Hundehaltung-Mietrecht
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Ich brauchte für das Tierheim die Erlaubnis des Vermieters schriftlich (sonst hätten wir Smartie gar nicht bekommen).
In dem Fall hat eine Email ausgereicht. -
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Also sollte ich diese schriftl. Zusage einfordern und dann einfach einen Zweithund holen oder meint ihr ich sollte um sicher zu gehen um Erlaubnis fragen?
Ich würde, um ganz sicher zu gehen, eine schriftliche Zusage für zwei Hunde haben wollen.
Ich schließe mich mal kurz an und wollte wissen, ob eine EMail als schriftliche Bestätigung ausreicht?
Um unnötigen Stress zu vermeiden wahrscheinlich schon – wenn man ganz sicher gehen will, sollte man die Hundeerlaubnis in den Mietvertrag aufnehmen, dann ist's Vertragsbestandteil und quasi bombensicher.
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Hallo Ihr Lieben,
ich melde mich nochmal zurück. Habe nun endlich mal den Mietvertrag rausgekramt, drin steht zum Thema Tierhaltung folgendes:
- Der Mieter darf in der Wohnung Haustiere halten, soweit dies nach Anzahl und Größe der Tiere allgemein üblichen Vorstellungen entsprechen.
- Der Vermieter kann der Tierhaltung widersprechen, wenn durch dir Tierhaltung die Hausgemeinschaft belästigt wird.
Also ich würde wie gesagt, echt gerne eine erneute Anfrage vermeiden, auch wenn es das sicherste wäre. Aber dadurch, dass es ja im Mietvertrag gestattet wird, habe ich doch eigentlich nichts zu befürchten oder?
Oder entspricht die Haltung zweier Hunde nicht mehr den üblichen Vorstellungen? Für immer bleibe ich hier so oder so nicht wohnen, also ca. noch 3 Jahre. Würdet ihr das Risiko eingehen? -
Hallo,
diese Klauseln besagen dass Du zumindest einen Deiner Hund auf jeden Fall halten darfst.
Mit der "1." Wollen sich Vermieter und Hausverwaltungen dasgegen absichern, dass z.B. in einer kleinen zwei Zimmer Wohnung zwölf Katzen gehalten werden.Ob ein zweiter Hund ebenfalls "safe" ist, das ist Ansichts-/und Auslegungssache in Abhängigkeit von Wohnungsgröße, Sensibilität der Nachbarschaft und auch Lage. Ich würde jetzt sagen, da könnte Dir auch keiner was, würde aber persönlich bevorzugen mir die Erlaubnis für die Haltung eines zweiten Hundes schriftlich (Brief-Form) geben zu lassen.
Den Vorbehalt die Erlaubnis der Haustierhaltung zurück zu ziehen gibt es immer, auch wenn er nirgendwo geschrieben steht, wenn andere im Haus dadurch einen nachweislichen Nachteil haben. Zum Beispiel durch anhaltende Lärmbelästigung, Geruchsbelästigung, drohende körperliche Schäden, etc. Das finde ich auch fair, allen Beteiligten gegenüber.
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Würdet ihr das Risiko eingehen?
Nein, würde ich nicht. Ich kann gut verstehen, dass du mit einer Anfrage wegen des zweiten Hundes an deinen Vermieter keine "schlafenden Hunde wecken willst", sozusagen , aber wenn er doch etwas dagegen haben sollte, und du davon erst nach dem Einzug des Zweithundes erfährst, hast du einfach ein Problem.
Dann bleibt dir nur ein Umzug (mit 2 Hunden nicht sooo einfach) oder aufwändiges Herumgestreite. Du hast im Moment nur einen Hund, habe ich das richtig verstanden? Dann würde ich an deiner Stelle vor dem Einzug des Zweithundes eine schriftliche Erlaubsnis für beide Hunde haben wollen.
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Ja genau, also ich fasse nochmal kurz zusammen: Ich habe momentan einen Hund (er ist ein Familienhund), wohne in einem Haus zur Miete, von Seiten der Nachbarn o.ä. habe ich nichts zu befürchten, dabei handelt es sich um Verwandte und ebenfalls Hundebesitzer. Die Erlaubnis für den einen Hund habe ich, allerdings auch nicht schriftl., die Vermieter wohnen in Norddeutschland und kommen einmal alle 2 Jahre, höchstens, wenn was nicht in Ordnung ist. In 3 Jahren ziehe ich aus, evtl schon vorher, der Hund würde hier bleiben und nur der Zweithund würde mit mir ausziehen. Evtl. ziehe ich bereits nächstes Jahr in das Nachbarhaus, also könnte ich den Hund zur Not auch da verstecken. Ich habe einfach Sorge, dass die das nicht erlauben, denn dann ist die Haltung eines Zweithundes illegal, so könnte ich ja sagen, hm..steht ja aber im Mietvertrag drin und wenn überhaupt keine Einigung möglich ist, ziehe ich spätestens dann nach nebenan. Wobei ich mir zu 90% sicher bin, dass die wenn der Hund nun mal da ist, nicht sagen würden, der muss da sofort raus, bis die es rausfinden, wohnt der hier eh schon mehrere Monate bzw. Jahre.
Also daher tendiere ich eben eher dazu es nicht zu sagen, da ich ja wie gesagt ohnehin bald ausziehe und ich dann nicht die Situation habe rausgeworfen zu werden und nicht zu wissen wo ich hin soll mit zwei Hunden. Ich weiß nicht was besser ist, evtl. eine Absage kassieren und alle Pläne/Träume platzen zu lassen, oder zu 100 % sicher zu sein, das es gestattet ist. -
ich würde es nicht machen. Ich hätte zuviel angst, dass es schief geht und es ist schon nicht einfach mit einem hund was zu finden. Außerdem ist es dem vermieter gegenüber sehr unfair. Man sollte nicht die vermieter, die noch bereit sind, hundehaltung zu erlauben, zu einem machen, der es das nächste mal aufgrund einer solchen erfahrung verbietet.
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Ich finde es dem Vermieter gegenüber auch sehr unfair.
Wieso wartst du nicht einfach noch, wenn du eh evtl nächstes Jahr umziehst?
Wenn du doch nicht nächstes Jahr umziehst, dann frag den Vermieter. Sollte er dagegen sein, dann musst du halt noch warten bist du umziehst.
Alles andere, finde ich, geht gar nicht.
Wir werden auch in ein paar Jahren ein Haus weiter weg vemieten. Wenn ich mich in die Situation von dem Vermieter versetzte ( solltest du den zweiten Hund ohne fragen holen) und das rausbekommen würde, dann würde ich dich leider nicht mehr als Mieter haben wollen.
Selbst wenn ausdrücklich zwei oder mehr Hunde erlaubt wären, würde ich dem Vermieter Bescheid sagen/ informieren das ein zweiter Hund einzieht. Schon alleine aus Höflichkeit gehört sich das meiner Meinung nach.
Der erste Hund bleibt nach deinem Auszug da? Ich nehmen mal an du wohnst nicht alleine dort. Der Mietvertrag läuft auf dich?
Was würde denn mit dem ersten Hund und den anderen Bewohnern passieren, wenn der Vermieter wegen dem zweiten Hund kündigen würde?
Müssten die anderen mit dem anderen Hund dann auch raus?Lg
Sacco
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