Wohnung gekündigt, Hund aufnehmen
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Hallo,
ich hoffe, ich bin hier richtig und könnt mir weite helfen, da ich in Sachen Hundehaltung und Mietrecht nicht ganz so fit bin.
Es geht um folgendes:
Eine Freundin hat ihre Wohnung gekündigt und zieht demnächst um. Nun ist es so, dass ihre Mutter einen Unfall hatte und nun
für mehrer Wochen wohl im Krankenhaus liegt. Nun möchte sie den Hund vorübergehend zu sich nehmen, jedoch ist in der aktuellen
Wohnung Tierhaltung nur nach Absprache erlaubt.
Kann der Vermieter ihr fristlos kündigen, obwohl die Wohnung schon von ihr aus gekündigt ist?Wie gesagt.. ich kenne mich in dem Fall gar nicht aus und konnte ihr dementsprechend so gar keinen Rat geben.
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Soviel ich weiß, ist selbst bei nicht erlaubter Hundehaltung ein Besuchshund für die Dauer von max. 6 Wochen ok.
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Hallo,
wieso spricht deine Freundin denn nicht mit dem Vermieter und erklärt die Situation ?
Wenn sowieso Hundehaltung nach Absprache eventuell erlaubt wäre :) -
Da würd ich mir jetzt keine Sorgen machen:
1. ist die Wohnung schon gekündigt, was soll also noch passieren?
2. ist es erlaubt, Hundebesuch zu haben. Zumal es sich hier ja auch um einen Notfall handelt.Anstelle deiner Freundin würde ich den Vermieter aber informieren.
Machen kann er aber nix. -
Schon mal vielen Dank für eure Antworten.
Soviel ich weiß, ist selbst bei nicht erlaubter Hundehaltung ein Besuchshund für die Dauer von max. 6 Wochen ok.
Das ist auf jeden Fall gut zu Wissen, falls der Vermieter sich doch dagegen entscheidet.
Hallo,
wieso spricht deine Freundin denn nicht mit dem Vermieter und erklärt die Situation ?
Wenn sowieso Hundehaltung nach Absprache eventuell erlaubt wäre :)Das hat sie natürlich vor, aber sie ist macht sich jetzt schon Gedanken darüber, weil es ja nun auch alles schnell gehen muss und Bedenken hatte, dass der Kleine vorübergehend ins Tierheim/Tierpension muss.
Da würd ich mir jetzt keine Sorgen machen:
1. ist die Wohnung schon gekündigt, was soll also noch passieren?
2. ist es erlaubt, Hundebesuch zu haben. Zumal es sich hier ja auch um einen Notfall handelt.Anstelle deiner Freundin würde ich den Vermieter aber informieren.
Machen kann er aber nix.Das klingt doch alles recht zuversichtlich. Ich glaube, da fällt allen dreien ein Stein vom Herzen wenn es so ablaufen könnte.
Ich glaube, meine Freundin wird sich freuen wenn ich ihr morgen berichten kann. Vllt stellt sie dann auch ihr Kopfkino aus und kann in Ruhe ihren Vermeiter fragen.
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Ich glaube auch nicht, daß das Probleme geben wird, die 6 Wochen für Besuchshunde sind auch mir als Frist im Hinterkopf. Abgesehen davon: warum sollte der Vermieter fristlos kündigen, und sich am Ende noch Rechtsanwaltskosten deswegen antun, wenn er weiß, Deine Freundin zieht eh aus..... Da wäre er ja schön dumm.....
Für den Notfall: Könnte Deine Freundin evtl. vorübergehend in die Wohnung der Mutter ziehen, bis die wieder daheim und in der Lage ist, sich selbst um den Hund zu kümmern?
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ich bin auch der meinung, dass es eine frist gibt, innerhalb derer hundebesuch gestattet ist, wie lang die ist, weiß ich allerdings nicht.
Den vorschlag von BieBoss finde ich allerdings auch sehr gut!
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