Streicheln durch den Zaun??
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Wo ist denn nun das Problem den Zaun zb noch durch so eine grüne Stoffbahn dran zusätzlich zu sichern, damit da keiner mehr durchfassen kann, und evtl ein Schild dazu zu hängen? Das kostet nicht die Welt und ist mehr als deutlich ohne große Worte kommuniziert.
Am Ende ist die Person mit dem gefährlichen Tier Schuld. Und in seinem Garten möchte man doch entspannen und nicht ewig zum Zaun schielen, ob da was passieren könnte. Besonders wenn man von sich ais sagt, dass der eigene Hund keine Kinder mag
Was bringt es mir, wenn ich im Recht war, aber nun ein Kind traumatisiert ist und ich selbst eine Klage am Hals hab, evtl der Hund eingeschläfert wird?
Klar aufregen würde ich mich da ohne Ende. Aber es kann immer wieder passieren, wenn man sich nicht "schützt". -
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Wo ist denn nun das Problem den Zaun zb noch durch so eine grüne Stoffbahn dran zusätzlich zu sichern, damit da keiner mehr durchfassen kann, und evtl ein Schild dazu zu hängen? Das kostet nicht die Welt und ist mehr als deutlich ohne große Worte kommuniziert.
Kleingärtenvereine haben Regeln und bei manchen ist so etwas sogar in den Regeln festgelegt. Da sollte die Userin erstmal schauen ob es erlaubt ist.
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Bezüglich unwissenden oder 'doofe' Menschen. So lange fast jeden Tag Hundehalter ihre Hunde (teilweise nach erfolglosem Abrufen manchmal jedoch auch keine Reaktion) in meine 'kommuniziert' unverträglichen Hunde knallen lassen halte ich nichts für unmöglich.
Ich meine wenn Hundehalter sich absolut beratungsresistent zeigen und super respektlos sind, was will ich dann von Nicht-Hundehaltern erwarten, die unwissend sind und ggf. auch ignorant?
Bei Verschärfung der Rechsprechung wäre meiner Meinung nach die Gefahr von 'Missbrauch' eben dieser zu bedenken. Da werde ich am Ende unverschuldet gebissen und bin dann schuld weil ich den Hund schief angeschaut habe (mal ein ganz krasses Beispiel). Man muss beide Sachen beachten.
klar, es muss ein mittelweg gefunden werden. Ich finde, dass es da gar nicht so einfach ist "ein gesetz" zu machen. Es sollte vielmehr situationsbedingt entschieden werden.
So deppen als hh kenn ich auch, da sollte man natürlich nicht die schuld wegen seiner anwesenheit bekommen, aber halt auch nicht grundsätzlich als hh schuld sein, egal was das gegenüber macht.
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Na aber grad stellt sich ja eher die Frage der Schuld sowie des Wollens als die Frage des Könnens...
Und wenn jemand anders Schuld hat, aber ich dafür bestraft werde, hab ich danach nicht mein absolutes Kohärenzgefühl erreicht.
Mit Kleingärtenregelungen und Satzungen kenne ich mich nicht aus, hab aber diese Sichtschutztücher schon öfter dort gesehen. Aber es wäre auf jeden Fall logisch begründbar, wieso man sowas nun im Einzelfall braucht. -
Na aber grad stellt sich ja eher die Frage der Schuld sowie des Wollens als die Frage des Könnens...
Und wenn jemand anders Schuld hat, aber ich dafür bestraft werde, hab ich danach nicht mein absolutes Kohärenzgefühl erreicht.Es geht nicht um Schuld. Die Schuld wäre nur bei einem strafrechtlichen Verfahren interessant. Bei einem solchen Vorfall wie hier beschrieben, sind die strafrechtlichen Folgen idR. nicht vorhanden. Maximal gibt es Auflagen wie Leinenzwang, dass ist aber immer von Wesentests usw. abhängig. Bei normalen, netten Hunden wird sowas meist eingestellt.
Haftung ist Zivilrechtlich. Muss das Kind z.B. genäht werden, muss die Halterin des Hundes das zahlen (bzw. die THP, wenn vorhanden). Denn wie ich oben schon schrieb, bei einem privaten Hund bist du immer in der Haftung, egal wer Schuld hat.
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Ich bin der festen Überzeugung, dass man Kindern auf jeden Fall früh Regeln im Umgang mit Hunden beibringen sollte, aber nicht immer sind die Eltern dabei. Deshalb find ich es gut, dass es einige Schulhunde gibt und auch das Thema Umgang mit Hunden mit den Kindern geübt wird. Auch Eltern haben die Pflicht dem Kind einen angstfreien, aber respektvollen Umgang mit Tieren beizubringen.
Zu der Situation im Garten, vielleicht kannst du eine Sichtschutzmatte, einen Hasenzaun oder ähnliches anbringen, wo keine Kinderhände durchpassen, dann müsstest du im Sommer nicht durchweg ein Auge auf alle Passanten haben, denn da haben die andren schon Recht: Wenn was passiert bist du in der Verantwortung.Ein bisschen OT aber ein Denkanstoß zu diesem Thema. Ich bin in einer kleinen Straße Mitten im Dorf aufgewachsen. Unser Nachbar (Hundeführer bei der Polizei) hatte seinen Hund in der dienstfreien Zeit immer bei sich. Dieser saß auch unangeleint vor dem Hof und alle wussten "Wenn die Laika draußen ist, darf niemand das Grundstück betreten. Solange man sich daran hielt, war alles in Ordnung. Wir Kinder spielten jeden Tag auf dem Wendeplatz vor unserem Haus und niemand wäre auf die Idee gekommen zu dem Hund zu gehen, oder ihn gar zu streicheln.
Ich war fast 4 Jahre alt und habe es doch gemacht. Eine meiner ersten Kindheitserinnerungen Ich habe mich zu ihr gesetzt. Nicht auf ihr Grundstück sondern davor. Meine Mutter beschreibt es immernoch als den schlimmsten Moment in ihrem Leben (sie ist ohne Tiere aufgewachsen), mein Vater als ein Beginn einer tollen Freundschaft. Ohne es zu Wissen habe ich eine ganze Weile da gesessen und genau das richtige getan, nämlich gar nichts. Sie legte sich nach Phasen des Gebells, knurrens, Unsicherheit, dann Neugier schlussendlich zu mir. Ab dem Zeitpunkt war dieser Hund und ich beste Freunde. Ich weiß es hätte anders ausgehen können und meine Mutter hat mir die Standpauke meines Lebens gehalten, aber nicht immer muss man sich das Horrorszenario ausmalen, was hätte passieren können, wenn usw usw. -
Danke erst al für die vielen Meinungen.
Das wir im Ernstfall rechtlich gesehen Schuld wären war mir klar.
Was den Zaun angeht, im Normalfall ist in den Kleingartenanlagen eine Zaunhöhe von ca 120 cm angegeben. Da unser Zaun aber von Anfang an stand durften wir die Höhe behalten. Der angesprochene Sichtschutz zum Weg hin ist verboten.
Durch den Kaninchendraht ist eigetlich ein durchgreifen nicht so einfach möglich aber wie wir gesehen habenn funktioniert es doch. Sichtschutz zum Weg hin ist verboten.Ich habe aus der Situation gelernt und da Gott sei dank gar nichts passiert ist, habe ich den Winter über Zeit über eine Möglichkeit nachzudenken, den Zaun noch anders zu sichern. (Wobei ich eigentlich der Meinung bin 1,50 m sehr stabiler Zaun mit Kaninchendraht abgedeckt schon sicher ist)
Ich brauche wahrscheinlich nur noch eine Weile um zu verstehen, wie gedankenlos Erwachsene sein können die ja die Verantwortung für das Kind tragen.
Und wie gesagt mit Kindern, die alleine vorbei kommen, gibt es dabei gar keine Probleme, denn es sind halt Kinder.Das vor dem Garten stehen geblieben wird, ist im Sommer bei uns üblich, von daher kennt der Hund es auch. Da unser Teich von außen einsehbar ist, bleiben ziemlich viele Leute stehen um die Kois anzuschauen. Da ist aber noch kein einziger auf die Idee gekommen durch den Zaun zum Hund zu greifen.
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Ohje. Wir hatten hier fast den gleichen Fall. Eltern haben einen SÄUGLING über das Gartentor gehalten und die Hunde am ihm schnuppern lassen...ich war extrem sauer und habe die Herrschaften nach dem Verstand gefragt.
Leider ist es rechtlich wirklich so, dass man im Zweifelsfall angeschmiert ist wenn der Hund zupackt.
Aber außer einem Warnschild (und selbst das kann einem negativ ausgelegt werden) kann man sich kaum vor der Blödheit anderer schützen. Wenn ihr als Angst habt, dass euer Hund in solch einer Situation zupacken KÖNNTE dann würde ich ihn nicht mehr unbeaufsichtigt raus lassen oder den Zaun so abdichten dass keiner durchfassen kann
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Damit meine alten Hunde nicht an den E-Zaun der Pferde geraten können, habe ich in entsprechendem Abstand zum 1. Zaun einfach ein Geflügel-Netz ohne Strom aufgestellt. Das ist "mobil" und fällt somit aus den meisten Festzaun-Regeln raus, kann problemlos umgesteckt oder notfalls nur rasch aufgebaut werden, wenn man im Garten ist und hält die Hunde auf Abstand zum richtigen Zaun. Es fällt durch das Grün kaum auf, vielleicht ist sowas ja als Übergangslösung geeignet?
Gibts auch als Kaninchen-Netzt in 50 - 65 cm Höhe. Ist für die Hunde eine Art "gentlemen agreement", weil sie die Höhe meist locker schaffen würden, aber bisher haben hier alle das Netz als Grenze akzeptiert.
LG, Chris
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Vielleicht würde ein zweiter Zaun nach innen helfen den Abstand zu vergrößern. Fest wird wahrscheinlich nicht erlaubt sein aber wie wäre es mit einem Weidezaun ?
Edit: hat sich überschnitten.
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