Kastration im Schutzvertrag

  • Hallo zusammen,
    vor etwa 2 Monaten hab ich eine kleine Hundedame vom Tierschutz bekommen. Ohne mir viel dabei zu denken, habe ich im Schutzvertrag unterschrieben, dass ich die Kurze kastrieren lasse. Das war Vorraussetzung und bis dato war für mich eh klar, dass ich es machen lassen würde. Ich hatte so viel von Gebährmutterschwierigkeiten gehört.
    Inzwischen habe ich noch einige Male darüber nachgedacht und bin mir ehrlich gesagt nicht mehr ganz sicher, ob ich's wirklich noch machen lassen will. Aber nun hab ich ja schon unterschrieben. Eine befreundete Hundebesitzerin sagte, dass diese Vertragsklausel eh rechtswiedrig sei - aber stimmt das auch wirklich?
    Grüße, Kathrin

  • bei mir war es genauso(auf deinem foto sieht die kleine echt fast aus,wie unser keko,nur kleiner;))
    auch den vertrag unterschrieben und mir war es auch klar,aber mir erzählten dann viele,das es quatsch sei und kein muß sein kann,weil man keine op machen darf,wenn sie dem tier kein nutzen bringt und unnötig sei...sowas in der art,zb.bei der wolfskralle,welche keko hat,sie zu entfernen,ohne grund sei auch nicht wirklich erlaubt,es sei denn es macht im schwierigkeiten,mit einreißen etc.also ist sie bis heute noch dran,solange nichts passiert.allerdings haben wir keko(ein rüde)doch kastrieren lassen,weil er sowie so in narkose gelegt werden mußte und das thema somit durch war,denn er hatte schon so seine problemchen...haute denke ich,wer weiß ob es so hätte sein müßen,aber man lernt dazu und nun ist er wriklich der liebste hund für uns,wäre er auch noch mit hoden :lol: im ernst,wenn es nicht sein muß und es keine med.indikation(und du es nicht willst) gibt,würde ich nochmal mit denen reden,sie wollen das auch nur damit sicher ist,das keine erneuten welpen entstehen.lieben gruß tanja

  • :winken:
    Soweit ich weiss, ist diese Klausel tatsächlich rechtswidrig, weil sie gegen das Tierschutzgesetz stösst. Irgendwo wurde das hier auch schon diskutiert. Gib doch mal in die Suche "Kastration" ein.
    Wir haben Askja auch vom Tierschutz (Nothilfe für Polarhunde) und haben nichts dergleichen im Schutzvertrag stehen. Ich hatte auch nochmal extra nachgefragt, ob wir Askja kastrieren lassen müssen, aber wir müssen nicht.
    Sicher ist die Gefahr von Gebärmutterkrebs nicht von der Hand zu weisen. Unsere alte Hündin war daran erkrankt und wurde erfolgreich operiert. Letzten August haben wir sie dann wegen eines Lungentumors verloren. Ihrem Verhalten nach zu urteilen muss der Krebs auch schon Teile des Gehirns angegriffen haben.
    Ob damals der Gebärmutterkrebs schon gestreut hatte (wobei die OP schon mind. 2 Jahre zurück lag) oder ob es ein "neuer" Krebs war, wir wissen es nicht und es bringt uns auch auf keinen Fall unsere Mandy zurück!
    Was ich damit sagen will: Vorsorglich würde ich von einer Kastration abraten. Es gibt ja leider nicht nur diesen Krebs. Lass sie regelmässig durchchecken und achte auf gesundheitliche Veränderungen (bei uns war das z. B. Ausfluss ausserhalb der Hitze, vermehrtes Trinken), dann kannst du immer noch handeln.

  • Vielen Dank schon mal für eure Antworten. Ich wäge noch immer die Pros und Cotras einer Kastration ab. Aber es ist schon einmal ut zu wissen, dass ich es tatsächlich auch selber entscheiden kann.
    Auf der einen Seite habe ich natürlich Angst vor dem Krebs. Und wenn einmal alles raus ist, haben wir da schon mal eine Sorge weniger. Auf der anderen Seite weiß man eben nicht, ob sich der Hund verändert. Ich meine gar nicht äußerlich - schließlich kann man gegen dicker werden etwas tun - aber der Charakter...
    Hach, ich muss noch ein bisschen drüber nachdenken!
    Dennoch: vielen Dank - wie gesagt!

  • hallo


    also ich sehe keine probleme in einer kastration. ich finde es gut, dass das vertraglich geregelt ist, denn so werden nicht noch mehr ungewollt oder ev. sogar gewollt welpen in die welt gesetzt. (bitte das jetzt nicht falsch verstehen)


    ich kann dir zwei beispiele sagen über die kastration:


    1. alle meine hunde, welche nicht zur zucht eingesetzt worden sind, wurden nach der ersten läufigkeit kastriert. keine dieser hunde hat sich verändert und wurde dick! ich glaube eher, das das ein problem im kopf des menschen ist, als das ein problem für die tiere.


    2. eine hündin, welche in die zucht kommen sollte bekam durch scheinschwangerschaften eine gebärmutterentzündung und darurch musste die hündin kastriert werden. das ist viel schlimmer, als wenn man es vorher macht. denn der hormonelle stress, welche der hund bei den scheinschwangerschaften und gebärmutterentzündung ausgesetzt ist, ist viel höher und schlimmer als eine kastration selber.
    auch durch die starke hormonelle veränderung vor der kastration, ist das risiko, dass die hündin inkontinent wird,ist viel höher.


    keines der hunde hat sich im wesen verändert und sind auch nicht kugelrung geworden.
    ausser bei notoperationen werden heutzutage die eierstöcke drin gelassen. so hat die hündin immer noch eine hormonelle versorgung.

  • Zitat

    Auf der einen Seite habe ich natürlich Angst vor dem Krebs. Und wenn einmal alles raus ist, haben wir da schon mal eine Sorge weniger.


    Bei meinem Beispiel kannst du sehr gut sehen, dass eine Hündin zwar nicht an Gebärmutterkrebs sterben muss, aber wegen eines anderen Krebses doch eingeschläfert werden muss.
    Ich mache mir heute manchmal noch Vorwürfe, dass wir evtl. zu nachlässig waren und den Lungentumor früher hätten bemerken müssen!


    Zitat

    Auf der anderen Seite weiß man eben nicht, ob sich der Hund verändert. Ich meine gar nicht äußerlich - schließlich kann man gegen dicker werden etwas tun - aber der Charakter...


    Unsere Mandy hatte sich absolut nicht verändert. Sie war so lieb wie eh und je und auch ihre Figur hatte sie behalten.


    Wir haben ja nun wieder eine Hündin und ich werde sie auf keinen Fall kastrieren lassen, weil sie evtl. Gebärmutterkrebs bekommen könnte. Wie gesagt, es gibt zig andere Krebsarten und man kann ja den Hund nicht komplett "ausräumen" :wink:


    Wirklich keine leichte Entscheidung.....

  • Husi: das ist genau der Grund, warum die Tierschützerin die Klausel in den Vertrag aufgenommen hat. Shelly war bereits ein ungewollter Welpe, da muss es nicht noch mehr von geben. Und ich finde: da hat sie recht!


    Allerdings finde ich auch, dass man die Kastration nicht pauschal anordnen sollte. Wäre ich ein Bauer, der seinen Hund immer unbeaufsichtigt rausschicken würde - keine Frage, dann muss kastriert werden. Bin ich aber nicht. Ich wohne in der Innenstadt. Mein Hund wird also nie unbeaufsichtigt herumlaufen. Und die paar Tage alle paar Monate kann ich problemlos an Orte fahren, wo eben keine anderen Hunde sind.


    Für die Zucht wird Shelly nie genutzt werden und auch das Risiko, dass sie ungewollte Welpen bekommt, ist extrem gering.


    Dennoch habe ich mich natürlich bereits bei meiner Tierärztin erkundigt. Sie rät zu einer Kastration vor der ersten Läufigkeit - eben weil man dann nur die Hälfte rausnimmt. Nach der ersten Läufigkeit rät sie zur Komplett-OP. Da das Krebsrisiko aber schon bei einer Teil-OP gebannt sein soll, würde ich mich für die frühe Variante entscheiden.


    Und wenn es dann tatsächlich so ist, wie du sagst - also dass die Hundchen bleiben, wie sie sind - dann bin ich überglücklich! Und dann nehme ich auch gerne in Kauf, dass das Problem in meinem Kopf entstanden ist.


    Liebe Grüße,
    Kathrin

  • Hallo Shelly-Maus!
    Ich finde es toll, dass du über den Sinn und Unsinn einer Kastration nachdenkst und nicht einfach gedankenlos deinen Hund kastrieren läßt.
    Im Forum wurde schon viel darüber geschrieben, über die Suchfunktion kannst du dir bestimmt Anregungen holen.
    Was ich eigentlich sagen wollte: gerade bei einem Junghund, der vor der ersten Läufigkeit kastriert wurde ist es sehr schwer zu sagen, wie er sich entwickelt hätte, wäre er nicht kastriert worden. Der Hund ist ein "Hundekind", kein erwachsenes Tier. Es ist nicht normal, dass ein Hund sich nicht verändert. Sie werden nun mal erwachsen. Ich war mit 12 bestimmt auch niedlicher.
    Grüße, Klara30

  • Zur Ausgangsfrage:


    Eine Kastration ist nach dem TschG NICHT verboten und die Klausel ist somit aus diesem Grund nicht rechtswidrig.


    Ist der Hund denn überhaupt durch den Schutzvertrag dein Eigentum geworden oder hast du nur das Nutzungsrecht? Viele Tierschutzvereine behalten das Eigentum an ihren Tieren und der Übernehmer erlangt nur Besitz an seinem Tier.


    Ist der Hund dein Eigentum und es wurde keine Vertragsstrafe vereinbart, so hast du bei einem Vertragsbruch wohl kaum etwas zu befürchten, da dem Tierschutzverein durch die Nicht-Kastration kein Schaden entsteht und er somit keinen Schadensersatz fordern kann.

  • Auch wir haben unsere Fanny aus dem Tierheim und haben unterschrieben dass wir sie kastrieren lassen. Das Tierheim war sogar bereit sich an den Kosten zu beteiligen. Wir haben die Kastration vornehmen lassen und Fanny hat sich bisher weder körperlich noch charakterlich geändert. Allerdings bin ich mir nicht so sicher, ob ich diesen Schritt noch einmal gehen würde. Beim nächsten Mal würde ich vermutlich eher einer Sterilisation zustimmen als einer Kastration.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!