Streicheln durch den Zaun??

  • Wenn deine Eltern dir erlaubt haben, in das Revier euch fremder Hunde zu greifen und die auch noch körperlich zu bedrängen, was sagt uns das?


    Dass sie keine Ahnung hatten und du ein Deppen-Glück?


    Und um mich und meinen Hund vor sowas zu schützen,soll ich jetzt meinen Garten verbarrikadieren? Oder eine Mauer drum rum bauen? Weil ein normales Tor mit maximal 7cm breiten Spalten und ein Maschendrahtzaun mit Hecke dahinter nicht reicht, dass keiner seine Finger rein steckt? Ja gehts noch?


    Würdest du deinen Kinder das gleiche erlauben, nur weil du nie gebissen wurdest?


    Ich würde meine Kinder fragen, ob sie noch alle beieinander haben, sollte ich sie jemals dabei erwischen, wie sie einen Hund durch den Zaun streicheln. Auch wenn sie ihn kennen. Aber auf die Idee kämen sie in 100 Jahren nicht...

  • Für die Fehler solcher Idioten haftbar gemacht zu werden, sehe ich absolut nicht ein. Mein Hund ist sicher verwahrt, kommt nicht raus, kann nicht nach draußen beißen, sogar wenn er wollte. Aber wenn jemand so deppert ist, die Hand durch den Zaun zu zwängen...Was ist eigentlich mit der Aufsichtspflicht der Eltern? Nicht wissen schützt doch auch sonst vor Strafe (bzw. in dem Fall Schuld) nicht?

    Wenn jemand irgendwie reinkommt (oder den Zaun zerstört), ist der Hund nach deutscher Rechtsprechung nicht sicher verwahrt. Das kann du finden wie du willst, die Rechtslage ist da eindeutig.


    Hintergrund: Dein Hund ist ein potenziell gefährlicher Luxus"gegenstand". Wie ein Auto auch. Du bringst eine Gefährdung in die Umwelt. Passiert wegen des Vorhandenseins deines Gegenstandes etwas, bist du haftbar, egal ob du was dafür kannst, oder nicht. So bist du z.B. auch haftbar zu machen, wenn ein Radler in dein stehendes Auto knallt. Oder dir ein Fußgänger ohne Vorwarnung davor springt.
    Anders sieht es u.U. aus, wenn du den gegenstand für deinen Job brauchst. So sind z.B. Wachhunde die als Firmeneigentum laufen (und den Job auch ausführen) rechtlich anders einzuschätzen. Heisst: Beisst dein privater Fiffi den Einbrecher, zahlst du. Beisst der Wachhund deiner Firma den Einbrecher, brauchst du idR. nicht zahlen. Selbiges gilt natürlich auch für das Kind, was über den Zaun klettert. Friemelt es seine Hand durch den Zaun und wird gebissen, kann es allerdings auch sein, dass du beim Wachhund auch haftbar bist.


    Merke: Haftung ist nie (!) mit Schuld gleich zu setzen.



    (Bitte nicht wegen des Gegenstandes meckern, ging mir nur um die Vergleichbarkeit und haftungsrechtlich ist der Hund nunmal ein Gegenstand)

  • Ich finde deine Worte sehr harsch.
    Was kannst du eher ändern, die Einstellung der Passanten in deiner Nähe oder die Sicherung deines Zaunes?
    Die rechtliche Lage wurde hier erläutert - die ist nunmal Fakt, ob man dies gut oder schlecht findet. Ich habe nirgendwo geschrieben, dass mein Verhalten als Kind korrekt war. Aber ich wollte dir einen Perspektivenwechsel aufzeigen, wieso Kinder dies tun und möglich Eltern daneben stehen und ihnen das nicht untersagen. Aber alle als Idioten oder Deppen abzustempeln geht halt schneller.


    Es gibt Menschen - die haben keine Hunde oder hatten mal Hunde - und haben andere Ansichten dazu oder eben fehlendes Wissen. Der Grundgedanke per se, der Hund sei nett, ist ja mal schön (schöner als : jeder Hund ist böse und pass auf der beisst dich). Vor einigen Jahren, war der Umgang mit Hunden - meines Erachtens nach - auch noch anders.. wie oft ging ich als Kind mit irgendwelchen Hunden spazieren, liess sie frei laufen etc, dass war "normal", heute ein no-go.


    Stell doch mal ein Foto von deinem Zaun ein, vielleicht kann man dies dann besser einschätzen.

  • soweit ich weiß wurde früher dann aber auch gesagt, dassman selbst schuld ist, wenn man gebissen wurde. Und wenn ich von etwas keine ahnung habe (hier halt hunde), lass ich ERST RECHT die finger von....

  • soweit ich weiß wurde früher dann aber auch gesagt, dassman selbst schuld ist, wenn man gebissen wurde. Und wenn ich von etwas keine ahnung habe (hier halt hunde), lass ich ERST RECHT die finger von....

    Du. Aber das gilt nicht für z.B. einen geistig behinderten, ein kleines Kind o.ä. DESHALB sind unsere Gesetze wie sie sind, in Sachen Haftung.

  • Ich sags mal vorsichtig ausgedrückt, ich gehe schon lange nicht mehr von "gesundem Menschenverstand" aus, denn den trifft man selten. Es ist unfair, wenn es dann die Unschuldigen trifft (in diesem Falle hier Quietschie), aber solange die Rechtslage so ist, würde ich mich versuchen so gut wie möglich zu sichern. Meinem Gewissen zu Liebe und ebenfalls meinem Hund zu liebe (denn je nachdem wenn was passiert, wird es hochgeschaukelt, die Nachbarschaft spricht davon etc etc).

  • Wie sag ich es jetzt ohne "Früher war alles besser"-Feeling?^^
    Ich hab auch rumgestreichelt. Ich wurde auch gebissen, kleine blutende Wunden hatte ich, 2x.
    Es gab ne Ansage von meinen Eltern, dass ich doch wisse, dass man Hunde nicht streicheln darf wenn die allein rumlaufen/hinterm Zaun sind.
    Das war vor 23 Jahren ca... Heutzutage sind viele sensibler, teils hysterisch. Wehe ein Hund schnappt und es gibt nen blauen Fleck...
    Rechtlich wird Hysterie eher noch unterstützt. Muss man sich eben anpassen... Ich hab jetzt selbst nen Schnapper und muss immer zu 100% aufpassen...anstrengend, aber heutzutage leider so.

  • Du. Aber das gilt nicht für z.B. einen geistig behinderten, ein kleines Kind o.ä. DESHALB sind unsere Gesetze wie sie sind, in Sachen Haftung.

    ok, geistig behinderte hatte ich nicht im kopf, da stimme zu, denen kann man nicht wirklich einen vorwurf machen. Bei kindern spielt für mich das alter die entscheidende rolle.


    Trotzdem wünsche ich mir eine andere rechtsprechung. Ich hab eher probleme mit geistig "normalen" erwachsenen als mit geistig behinderten und kindern.

  • ok, geistig behinderte hatte ich nicht im kopf, da stimme zu, denen kann man nicht wirklich einen vorwurf machen. Bei kindern spielt für mich das alter die entscheidende rolle.
    Trotzdem wünsche ich mir eine andere rechtsprechung. Ich hab eher probleme mit geistig "normalen" erwachsenen als mit geistig behinderten und kindern.

    Nicht nur du. Ich schliess mich dem Wunsch absolut an.

  • Bezüglich unwissenden oder 'doofe' Menschen. So lange fast jeden Tag Hundehalter ihre Hunde (teilweise nach erfolglosem Abrufen manchmal jedoch auch keine Reaktion) in meine 'kommuniziert' unverträglichen Hunde knallen lassen halte ich nichts für unmöglich.


    Ich meine wenn Hundehalter sich absolut beratungsresistent zeigen und super respektlos sind, was will ich dann von Nicht-Hundehaltern erwarten, die unwissend sind und ggf. auch ignorant?



    Bei Verschärfung der Rechsprechung wäre meiner Meinung nach die Gefahr von 'Missbrauch' eben dieser zu bedenken. Da werde ich am Ende unverschuldet gebissen und bin dann schuld weil ich den Hund schief angeschaut habe (mal ein ganz krasses Beispiel). Man muss beide Sachen beachten.

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