Freilaufende Hunde in Feld und Wald (Ärger mit Jäger)
-
-
In Feld, Wald und Flur gelten schon andere Regeln als im Eigenheim und Garten. Welche genau, das kriegst du bei deinem Bürgeramt oder über Internet raus.
Stichwort 'niedersächsisches Waldgesetz'.Das Betreten von gerade abgeernteten Feldern zum "Stoppelgalopp"oder zum Drachen steigen lassen, ist meines Wissens völlig unproblematisch.
Dagmar & Cara
-
- Vor einem Moment
- Neu
Hi
hast du hier Freilaufende Hunde in Feld und Wald (Ärger mit Jäger)* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
-
-
Hi,
interessieren würds mich auch, was denn nun richtig ist. Ich gebe aber in jedem Fall auch zu bedenken, dass vermeintlich wildernde Hunde auch schon mal abgeschossen werden. Was nützt es dann wenn man recht hat?
Im geschilderten Fall fehlen leider wesentliche Parameter zur Situation.Sino und ich waren neulich auf der anderen Rheinseite unterwegs. Dort streifte ebenfalls ein Jäger mit seinem Hund umher, ohne das wir miteinander gesprochen hätten. Als plötzlich ein Schuß fiel, war ich wg. der Lautstärke ziemlich beeindruckt.
Sino nicht, er ist offenbar schußfest ohne dass ich davon wusste. Bei einem möglicherweise ängstlicheren Hund wäre durchaus die Leine angesagt, sonst ist der Hund möglicherweise weg. Hab ich mir so im nachhinein gedacht.Davon ganz ab gibts ja auch immer wieder Verwechslungen mit Wild.
Verbal kann man dem Jäger ja vielleicht contra geben, wenn man ihn aber nicht sieht, rate ich zu defensivem Verhalten, wen man ihn in der Nähe weiss.
LG
Mikkki
-
Ich bin ja auch Niedersachse und wie Du Euer Verhalten beschreibst, war da nichts dran auszusetzen zur momentanen Zeit in einem normalen Gebiet.
Aber mancher Jäger versucht es halt trotzdem. Habe ich ja leider auch schon öfter erlebt. Wenn es ungemütlich wird mit einem Jäger, dann ist der 1. Ansprechpartner der örtliche Hegering. Wenn das nichts bringt, kann man die untere Jagdbehörde ansprechen, die kümmern sich auch. Habe ich beides schon gemacht. Auf keinen Fall die Klappe halten und kleine Brötchen backen. Höflich und vernünftig, ja. Aber defensiv und still ist in aller Regel das Ende erholsamer Spaziergänge.
-
Hi,
@ mittendrin: bin mir grad nicht ganz sicher ob Du meine Aussage interpretierst oder ein eigenes Statement abgeben willst.
Wenn sich Deine Antwort in Teilen auf mein Geschreibsel beziehen sollte, bin ich falsch verstanden worden. In Sack und Asche gehe ist nicht mein Ding.
Und das Ende erholsamer Spaziergänge- da fehlt mir jeglicher Erfahrungsbereich, wie das möglich sein sollte. Dies nur zur Erläuterung...LG
Mikkki
-
Mikki, viel anders wäre die Antwort ohne Deinen Post auch nicht ausgefallen.
Was die TE beschreibt, würde mich jetzt wahrscheinlich nicht genügend ärgern, um bei der unteren Jagdbehörde vorzusprechen. Aber für den Hegering vermutlich schon. Und meine Erfahrung ist leider, dass man Jägern (die, die Waldbesucher so unbegründet "angehen") wirklich einen deutlichen Riegel vorschieben muß.
Sei froh, dass Dir die negativen Erfahrungen fehlenIch kenne auch nette und freundliche Jäger, nur mal angemerkt.
-
-
Es könnte natürlich sein, daß die Aussage des Jägers bezüglich "Gebiet der Jägerschaft" sich tatsächlich auf ein Wildschongebiet bezog. Dann wäre dort ganzjährig Leinenpflicht.
Das läßt sich aber wie gesagt rauskriegen. Hier bei uns gibt es auch Schilder, die darauf hinweisen, allerdings nicht an jedem Weg, das kann auch schon mal übersehen werden.Dagmar & Cara
-
Ich hatte mal eine ähnliche Begegnung. Zuerst habe ich bei der Gemeinde nachgefragt ob es für das Gebiet eine Regelung gibt, die ich nicht kenne. Naturschutz, Wildschutz, Überschwemmungsgebiet... da wäre hier leinenpflicht. War aber alles nicht.
Deswegen habe ich eine nette Email an den Landesjägerverband Niedersachsen geschrieben und nachgefragt, was der Typ wollte und ob es eine Grundlage gibt.Kurzum: ich hatte Recht, der Jäger Unrecht. Ein bisschen hätte, könnte, wäre... aber unterm Strich darf ich den Hund dort laufen lassen, wenn er nicht offensichtlich jagt, hetzt und von mir kontrollierbar ist.
-
Hast du ein internetfähiges Handy? Wenn ja, würde ich den Jäger bei der nächsten Begegnung dieser Art ganz, ganz freundlich fragen, ob er dir doch bitte sagen könne, in welchem Gesetz oder welcher Verordnung der Leinenzwang (für diesen Wald) steht, du würdest das gerne direkt vor Ort nachgucken.
Wenn er das nicht kann – freundlich darauf hinweisen, dass dein Hund also legal freilaufen kann und noch einen schönen Tag wünschen. Ich hab' die Erfahrung gemacht, dass a) ruhig bleiben und b) penetrante Höflichkeit solchen Leuten ganz schnell den Spaß am Meckern verdirbt und man seine Ruhe hat...
Nachlesen kann man das im jeweiligen LANDSCHAFTSCHUTZGESETZ des betreffenden Bundeslandes!
Viele Grüße, Barbara
-
Nachlesen kann man das im jeweiligen LANDSCHAFTSCHUTZGESETZ des betreffenden Bundeslandes!
... oder in der Gemeindeverordnung. Oder eben auch gar nicht, falls es keinen Leinenzwang für die Ecke gibt.
Aber ja, das Landschaftsschutzgesetz wäre auch mein erster Anlaufpunkt, wenn ich mich informieren will. Aber wenn mich jemand anmotzt, dann soll der mir zeigen, auf welche Grundlage er sich dabei beruft. Das ist dann nicht mehr meine Aufgabe.
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!