Problem - Halter halten sich nicht an die Auflagen - Hilfe!
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Anfangs hieß es auch, ein Wesenstest solle gemacht werden.
Ist aber nicht geschehen, keine Ahnung ob die Auflage zurückgezogen wurde o. ä.Der Hund ist eben als gefährlich eingestuft worden und hat die zugehörigen Auflagen bekommen. Ob man sich daran hält hat bisher aber keiner kontrolliert.
Ich bin 20, wieso?
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Hi
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Zitat
Der Hund ist eben als gefährlich eingestuft worden und hat die zugehörigen Auflagen bekommen. Ob man sich daran hält hat bisher aber keiner kontrolliert.Ich bin 20, wieso?
Nur so es klang so als du geschrieben hast du könnest ihn nicht halten als ob du jünger wärst sorry wollte dich nicht angreifen :wink:
Ruf bitte beim OA an und frage nach...anders kann man dir jetzt auch nicht helfen
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Nein, ich bin wirklich 20 :-).
Wenn ich das beim Ordnungsamt melde, wird der Hund dann direkt eingeschläfert? Oder bekommt er woanders eine Chance?
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Oh mein gott wo denkst du hin? :shock: Es soll doch nur erstmal geprüft werden was da los ist...so einfach geht das nicht auch wenn es sich überall so anhört...
Bitte ruf da an du musst ja nich übertreiben indem du sagst wie gefährlich er ist :wink: sie sollen sich das einfach mal anschauen du kannst auch anonym bleiben :wink:
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Nein, die schläfern den Hund nicht einfach ein.
Aber vielleicht kontrollieren sie die Haltungsbedingungen!
Kontrollieren ob die Auflagen erfüllt werden! usw.Sonja
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Hallo,
super liehb von Dir dass Du Dich um die Angelegenheit kümmerst bzw. Rat suchst um der Famdilie und dem Hund zu helfen.
So wie ich das sehe kannst Du der Familie und dem Hund wirklich nur helfen wenn Du tätig wirst und die Sache beim Ordnungsamt notfalls auch noch Tierschutz meldest.
LG
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Ich habe das Ganze jetzt mal anonym an das Ordnungsamt via eMail gemeldet.
Keine Dramatisierung etc. sondern einfach nur der Hinweis, dass sich die Halter nicht an die Auflagen halten.
Mal schauen, was da zurück kommt.
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Zitat
Ich habe das Ganze jetzt mal anonym an das Ordnungsamt via eMail gemeldet
Na dann hoffentlich auch aus einem Internetcafe (o.ä.) heraus. Ansonsten ist (mindestens) 90 Tage nichts mit "anonym". Dein Internetprovider speichert alle Einwahldaten (Zeit, zugewiesene P, Dauer) eben mindestens 90 Tage lang. Wenn das zuständige Ordnungsamt nun wirklich wissen will wer der "Anonymous" ist, dann lässt sich das über diese Daten relativ easy zurückverfolgen.
Ansonsten ... :top: ... für Dein Engagement. Manch anderer hätte wahrscheinlich weggesehen.
RtR
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Ich frage mich gerade, ob die Besitzer dieses Hundes wirklich gegen geltendes Recht verstoßen?
Ausgelöst durch den Beißvorfall bekamen sie die Auflage ihren Hund nur noch mit Leine und Maulkorb auszuführen, da der Hund sich aber nur auf einem privatem (mit Sicherheit eingezäuntem) Grundstück aufhält fällt das doch in so fern weg, dass mir niemand vorschreiben kann, meinem Hund auf meinem eigenen Grund und Boden einen Maulkorb anzulegen, oder?
Und zwingen, mit meinem Hund spazieren zu gehen kann mich doch auch keiner?!
Vielleicht bin ich ja absolut im Unrecht, dann lasse ich mir das gerne wiederlegen, aber das waren so meine Gedanken dazu! -
Nein, habe nicht aus einem Internetcafe geschrieben.
Sowas gibts hier auf dem Land nämlich nicht.Aber gut, wenn sie es wirklich zurückverfolgen wollen, dann hab ich halt Pech gehabt.
Aber erstmal glaube ich nicht, dass die da Interesse dran haben. Wozu auch? Es ist ja erstmal lediglich ein Hinweis.P.S.: Das private Grundstück ist NICHT eingezäunt, es besteht lediglich ein ca. 1m hoher Holzzaun zu einem Nachbargrundstück hin.
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