlichter, die bei solchen Sachen um Klärung bemüht sind.
Ob und wie aufgeklärt wurde, muss der Arzt nachweisen, nicht der Patient. Deshalb wird ja so ein Bohei um die Aufklärungsbögen gemacht.Geld zurück zu bekommen, wird kein Trost für Dich sein, aber ich bin immer der Meinung, dass auch Ärzte/TÄ mehr davon haben, wenn sie entsprechende Resonanz bekommen, wenn etwas dermassen schief gelaufen ist.
Es tut mir sehr leid, dass Du so etwas erleben musstest.
LG, Chris
-
Natürlich wird eine Linderung des Geldes bei weitem kein Trost sein, dennoch wollte ich mich hinsichtlich dessen erkundigen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe, werde mich morgen bei der zuständigen Ärztekammer melden.
Du kannst Dich auch an die zuständige Tierärztekammer wenden. Die haben sowas wie Schlichter, die bei solchen Sachen um Klärung bemüht sind.
Ob und wie aufgeklärt wurde, muss der Arzt nachweisen, nicht der Patient. Deshalb wird ja so ein Bohei um die Aufklärungsbögen gemacht.Geld zurück zu bekommen, wird kein Trost für Dich sein, aber ich bin immer der Meinung, dass auch Ärzte/TÄ mehr davon haben, wenn sie entsprechende Resonanz bekommen, wenn etwas dermassen schief gelaufen ist.
Es tut mir sehr leid, dass Du so etwas erleben musstest.
LG, Chris
-
Ist es nun ein Fehler vom Tierarzt, dass kein Bluttest durchgeführt wurde und somit eine eher überflüssige und teure OP durchgeführt wurde?
Haben wir Recht auf eine Linderung der Tierarztrechnung?Nein, hast Du nicht: der TA schuldet Dir keinen Erfolg.
Der Patientenbesitzer steht immer in der Beweispflicht.
Das Gesetz unterscheidet nach "grob fahrlässig" und
"vorsätzlich". Da letzteres kaum anzutreffen und beweisbar
ist, bleibt "grob fahrlässig", wonach der TA "beweisen muss"
und genau dieser Umstand, nämlich die Beweislastumkehr zu
gunsten des Patientenbesitzers, wird seit Menschengedenken
von den Gerichten mit schöner Regelmäßigkeit vereitelt.
Wer ruiniert schon die Karriere eines Profs, Dr.,TA vet.,
wenn es nur um einen "Hund" geht.Diese schmerzliche Erfahrung habe ich im März 2013 machen
müssen. Mein Hund verstarb mittels TA. Es war kein Klage
möglich, alle halten dicht und das beginnt schon mit der
ehrlichen Aussage des Rechtsanwaltes, Abwehr der
Versicherung usw. Im Verfahren kommt immer nur raus,
dass am Ende der Hund und sein Zustand und Krankheit
ausschlagebend und der TA Top.war.In Deinem Fall zählt schon der erste Satz, dass hatte ich
bei der ersten TÄ auch dabei, die überbezahlt war.
Keine Chance ! Daran wird auch die TÄK nichts ändern. -
Der TA hätte Dich zumindest Dein Einverständnis zum Narkoserisiko unterschreiben lassen müssen, das ist richtig.
Allerdings ist eine eitrige Pyometra (Gebärmutterentzündung) durchaus ein Notfall. Schlechte Nierenwerte vor der OP hätten das Narkoserisiko zwar erhöht, aber eine Alternative zur OP (ausser Einschläfern) hätte es wohl trotzdem nicht gegeben. Möglicherweise wollte der TA nicht den extra Tag auf die Blutergebnisse warten.
Ich würde mir keine grossen Hoffnungen machen, dass Du Kosten erstattet bekommst.
Ich wäre in diesem Fall sehr vorsichtig mit einem Urteil über den TA, wir hören hier nur die eine Seite dieser Geschichte.
-
Möglicherweise wollte der TA nicht den extra Tag auf die Blutergebnisse warten.
Mir ist eben noch gefallen, bei uns wurden die Werte zwar vor der OP genommen, sind aber auch erst am späteren Tag in die Praxis gekommen, operiert wurde wohl dann auch so
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!